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MünzenBeitrag: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
[ Antworten ] [ Regeln ]
Klaus
Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
Hallo,kann ich ein Mitglied von meiner Auktion ausschließen oder sein Gebot löschen?
Für eine Antwort wäre ich Dankbar.
Gruß Klaus

Jumbo-01
13.07.06 - 19:39
Re: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
Klaus, ein abgegebenes Gebot kann weder vom Käufer noch vom Verkäufer gelöscht werden.
Nur in ganz dringenden Fällen wie z.B. Einbruch, Raub, Tod, Diebesgut usw. kann der Webmaster eine
Löschung vornehmen.!!
Eine Sperrfunktion einzelner User gibt es bei uns nicht.
Gruß
Heinz

yorros
14.07.06 - 23:53
Re: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
Hallo Heinz,
nichts für ungut, aber ich kann den Wunsch nach Sperrung von
Bietern durch den Verkäufer schon verstehen.
Ich verkaufe zwar selten, aber auch mir ist es schon passiert, dass
ein Käufer, der auch jetzt noch ständiger Anbieter auf MA ist,
auf Zahlungsbitten nicht reagiert hat. Ich hatte ihn über mehrere
Wochen hinweg angemailt und um Zahlung gebeten.
Dass er in dieser Zeit selber mehrere Auktionen neu eingestellt hatte,
lässt darauf schließen, dass er bewusst nicht zahlen wollte.
Ich hatte ihm dann eine Zahlungsfrist gesetzt und ihm mitgeteilt, dass
die Münze nach Ablauf nicht mehr zur Verfügung steht und ich ihn
zukünftig von meinen Auktionen ausschließe.
Praktischer wäre aber schon ein Tool, mit dem man bestimmte
Bieter sperren kann bevor sie einem noch mal Auktionen kaputt machen.
In meinem Fall ging es gut und ich konnte die Münze woanders
mit mehr Erlös verkaufen.

Bernd
15.07.06 - 09:55
Re: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
Hi,

ist es denn nicht möglich die Auktion vor auslauf zu löschen, wenn dort ein ungebetener Gast geboten hat?

Gruß

Bernd

Jumbo-01
15.07.06 - 11:22
Re: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
Hallo Bernd.
Bebotene Auktionen können nicht gelöscht werden, da mit Abgabe eines Gebot´s ein rechtlicher Kaufvertrag zustande kommt, der nur durch ein höheres Gebot storniert wird.
Hätte der Verkäufer die Möglichkeit, eine Auktion jederzeit zu löschen, so würde sehr viel Mißbrauch damit getrieben werden.
So könnte ein Verkäufer eine Auktion auf der zu wenig geboten wurde 1 Min. vor Auktionende löschen, ohne daß der Höchstbieter dann den Zuschlag und somit den Anspruch auf die Münze hätte.
++++++++++++++++++++++++++++++++++
Peter, sollte ein Käufer nicht zahlen oder ein Verkäufer nicht liefern, so hat in beiden Fällen der Auktionspartner das Recht, die Gegenseite auf Erfüllung des Vertrages zu zwingen.!!!
Da man in solchen Fällen das Recht auf seiner Seite hat, fallen für die nichterfüllende Seite eine Menge Anwalts- und Gerichtskosten an.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++
Eine Sperrfunktion würde in vielen Fällen auch mißbräuchlich genutzt werden.
Dieses ist mir bei Ebay selbst schon einige male passiert.
Von Verkäufern, denen ich Fragen zur Echtheit einer Münze gestellt hatte, Fragen zur Garantie, Bitte um schärfere Bilder usw. wurde ich mit einer Sperre belegt.
So können z.B.Bieter, die einen evtl. Betrug aufdecken würden, von unseriösen Verkäufern im Vorfeld gesperrt werden.!!
Gruß
Heinz

rudi0911
15.07.06 - 11:49
Re: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
Hallo Klaus,

manchmal wünsche ich mir auch diese Sperrfunktion, muss aber hier dem Heinz Recht geben.
Mir ist es ebenfalls passiert, dass ich vom Anbieter gesperrt wurde.
Ich hatte ihn, da er noch keine einzige Bewertung hatte, lediglich gefragt, ob eine Abwicklung über Treuhand möglich wäre.

