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Beitrag: Hartvergoldete DM oder Euro-Gedenkm?nzen |
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nuerkf
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Hartvergoldete DM oder Euro-Gedenkm?nzen |
Sind hartvergoldete DM oder Euro-Gedenkmünzen
wie sie überall angeboten werden noch
offizielles Zahlungsmittel oder werden Sie durch
die Vergoldung zu Medaillien?
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rudi0911 28.08.03 - 16:00
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Re: Hartvergoldete DM oder Euro-Gedenkm?nzen |
sie sind weiterhin gültiges Zahlungsmittel. Es wird wohl stillschweigend geduldet, denn nach dem Gesetz dürfen offizielle Zahlungsmittel eigentlich nicht verfälscht werden. Allerdings sind sie durch die Vergoldung (was auch immer da erzählt und geschrieben wird) keinen Cent mehr wert. Für einen Sammler haben sie den Wert "0", da sie willkürlich verändert bzw. beschädigt wurden. Es sei denn jemand sammelt diese Verfälschgungen. Gruß Rudi
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Markus 28.08.03 - 16:04
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Re: Hartvergoldete DM oder Euro-Gedenkm?nzen |
DM-Münzen sind eh kein Zahlungsmittel mehr und für die Euromünzen gibt das Münzgesetz Auskunft:
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht
(3) Niemand ist verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder
umzutauschen, die durchlöchert, anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringert
oder verfälscht sind.
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Antidote 28.08.03 - 21:18
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Re: Hartvergoldete DM oder Euro-Gedenkm?nzen |
und leider gibt es auch sog. seriöse Händler wie einer in der Palz, die den Leuten solch einen Schrott als besonderes Stück unterjubeln ("extremes Wertsteigerungspotential" oder "da kaufen die Experten"); m.E. solchen Leute sofort Lizenz entziehen.
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takeshi 03.09.03 - 11:36
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Re: Hartvergoldete DM oder Euro-Gedenkm?nzen |
Zitat:
"Es wird wohl stillschweigend geduldet, denn nach dem Gesetz dürfen offizielle Zahlungsmittel eigentlich nicht verfälscht werden."
Wo steht denn dieses Verbot? Im Münzgesetz habe ich dazu zumindest nichts gefunden.
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rudi0911 03.09.03 - 12:37
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Re: Hartvergoldete DM oder Euro-Gedenkm?nzen |
gerade im Hinblick auf die z.Zt. grassierende Unsitte vergoldete Markstücke als "Goldmark" oder vergoldete Rubel als "Goldrubel" feilzubieten sind hier das StGB sowie die RiStBV heranzuziehen, dort steht genug dazu, auch in den dazugehörenden Kommentaren
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