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Beitrag: Gilt das Wiederrufsrecht auch bei Saalauktionen? |
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Alex
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Gilt das Wiederrufsrecht auch bei Saalauktionen? |
Hallo,
ich habe in einer Saalauktion etwas ersteigert, was mir absolut nicht zusagt. Das Gebot habe ich per Internet abgegeben.
Meine frage: Kann ich mich nun auf das Fernabsatzgesetz gem. § 312b BGB berufen? Dort wird nur gesagt wer durch Internet etc... geschäfte tätigt darf dies in anspruch nehmen.
Wer hat hier schon Erfahrungen gesammelt?
Gruss
Alex
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Karsten 15.02.08 - 19:06
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Re: Gilt das Wiederrufsrecht auch bei Saalauktione |
Hallo Alex,
das kommt auf die Kulanz des jeweiligen Auktionshauses an, bei berechtigten Beanstandungen wie z.Bsp. Fälschung oder nicht gesehener Fehler ist das bestimmt kein Thema.
Ich hatte auch mal einen Zahlendreher als Bieter angegeben, d.heißt , ich hatte etwas ganz anderes ersteigert. Hatte nach Erhalt der Münze, diesen Irrtum dem Auktionshaus mitgeteilt und mit der Rückgabe der Münze Glück gehabt.
Was hast Du denn für ein Problem mit der gewonnen Auktion ?
MfG
Karsten
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Muenzenfreund 15.02.08 - 19:29
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Re: Gilt das Wiederrufsrecht auch bei Saalauktionen? |
Das Fernabsatzgesetz findet hier keinerlei Anwendung. Das geht schon eindeutig aus dem Gesetzestext hervor: "Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher UNTER AUSSCHLIESSLICHER Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden."
Desweiteren zitiere ich aus den Versteigerungsbedingungen einer bekanntes deutschen Münzhandlung: "Da durch Vorbesichtigung Gelegenheit gegeben ist, sich vom Erhaltungszustand des Versteigerungsgutes zu überzeugen, können nach erfolgtem Zuschlag Reklamationen nur bei irrtümlich übersehener Henkel- oder Fassungsspur oder gestopftem Loch berücksichtigt werden."
Mit einer Rückgabe wegen Nichtgefallen dürftest du also schlechte Karten haben und mußt auf Kulanz hoffen.
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Alex 16.02.08 - 12:38
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Re: Gilt das Wiederrufsrecht auch bei Saalauktionen? |
Hallo Karsten
das ist bei mir ähnlich. Ich wollte auf ein anderes stück bieten und habe versehentlich die Losnummer vertauscht. Dann habe ich einen Zuschlag bei einer Münze bekommen, die ich garnicht möchte.
Daraufhin habe ich das Auktionshaus angerufen und die situation erklärt. Ich hatte dann allerdings einen sehr unfreundlichen Auktionator am telefon, der mich wirklich von oben herab behandelt hat. Er meinte, dass dies mein Problem sei und wenn ich nicht bezahlen wollte er mich auf eine Schwarze Liste setzen lassen würde...
Nunja, ich weiss halt nich was ich davon zu halten habe. Seriös finde ich dies nicht aber machen kann ich daran ja dann anscheinden auch nichts...
Was würdet Ihr machen?
Gruss
Alex
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sevenup 16.02.08 - 13:49
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Re: Gilt das Wiederrufsrecht auch bei Saalauktionen? |
Ich würde die Münze defintiv zurück schicken und dabei schriftlich auf das Versehen hinweisen.
Soll er dich doch auf eine sogenannte "schwarze Liste" setzten was er sehr wahrscheinlich eh nicht tut schließlich bist du der Kunde und die stehen beim Münzhandel nicht grade Schlange.
Grüße
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Karsten 16.02.08 - 19:13
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Re: Gilt das Wiederrufsrecht auch bei Saalauktione |
Hallo Alex,
das Problem ist ja, daß ein Vertrag vereinbart wurde, welcher auch eingehalten werden muß. Nur bei den von mir schon genannten Reklamationen ist ein Rückgaberecht legetim. ( siehe AGB's )
Auf die schwarze Liste setzen wäre das eine ,was aber passiert, wenn seitens des Auktionators nach mehreren Mahnungen Anzeige erstattet wird ?
Wie hoch war denn der Betrag ?
Vielleicht wäre bei einem sehr hohen Betrag ein Rechtsbeistand von Nöten !?
MfG
Karsten
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beulermaennlein 17.02.08 - 16:40
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Re: Gilt das Wiederrufsrecht auch bei Saalauktionen? |
Alex wie heißt das Haus, aber wenn du den Zahlendreher gemacht hast, ist null Chance auf Kulanz, ich alleine durft mich schon mit Auktionshaus "Farbe" rumstreiten, weil die eine befeiltes Münze als ST vertickt haben, ohne irgend einen Hinweis und dafür wurde ich noch blöd am Telefon belöffelt, aber ich braucht nicht in Vorkasse gehn das war das Glück...
Das beste fürs nächste Mal, kontrolliere den Auktionsauftrag einfach genau, dann passiert sowas nicht wieder...
mmfg Seb
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Alex 17.02.08 - 22:33
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Re: Gilt das Wiederrufsrecht auch bei Saalauktionen? |
Hallo,
das Auktionshaus nenne ich nicht. Das ist ja auch nebensächlich, da ich den Fehler gemacht habe.
Mir wurde halt nur mitgeteilt, dass wenn ich die Münze nicht bezahle würden Sie bei dieser Summe nichts machen... außer mich halt auf diese "SCHWARZE LISTE" setzen. Ist auch nicht schön, da laut dem Auktionshaus diese listen im Münzverband rumgehen und man so überall einen schlechten Namen bekommt.
Naja, sowas nennt man Pech. Aber was will man da machen? Die sind ja auch im recht.
Um es nun mal zu sagen. Ich weiss noch nicht was ich mache.
schönen abend.
Alex
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beulermaennlein 18.02.08 - 17:18
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Re: Gilt das Wiederrufsrecht auch bei Saalauktionen? |
um wieviele euros geht es den dabei? wenn es nur 100-200? sind egal... bei mehr würde ich die schwarze Liste in Kauf nehmen und dann später mit nen anderen Namen (Vater, Mutter oder sonst was) bieten. Isat zumindest ne Alternative.
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