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Re: ?berbertung der M?nze = Sachmangel?

Hallo liebe Leute,

da die Briefmarkensammlung noch Neuland für mich ist, möchte ich euch gerne um Rat bitten.

Angenommen ich habe in einem Auktionshaus eine Münze ersteigert, die laut Versteigerer aufgrund der einzigartigen Fehlprägung eine echte Rarität sein soll. In seiner Auktionsbeschreibung gibt der Versteigerer auch an, dass es sich um die einzige Fehlprägung dieser Münzserie handelt und die Echtheit von einem renommierten Münzengutachter bescheinigt wurde.

Der Versteigerer hat im Vertrauen des Gutachtens nicht selbst detaillierter überprüft, ob es sich auch wirklich um diese Rarität handelt und gab es zur Versteigerung frei.

Nun habe ich diese Münze erhalten, jedoch habe ich sicherheitshalber auch einen Gutachter kontaktiert und ihm die Münze zur Begutachtung überreicht. Es hat sich herausgestelllt, dass es sich nicht um die Fehlprägung, sondern um eine in hoher Auflage gedruckten regulären Münze handelt. Dies wird eindeutig durch das Motiv auf der Münze belegt und es ist nun auch bekannt, dass sich die wahre und einzige Fehlprägung schon jahrelang im Besitz eines Münzsammlers befindet.

Da nun der Wert dieser Münze nicht dem der Auktion entspricht möchte ich wissen, wie dies juristisch zu bewerten ist. Handelt es sich um einen Sachmangel? Kann ich die Erstattung meines Kaufpreises fordern?

Ich danke euch vielmals für eure Hilfe. Vielleicht hat der andere von euch schon eine ähnliche Erfahrung gemacht.

LG
Marco


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