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MünzenBeitrag: Einschreiben,statt Paket...
[ Antworten ] [ Regeln ]
Michael
Einschreiben,statt Paket...
Hallo,ich habe 2 Goldmünzen gekauft ( 489 Euro).
Den vers.Versand konnte ich mir aussuchen,Einschreiben oder Paket für 6,00 Euro.
Ich habe den Paketversand gewählt,nun habe ich den Verkäufer (über 230 pos,keine neg.Bewertung) vorige Woche angeschrieben,da die Münzen noch nicht angekommen sind.Daraufhin teilte er mir mit,das er per Einschreiben(mit Rückschein )versendet hat.Er gab mir die Einschreibenummer und ich habe nachgesehen,laut Post wurde das Einschreiben am 04.07.2006 auf der Postzentrale eingeliefert und dort wäre es wohl auch noch.Nun habe ich in der AGB nachgeschaut und da steht,das ein Einschreiben mit max 25 Euro vers. ist und auf keinen Fall Edelmetalle und Münzen verschickt werden dürfen.
Er sagte ich solle diese Woche noch warten und wenn dann nichts angekommen wäre,würde er einen Nachforschungsantrag stellen...Was bringt ihm das?
Wer weiß einen Rat?
Vielen Dank

Muenzenfreund
Gestern - 21:55
Re: Einschreiben,statt Paket...
Wie der Name schon sagt, forscht die Post dann nach (sie sucht nach der Sendung). Findet sie sich nicht mehr an, wird dem Einlieferer die pauschale Summe von 25 ? plus Porto erstattet.

Jumbo-01
Gestern - 22:08
Re: Einschreiben,statt Paket...
Hallo Michael.
Wenn Du dem Verkäufer den Auftrag gegeben hast, die Münzen als Paket(versichert bis 500 Euro) zu versenden und Du ihm das Geld dafür geschickt hast, so muß der Verkäufer voll dafür haften!!!..und nicht nur mit 25 Euro.
Wenn der Verkäufer der Post mitteilt, daß im gestohlenen Umschlag Münzen waren, bekommt er keinen Cent erstattet.
Gruß Heinz

Christian
Gestern - 23:53
Re: Einschreiben,statt Paket...
Hi,

außerdem dürftest du noch Ebay hinter dir haben. Denn bei solchen fällen kommt der Standartkäuferschutz zum zuge.

Stimmte auch Heinz volkommen zu. Du hast für ein Packet bezahlt und dann hat er dies auch nach deinem Wunsch zu versenden!
Dürfte jetzt sein Problem sein nicht das deinige.
Musst aber selber wissen was du machst....

Gruß

christian

Muenzenfreund
Heute - 01:10
Re: Einschreiben,statt Paket...
Von ebay habe ich nichts gelesen.

ulli.jens
Heute - 08:57
Re: Einschreiben,statt Paket...
Der Käuferschutz kommt bei Ebay nur auf, wenn versicherter Versand vereinbart und auch bezahlt wurde.
Bei Münzversand via Brief gibt´s nichts.
Gruß Jens

kay
Heute - 09:39
Re: Einschreiben,statt Paket...
Falls bei Ebay:

Dann... pro Artikel mit Abzug von 25 Euro Selbstbeteiligung bis maximal 200 Euro bei nur 1 Artikel und ich glaube , nur 2 mal pro Jahr.
Bei solchen hohen Werten würde ich sofort einen Anwalt einschalten und nicht mit ebay-Sicherheit herumspielen.Die arbeiten eh nur per Standardantwort.Aber wir können gar keine richtigen Tips geben,weil wir gar nicht wissen, wie die Auktion beschrieben war und welchen Status der Verkäufer hat, bzw was eigentlich nach der Auktion per Mail noch alles vereinbart, bzw nicht vereinbart wurde.
Ebay / Käuferschutzleistet weder Rechtsberatung noch generelle Haftung.
Da alles wie gesagt, ebaymaschinell geht, bekommt der Verkäufer eventuell eine Mail, soll einen Versendebeleg zurückmailen und bekommt dann Recht von Ebay.
Wenn zwei geschäftsfähige Personen einen Handel abgeschlossen haben, und wenn eine Person den Vertrag nicht erfüllt, dann fällt das unter HGB, und oder BGB und damit Sache eines Gerichtes. Da kann Ebay nichts machen und auch nicht Ma.com.
Stichwort: Unerlaubte Rechtsberatung.

Von der Post selbst ist überhaupt nichts zu erwarten.Die Post ist durch AGB abgesichert.

reddshund
Heute - 19:54
Re: Einschreiben,statt Paket...
Also Post AGB na ja ich weiss auch nicht wie die es machen. Mir ist Einschreiben nach Schweiz verloren gegangen, in der Erklärung habe ich zwei Münzen (aber kein Edelmetall) aufgeführt mit Gesamtwert 50 Euro und habe vor zwei Tagen 38,90 Euro erstattet bekommen. Trotzdem würde ich ebenso vorsichthalber schon mal den Weg zum Rechtsanwalt aufsuchen (wie schon empfohlen), da von Ebay würde ich keine Hilfe erwarten und von der Post wenn es kein Paket gewesen ist bei dem Betrag natürlich auch nicht. Normaleweise haftet dann der Verkäufer wenn er anders versendet hat als abgemacht (ich hoffe nur für Dich dass Du beweisen kannst dass Du den Verkäufer mit einem Paketversand beauftragt hast sonst wird es schwierig) aber so ist es bei Händlern ich möchte da keine genaue Aussage machen wie es beim Privatkauf aussieht.
Gruss reddshund

arminirma
13.07.06 - 03:10
Re: Einschreiben,statt Paket...
ja, und bei der Befragung des Anwaltes pass auf, daß du nicht eine Rechnung bekommst über Erstberatung. Vereinbare ausrücklich mit ihm eine kostenlose Beratung, sonst steigen deine Kosten noch weiter.

kay
13.07.06 - 10:33
Re: Einschreiben,statt Paket...
Er könnte ja eine Übernahme der Kosten beantragen über den Rechtspfleger beim Amtsgericht und nachweisen, daß er nichts selbst die Kosten tragen kann(Gerichtskostenzuschuss, bzw.-Übernahme).
Jedoch, da es um gekaufte Goldmünzen geht, habe ich bedenken, daß der Antrag abgelehnt wird.
Das man z.B dann sagt: ...Wer Geld hat, Goldmünzen zu kaufen, der kann auch einen Anwalt bezahlen....
Aber , da es ja den Tatbestand des Warenbetruges gibt( §23 Strafgesetzbuch), den man kostenlos zur Anzeige bringen kann, da öffentliches Interesse besteht, könnte man versuchen , einen Tatbestand des Dienstleistungsbetruges mit Schwerwiegender Folge anzubringen.
Denn der Verkäufer hat ja einen Vertrag mit dem Käufer abgeschlossen, der beinhaltet, daß Geld für die Dienstleistung des versicherten Versandes gezahlt wurde. Aber der verkäufer hat den Vertrag nicht eingehalten und unversichert versendet, wobei als schwerwiegende Folge ein wirtschaftlicher Schaden von über 498 Euro zuzügl. Kosten der Rennerei und Telefoniererei beim Käufer eingetreten ist.
..das sage ich mal einfach so, ohne es genauer zu wissen...

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