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MünzenBeitrag: Quittung
[ Antworten ] [ Regeln ]
Roman
Quittung
Da hat jemand ein paar Münzen von mir ersteigert und möchte jetzt eine Quittung dafür, da er als Nebengewerbe Münzhandel angemeldet hat. Muss ich jetzt mit einer Kontrolle von Seiten der Steuerbehörde rechnen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

rethorn.privat
07.04.03 - 20:15
Re: Quittung
Nö,bei Quittung nicht.Du darfst nur keine Rechnung ausstellen.Schreibst einfach den Betrag auf eine Quittung.Keine Mehrwertsteuer extra ausweisen.Du kannst deine privaten Münzen verkaufen wie du willst.Du darfst aber nicht tagtäglich z.B 20 Auktionen nach der anderen starten! dann brauchst Du eine Gewerbeanmeldung.Frage mal deinen Käufer,was er mit der Quittung will? Deine Ware ist nicht berechtigt zum Vorsteuerabzug! Denn das ist gebrauchte Ware von Privat!

Jumbo-01
07.04.03 - 22:57
Re: Quittung
Hallo Kay.
Wenn jemand in seinem Sammlerleben so viele Münzen gesammelt hat wie z.B.ich , dann kann ich Auktionen einsetzen so viel ich will. Meine Doubletten kann ich veräußern wann und wo ich will!!
Habe ich eine Münze für 100 DM gekauft und versteigere sie hier für 40 Euro, so habe ich sogar noch einen Verlust gemacht, den ich(als Privatmann) auch nicht steuerlich absetzen kann.
----
Der Käufer kann die Quittung(Betrag) als Einkaufsbeleg absetzen!!Vielleicht braucht er sie als Eigentums-Nachweis für die Münzen.
Als Privatmann nur keine Mehrwertsteuer ausweisen.!!!
MFG
heinz

Roman
08.04.03 - 01:45
Re: Quittung
Und wenn es sich um unzirkulierte Euromünzen handelt, dann liegt der Fall wohl ein wenig anders, da diese nicht aus einer Sammlung stammen sondern zum Zweck einer Veräußerung mit Wertsteigerung ist.

Sandra
13.04.03 - 23:15
Re: Quittung
Würde mich auch interssieren was man versteuern muß, sollte und was nicht - wer kann etwas aus Erfahrung berichten?

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