Seine Antwort war meine Sperrung mit dem Hinweis, ich hätte ihn per e-mail erpresst :-((

Wenn jemand nicht an meinen Auktionen teilnehmen soll bzw. darf, kann ich die/den Betreffende/n per e-mail ausschließen. Bietet sie/er dann trotzdem, hat MA eine rechtliche Handhabe ihr/sein Gebot zu löschen, sonst nicht. Der Ausschluss muss allerdings VOR dem Gebot per mail oder schriftlich erfolgen.

Gruß Rudi

Tom
15.07.06 - 15:17
Re: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
Hallo Klaus,
überbiete Ihn einfach...so kann und wird er den Artikel nicht bekommen...

rudi0911
15.07.06 - 15:26
Re: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
Hi Tom,

das ist wahrlich kein "guter Rat".
Es ist nicht möglich, die eigene Auktion zu bebieten und somit kann ich den ungeliebten user nicht überbieten.

Das Bebieten der eigenen Auktion mit einem eventuellen zweiten account ist normalerweise hier auch nicht gestattet.

Wird leider bei sehr vielen stillschweigend geduldet. :-((

Gruß Rudi

kay
15.07.06 - 17:52
Re: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
Hallo! Ich bitte um Entschuldigung, aber Heinz:Zitat:
"Da man in solchen Fällen das Recht auf seiner Seite hat, fallen für die nichterfüllende Seite eine Menge Anwalts- und Gerichtskosten an."
Da trifft nur zu, wenn der Wert mindestens größer als 26 Euro ist und wenn zugleich ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Wenn dies alles nicht zutrifft, dann handelt es sich um ein Antragsdelikt und der Anzeigende muß zahlen. In Deutschland kann man bei Summen unter 26 Euro machen was man will.
Und selbst bei Summen von 70 Euro und höher gibt es Fälle von "Verfahren mangels gemeinnütziges Interesse eingestellt"
Und wenn man nun zum Anwalt geht um ein Klage einzureichen, weil ein Käufer z.B 100 Euro nicht bezahlt, dann kommen erstmal 50-75 Euro Erstberatung+ Kosten des Anwaltlichen Briefes etc zusammen . Wenn dann die Staatsanwaltschaft kein Interesse bezeugt, zahlt der, der den Anwalt beauftragt hat.Normale Rechtschutzversicherungen zahlen nicht bei Onlineauktionen!
Ein Mittel wäre eine Inkasso-Firma, nach rechtmäßiger Erlangung eines Titels.Man bekommt dann immerhin noch 75 Euro von den ursprünglichen 100 Euro . Jedoch sehe ich da bei Minibeträgen auch keine Hoffnung.
Und gar nichts bekommt man, wenn ein Käufer kurz vor der Gerichtsverhandlungschon eine eidesstattliche Versicherung abgeschlossen hat. . Man sitzt dann auf den gesamten Kosten fest.
Erinnere dich an meine Sache mit dem Ebay User TOPFISCHER aus Köln, der sich von mir 2002 für 40 Euro + Versand Münzen hat zuschicken lassen und niemals bezahlte. Die nicht bezahlten Münzen, das Einschreiben mit Rückschein+Rennerei,und die Anwaltsberatung haben mich über 100 Euro gekostet.
es hieß dann, er habe den Finger gehoben. Keine Chance!
Seitdem nur noch Vorkasse bei mir!
Ind: Jeder Flohmarktverkäuferr kann bestimmen, ob und an wem er am Ende verkaufen will oder nicht.Sonst wäre ja der Manipulation von nicht gewünschten Konkurrenten jeder Weg offen.
Trotzdem allen. MA.com ist gratis und wer dort verkauft, weiß, was auf ihn zukommen könnte. Er muß selbst entscheiden.Und einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.

Klaus
21.07.06 - 15:53
Re: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
Hallo zusammen.
Vielen Dank für Eure Antworten und Teilweise guten Ratschläge.
In Zukunft muß ich wohl oder übel erdulden das manche Mitglieder kaufen und nicht bezahlen.

Aber trotzdem bleibe ich MA.com Mitglied und lass mich nicht ärgern.

