Hallo Marcell.
Wenn Du Dein Privateigentum verkaufst z-B. eine teure Uhr, Münze, Videogerät, PKW usw., also Güter des alltäglichen Gebrauchs, brauchst Du als Privatmann keine Steuern bezahlen.
Anders verhält es sich bei hochwertigen Gütern wie Wohnhaus, Aktienpakete usw.
Ein Steuerberater kann Dir dazu wohl mehr sagen.
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Wenn der Händler jedoch Deine Münze für 2000 Euro wieder verkauft, dann kann er die an Dich bezahlten 1500 Euro als Geschäftsunkosten steuermindernd absetzen, jedoch muß er dann die 2000 Euro nach Verkauf der Münze als Einnahmen verbuchen/versteuern.
Gruß
heinz
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