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Beitrag: hat hier ?berhaupt nicht zu suchen. |
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Goldfinger
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hat hier ?berhaupt nicht zu suchen. |
Da hier über manches Erstaunliche recht kompetent diskutiert wird, eine Frage, die natürlich nicht hierher passt. Wie ihr wisst gibt es im Insolvenzrecht die Restschuldbefreiung nach 6 Jahren. Heute hat mir jemand erzählt, dass Studenten mit Schulden oft in Frankreich studieren, um nach französischem Recht schon nach zwei Jahren schuldenfrei zu sein. Nach EU-Recht müsste die Befreiung hier anerkannt werden. Weiß jemand etwas darüber?
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CDNCDN Heute - 20:35
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Re: hat hier ?berhaupt nicht zu suchen. |
Das ist nach EU-Recht so, noch schneller geht es in England, aber es ist an ein paar Bedingungen geknüpft.... so muß man z.B. tatsächlich dort leben und den Lebensmittelpunkt haben... erfolgreich durchziehen kann man das i.d.R. nur mit einem auf dieses Rechts spezialisierten Anwalt. Sonst fällt durch eine falsche Antwort vor Gericht das ganze Konstrukt zusammen.
| CDNCDN Heute - 20:52
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Re: hat hier ?berhaupt nicht zu suchen. |
siehe auch:
http://www.zyklop.de/inkasso_pressestimmen/eu-privatinsolvenz-ha170506.html
| Goldfinger 09.07.09 - 18:10
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Re: hat hier ?berhaupt nicht zu suchen. |
vielen Dank.
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