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MünzenBeitrag: Wie lange mu? man warten ?
[ Antworten ] [ Regeln ]
suekret
Wie lange mu? man warten ?
Hallo, wie lange muß man warten oder wie oft muß man jemanden anschreiben, wenn man Münzen hier bei muenzauktion.com veräußert hat, bevor man diese Münzen wieder einstellen kann ???
Danke schon mal im voraus für Eure Antworten .

rudi0911
27.03.03 - 15:45
Re: Wie lange mu? man warten ?
hallo, ich als "Nurkäufer" meine, dass ich nach zwei drei Aufforderungen das Recht auf Lieferung verspielt habe, sollte der Käufer z.B. zur Zeit nicht mailen können (Computerprobleme, etc) gibt es schließlich immer noch das Telefon, sollte dies auch nicht mehr vorhanden sein, gibt es auch noch den altbewährten Brief. Da dies alles in der Regel nach 8 bis 10 Tagen erledigt sein könnte (wenn denn tatsächlich ein Kaufinteresse besteht), würde ich es dann auch als Verkäufer in die Auktion geben. Ich bin mal von einem Verkäufer angemailt worden, dem etwas Ähnliches passiert ist, da ich der Zweite bei der Auktion war. Hat dann super funktioniert.

Markus
27.03.03 - 16:56
Re: Wie lange mu? man warten ?
Setz ihm doch einfach eine Frist von ?? Tagen.
Wenn er sich dann nicht meldet stellst du sie halt wieder neu ein.

Jumbo-01
27.03.03 - 20:08
Re: Wie lange mu? man warten ?
Hallo.
Wie Markus schon sagte, dem Käufer/Verkäufer eine Frist setzen.
Dieses ist sehr wichtig.!!!
Erst Nach Ablauf einer Fristsetzung kann man den ersteigerten Artikel wieder zur Auktion einsetzen.
Macht man es ohne Fristsetzung, kann man sich ins eigene Knie schießen, denn der versteigerte Artikel gehört ja lt. AGB und dem HGB dem Käufer.Sollte man voreilig den Artikel neu einstellen und verkaufen, so kann sich der rechtliche Käufer melden und auf Lieferung bestehen.!!
MFG
heinz

prince
02.04.03 - 23:26
Re: Wie lange mu? man warten ?
Nur mal kurz zur Aufklärung. In Deutschland gibt es im Zivilrecht ein solcher Begriff wie "Trennungsprinzip". Danach "gehört" die Sache (Eigentum geht also zum Käufer über) nicht bereits durch den Abschluss des Kaufvertrags (hier Auktionsgewinn), wie es z.B. in den USA wäre, sondern erst durch die Übereignung/Übergabe (§ 929 BGB), d.h. durch die LIEFERUNG der Ware. Wenn man also als Verkäufer den verkauften Artikel ohne Rücktritt vom Vertrag (nach der bereits angesprochenen Fristsetzung) weiterverkauft, kann von dem Erstkäufer zum Schadensersatz herangezogen werden. Z.B. wenn der Käufer die Münze für 20 Euro ersteigert jedoch nicht bekommen hat, kann aber nachweisen, dass der Marktwert (bzw. ein Angebot von einem Dritten) etwa 100 Euro beträgt, kann er vom Verkäufer Schadensersatz i.H.v. Euro 80 verlangen (§ 280 ff. BGB). Daher, wie Jumbo bereits sagte: vernünftige (nicht 13,5 Minuten oder so) Frist setzen (mit Rücktrittsandrohung), nach Verstreichen Rücktritt erklären, dann die Münze ruhig wiederausstellen. Es sei denn, man möchte die Zahlung vom Käufer gerichtlich herauspressen (ab ca. 50 Euro empfehlenswert).

Antidote
03.04.03 - 06:51
Re: Wie lange mu? man warten ?
@RA prince: wenn ich mich als Verkäufer mit einem unwilligen Kunden um ?50 streiten will - was fallen da für Kosten an (auch wenn der Kunde zahlen muß)? Wäre ja für potentielle Nichtzahler interessant zu wissen ;-))

prince
04.04.03 - 02:15
Re: Wie lange mu? man warten ?
Wenn der Verkäufer Recht hat, d.h. wenn er einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aus Kaufvertrag gem. § 433 BGB hat, fallen für ihn in der Praxis keine Kosten an, da diese der unwillige Käufer als unterlegene Partei tragen muss. Bei einem Streitwert unter EUR 5000 (Amtsgericht zuständig) braucht man auch keinen Rechtsanwalt. Ab 5000 (Landgericht) braucht man einen Rechtsanwalt, für dessen Honorar (in vernünftigen Grenzen, d.h. nach BRAGO) wiederum die unterlegene Partei aufkommt. Auf den Gerichtskosten bleibt man auch als Gewinner NUR dann sitzen, wenn der Käufer absolut insolvent ist, was bei Kosten unter ca. 1000 Euro garantiert NIE der Fall ist. Im Endeffekt heißt es: DER VERLIERER ZAHLT FÜR ALLES!

