Monaco 5 Francs 1971 | NGC MS69 TOP POP | seltene Probeprägung!
Gewicht: 19,6 g
Feinheitsgrad: 920
Feingoldgehalt: 18,13 g
Durchmesser: 29 mm
Nennwert: 5 Francs
Auflage: sehr rar, da eine Probeprägung (siehe Foto mit closeup)
Ausgabejahr: 1971
Land: Monaco
Referenzen: KM# E60, KM# E62, Gad# MC153
NGC zertifiziert: MS69 TOP POP
NGC Zertifikatsnummer: 6639025-011
Besonderheiten:
Momentan ist keine weitere Probeprägung von NGC bewertet worden. Für eine Probeprägung ist MS69 eine äußerst selten gute Qualität!
Mit Probeprägung wird sowohl der Vorgang des Münzenprägens zu Testzwecken als auch das daraus entstandene Produkt bezeichnet.
Probeprägungen, auch Probemünzen, Pattern, Essai oder kurz Proben genannt, werden aus unterschiedlichen Gründen hergestellt. Sie können dazu dienen, eine Prägemaschine zu testen oder ein neues Prägeverfahren auszuprobieren. Oder sie werden geprägt, um einen Entwurf für ein neues Münzdesign in anschaulicher Weise präsentieren zu können.
Meistens werden Probeprägungen wieder vernichtet oder in den Archiven der Prägeanstalt gelagert, gelegentlich aber auch an Sammler verkauft. Wegen ihrer Seltenheit sind Probemünzen sehr gesucht.
Kein Versand an eine Packstation.
Versand erfolgt mit versichertem Wertpaket mit persönlicher Übergabe durch INTEX.
WICHTIG bei Versandadresse außerhalb der EU:
Die Ware wird aus Deutschland versandt.
Befindet sich die Lieferanschrift außerhalb der EU, dann fallen Zollgebühren an, die Sie als Empfänger zusätzlich bezahlen müssen.
Die Zolltarifnummer für Goldmünzen lautet: 71082000, über die Zolltarifnummer können Sie sich über die Zollgebühren im Vorfeld in Ihrem Land informieren.
Rechtshinweis bei Online-Auktionen:
Das ist ein Privat Verkauf § 13 BGB. Keine Garantie, Rücknahme, Gewährleistung und Sachmangelrechtsanspruch ! Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Das bedeutet, das Sie mit Abgabe eines Gebots oder Kaufes erklären, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie und Gewährleistung und jeglicher Sachmängelhaftung völlig zu verzichten, da ich Privatperson bin.
Gemäß §447 BGB gilt, dass mit der Übergabe der Ware in den Versand die Gefahr auf den Käufer übergeht.
Nach dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz bei jeder Online-Aktion stehen, damit der private Verkäufer nicht für 2 Jahre für die verkaufte Ware haftet.