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Startpreise |
Zur Info.
Neues Gerichtsurteil
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Preis-Irrtum bei eBay: Abbruch laut Gericht nicht moeglich
Bei eBay und anderen Internet-Auktionsboersen darf kein Abbruch der
Auktion wegen eines Irrtums bei der Preisangabe des Verkaeufers
vonstatten gehen.
So entschied das Landgericht Coburg in einem Fall, wo es um ein 20.000
Euro teures Schmuckstueck ging. Ein Brite gab mit dem Gebot von 400
Euro fuer ein Diamanten-Collier zugleich das hoechste fuer dieses ab.
Der Anbieter stoppte deshalb die Aktion, weil er den urspruenglichen
Preis zu hoch angesetzt hatte. Der Anbieter hat, so das Gericht, ein
verbindliches Angebot erteilt, als er das Collier auf der Website
anbot und kann sein Angebot nicht zurueckziehen.
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arminirma 25.12.04 - 12:59
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Re: Startpreise |
Eigentlich doch völlig logisch ... oder .....???
Da hatte wohl ein Anbieter keinen 2. Account., bin mal gespannt, wenn diese Ebay Methodik mal durchprozessiert wird.
| Jura01 28.12.04 - 19:17
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Re: Startpreise |
Gar nicht, weil erlaubt ! Nur wenn sich beide
gegenseitig " bearbeiten " ist dies nach AGB von
Ebay untersagt.
| Chippi 28.12.04 - 19:20
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Re: Startpreise |
Also, wenn der eine nur den anderen "bearbeitet" ist es also rechtens? G.C.
| Jura01 28.12.04 - 22:34
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Re: Startpreise |
Chippi; ich denke du jast mich schon verstanden.
Man darf 2 haben aber unabhängig voneinander
betreiben.D.h keine Aktionen für die jeweils
andere durchführen.
| arminirma 28.12.04 - 23:16
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Re: Startpreise |
Und wer soll das überwachen ???
| ersiees 29.12.04 - 09:30
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Re: Startpreise |
@arminirma- du kennst dich aber gut aus, machst du das genau so ??
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