rhwrpz
04.04.03 - 08:14
Re: Wie lange mu? man warten ?
@prince: Ist es nicht so, daß in einem Zivilverfahren (und dabei geht es hier doch) jede Partei ihre eigenen Kosten tragen muß (der Antragsteller zahlt auf jeden Fall schon mal die Gerichtskosten!). Spezieller Fall bei mir von Auktionsbetrug: Habe ein Handy ersteigert, bezahlt, nicht bekommen. Anzeige bei Polizei wegen Betruges, parallel dazu zum Anwalt. Der hat mir ganz klar gesagt, daß er mir davon abraten würde (aus Kostengründen), wenn ich keine RSV hätte. Also hat er Klage auf Rückzahlung eingereicht. Meine RSV hat aber auch eine Selbsbeteiligung - 153 ?, die ich auf jeden Fall selbst trage. Der Streitwert ist 141,05 ?. mir geht es dabei allerdings nicht so sehr um das Geld als vielmehr darum, einen falschen Fuffziger aus dem Verkehr zu ziehen (sein Gewinn in den 6 Tagen der Auktionen ca 250.000 ? bei ca 500 handys und 150 Laptops, die er zweimal á 3 Tage bei Feininger lanciert hatte. Bei den Handys ein durchschnittspreis von ca 110 ? - das 7650 von Nokia).

prince
04.04.03 - 14:31
Re: Wie lange mu? man warten ?
@rhwrpz: Bitte nehmen Sie es mir nicht übel, aber woher stammt dieser bei so erstaunlich hoher Anzahl der Bundesbürger anzutraffende Blödsinn bzgl. Gerichtskosten? Die gesamten Gerichtskosten ("Kosten des Verfahrens") trägt IMMER der Unterlegene!!! 1) Nun zur RSV: diese übernimmt die Gerichtskosten je nach Vertragsbedingungen, daher genau nachlesen. 2) Wozu braucht man im Zivilverfahren über ein paar Hundert Euro eigentlich einen Anwalt? Anwaltszwang besteht erst ab Streitwert 5000 Euro, da die Sache dann schon in 1. Instanz beim Landgericht landet. 3) Es ist bei der heutigen Situation nun mal so, dass es sich für einen RA nicht mehr lohnt, Sachen über ein paar Hundert Euro zu führen, denn die allgemeine wirtschaftliche Endzeitstimmung herrscht heute vielleicht überall, nur nicht bei Juristen. Dank unserem berühmten "Paragraphenwald" (national- und nun auch europarechtlich) bleibt bei Juristen, wie ein Mandant von uns sich kürzlich ausdrückte, immer Kaviar zwischen den Zähnen stecken :-) Daher bügeln die Anwälte oft die Mandanten mit irgendwelchen "es lohnt sich nicht"-Märchen ab, denn nur wenige würden dem Mandanten direkt sagen, er möge sich mit seinen mikrigen Ansprüchen sonst wohin scheren.

rhwrpz
04.04.03 - 17:20
Re: Wie lange mu? man warten ?
@prince: Dann frage ich mich allerdings, wo die Beratung des Anwalts bleibt und er mir sagt: Für ihn als Anwalt lohnt es sich nicht, aber ich könnte die Klage selbst beim Amtsgericht einreichen, ohne Anwalt und könnte damit u.U. kosten sparen. Denn durch dieses Vorgehen, wie ich es heute früh erläutert habe, entsteht doch der Eindruck (vor allem für diejenigen, die keine RSV haben), daß der Anspruch auf "REcht haben und Recht bekommen" vom Geldbeutel abhängt, Wer keins hat, kann tausendmal Recht haben, wenn er für das Recht nicht bezahlen kann, bekommt er es auch nicht. Und das mit dem Anwaltszwang oder kein Anwaltszwang ist auf dieser Plattform das erstemal, daß ich es mitbekomme.
also sollten doch dann die Anwälte, wenn Sie sich mit solchen "Kinkerlitzchen" nicht befassen wollen und auch nicht brauchen, dies dem Klienten auch so mitteilen. Oder verstößt das gegen die Berufsehre?

rethorn.privat
04.04.03 - 18:14
Re: Wie lange mu? man warten ?
Prince: Hätte ich hier heute mal eher hereingeschaut,dann wären mir die Beratungsgebühren beim Rechtsanwalt erspart geblieben.So ein Mist.Da hätte ich ja auch Dich fragen können.Schade.

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