Gruß Klaus (kgcoins)

Jumbo-01
21.07.06 - 16:14
Re: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
Hallo Klaus.
Sollten Mitglieder ihre Auktionen nach angemessener Zeit nicht zahlen oder auf e-Mails und Fristsetzung nicht reagieren, dann eine Meldung mit Nicknamen und Aukt.-ID dem Service oder der Sicherheit melden.
Betreffende Käufer/Verkäufer werden von uns angeschrieben und evtl. gesperrt.!!
gruß
heinz

Klaus
22.07.06 - 15:44
Re: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
Hallo Heinz,
Vielen Dank für Deine Antwort.Dieses Mitglied hat betreits 13 schlechte Bewertungen.Hauptsächliche wegen nichtbezahlung und keine Antwort auf mails.Ein solches Mitglied gehören sofort ausgeschlossen.
Der Name ist "eurotümmler"

Gruß Klaus

rudi0911
22.07.06 - 16:58
Re: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
Hi Klaus,

da musst du nur seine eigene Methoden anwenden:
Die Zahlung bitte innerhalb von 10 Tagen nach Gebotsende, da Sie sonst eine kostenpflichtige Mahnung ( z.Z. Kosten von min. 5,00 ? ) erhalten !
Als sogenannter Privatmann eh ein starkes Stück - die irreführenden Beschreibungen seiner "Medaillenangebote" mal ganz unerwähnt gelassen -
sein bekannter zweiter "account" - dauernd Riesenärger mit den unterschiedlichsten usern -
da gehört schon lange der "eiserne Besen" eingesetzt. :-(((

rudi0911
22.07.06 - 17:03
Re: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
Da fällt mir doch noch ein, dass man sicherlich die Namen von unerwünschten Bietern in den Auktionstext aufnehmen darf - kann - sollte

Ist sicherlich der einfachste Weg, hilfreich und auch gesetzkonform ;-))

Gruß Rudi

rhwrpz
22.07.06 - 22:15
Re: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
einen Käufer vom bieten abhalten bedeutet doch, daß man mit dem Käufer schon mal schlechte Erfahrungen gemacht hat - und ihn auch negativ bewertet hat. Um nicht wieder Probleme mit diesem
bieter zu bekommen, sollte man die Möglichkeit haben, einen Bieter nach Abgabe der negativen Bewertung in eine BlackList einzutragen, die dann automatisch diese User am Bieten hindert - ein
Mißbrauch dieser Option wäre dann wohl nicht gegeben, weil ja keine Löschung abgegebener Gebote
erfolgt, sondern ein unerwünschter Bieter erst gar kein Gebot abgeben kann.
soetwas müßte doch einrichtbar sein?

yorros
23.07.06 - 12:50
Re: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
Na, wenn MA das einrichten würde, könnte sie sich gleich einen hauptberuflichen Rechtsanwalt einstellen. Wahrscheinlich würde es vor Klagen von Leuten, die sich ungerecht behandelt fühlen nur so prasseln.
Aber wie Rudi schon vorgeschlagen hat: Es ist doch jedem selber überlassen, unangenehme Bieter per Mail auszuschließen.

Jumbo-01
23.07.06 - 13:58
Re: Kann ein Mitglied von meiner Auktion ausschlie?en
Da muß ich dem Yorros Recht geben!!
Wenn wir es dulden würden, daß Käufer/Verkäufer bei uns öffentlich an den Pranger gestellt werden, würden wir den dicksten Ärger bekommen!!

Diesen Ärger hatten wir schon des öfteren, wenn Hausnamen/Nicknamen im Cafe oder im Forum negativ dargestellt wurden.

Schaut Euch mal die Prangerseiten im Internet an, wo diese geblieben sind??
Texte mußten auf gerichtlichem Beschluß gelöscht werden, bzw. die Web-Seiten wurden komplett gelöscht.
+++++++++
Wenn dann noch ein gewerblicher Händler von einem User schlecht gemacht wird, der aber auch hunderte oder tausende zufriedene Kunden hat, so wird dieser dann auch noch Regressansprüche wegen Geschäftsschädigung stellen.!...und das kann teuer werden.!
gruß
heinz

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