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MünzenBeitrag: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
[ Antworten ] [ Regeln ]
goldmuenzer
Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
Hallo Leute!

Ich habe heute einen mittleren Schock davongetragen, als ich von einem Bekannten erfahren habe, dass man bei der nächsten Steuererklärung seine Ebay-Gewinne angeben muss (und da geht halt doch noch am meisten...)!!?!
Zwar gibt es einen Gewissen Freibetrag, aber das ganze ist noch nicht 100% festgelegt.
Daher meine Frage: Werden dann Verkäufe über Muenzauktion.com auch steuerpflichtig??

Viele Grüße,
Adrian

rudi0911
26.02.04 - 14:50
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
es war schon immer so, dass man in der Steuererklärung Nebeneinkünfte oberhalb vorhandener Grenzen angeben musste, was ist jetzt daran so überraschend?? Es wird nur in Zeiten leerer Kassen etwas schärfer hingeschaut. Für uns Selbständige, die sämtliche Abgaben abdrücken dürfen (müssen) kommt es auch nicht überraschend, dass man mal die "unangemeldeten Händler" mit geschäftsmäßigen Umsätzen etwas genauer unter die Lupe nimmt. Alle Gewinne am Fiskus vorbei kanns doch wohl auch nicht sein, oder???
Gruß Rudi

goldmuenzer
26.02.04 - 15:03
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
Hallo Rudi,

was mich geärgert/geschockt hat, ist dass jetzt v.a. Privatleute (also auch "Hobbyisten") ihren Gewinn versteuern sollen, egal ob sie regelmäßig immer bestimmte Artikel verkaufen, oder auch wie Sammler ab und zu An- und wieder Verkauf betreiben.

rudi0911
26.02.04 - 15:08
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
Die Gewinne sind erst ab einer gewissen Größenordnung steuerpflichtig. Kosten dürfen, sollen, müssen dagegen gerechnet werden. Es sind dann auch viele Dinge "absetzbar", was man dabei nicht vernachlässigen sollte.

Gruß Rudi

Rethorn.privat
26.02.04 - 15:40
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
Ohne ein angemeldetes Gewerbe darf man im Jahr insgesamt 1057 Euro Umsatz machen(nicht Gewinn!).Also max 88 Euro pro Monat.
Ich habe ein Gewerbe angemeldet, weil ich nicht vor ein Gericht möchte wegen Steuerhinterziehung.denn 88 Euro sind nichts im Monat!Bitte rufe einfach deinen Steuerberater an.Es ist alles sehr kompliziert und ich selbst bin froh, daß ich jetzt meine Gewerbesteuernummer habe!

Rethorn.privat
26.02.04 - 15:43
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
Die aktuelle Strafe neben Steuernachzahlung eines Ebay-Nutzers beträgt 100 Tagessätze a 50 Euro 0 5000 Euro Strafe! Aber unter google und bei ebay stehen so viele Fälle bschrieben, daß es mich irgendwie zum Lachen gebracht hat, daß du das alles nicht wußtest:eNtschuldigung.Ist aber so.

Bethelgeuze
26.02.04 - 16:11
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
Hallo,
wo liegt das Problem?
Andere haben es uns vorgemacht!
Wohnsitzwechsel - fertig
Gruß, Walter

Rethorn.privat
26.02.04 - 16:54
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
Walther: Wohimß Ins Ausland? Da ist doch fast alles schon EU und unterliegt dem gleichen Recht?

Bethelgeuze
26.02.04 - 17:06
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
absolut: Typisch Deutsch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gruß, Walter

goldmuenzer
26.02.04 - 19:04
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
Tja, dann doch lieber ein Gewerbe anmelden, als zum alten Fidel in 'ne Bananenrepublik ziehen ;-))
@Kai: Ich bin nun mal hauptsächlich auf Muenzauktion.com und ebay, Zeit fürs googeln ist da wenig... Naja, dann halt doch zum Steuerberater.
Jedenfalls danke für die Tipps.

Viele Grüße,
Adrian

Rethorn.privat
26.02.04 - 19:14
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
So einfach geht das nicht mit Gewerbe anmelden.Krankenversicherung-Handelskammer, jetziger Berufsgenossenschaft-Arbeitgeber, etc

JoBo_Coins
26.02.04 - 19:30
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
Interessante Stellungnahmen, aber 1. Steuerpflicht besteht generell nur bei gewerbsmäßigem Handel, dieser definiert sich über die Gewinnerzielungsabsicht, Umsatz und Modus Operandi (siehe Erlasse und Veröffentlichungen der zuständigen Oberfinanzverwaltungen) 2. Der Nachweis des gewerbsmäßigen Handels, sprich dem überschreiten des Hobbyrahmens liegt bei den Behörden. 3.Strafen werden zwar in Tagessätzen angegeben, deren Höhe richtet sich allerdings nach dem Einkommen.
Zu guter letzt kann man aber im Zweifel nur raten ein kurze, klar und eindeutig formulierte Anfrage mit dezidierter Darstellung von Umfang und eventuellem Gewinn an das zuständige Finanzamt zu schicken und sich dort eine Absolution oder eben nicht zu holen, dass ist 1. 100%ig sicher von der Zuverlässigkeit der Aussage und 2. kostenlos.

Gruß
JoBo

Rethorn.privat
26.02.04 - 22:42
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
Hi Jobo. du die 1057 Euro sind eine Zahl , die so im Gesetz steht.genauso die ca,. 17000 im Jahr(16xxx?), wo man Umsatzsteuerpflichtig als Kleinunternehmer wird, die 25000 Gewinn , um Gewerbesteuerpflichtig zu werden. Ich glaube nicht, daß es da von Ort zu ort anders ist. aber sollte ihn das Finanzamt nun als Pflichtig veranlagen, dann blicken sie auf das ganze jahr.Geht er freiwillig zum Steuerberater und sagt, daß er z.B ab 1.4.Kleinunternehmer werden will, dann ist er abgesichert für die zukubnft und auch für Jan -März.Er kann immer sagen, daß die Absichtz bestand neuzugründen und er erst mal einen Probeversuch starten wollte( bei dem man ja eventuell unter 1057 bleibt) , da er ja sowieso steuerlich ganzjährig veranlagt ist.

goldesel
26.02.04 - 22:58
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
Wenn Ihr viel Kohle mit dem Verkauf Eurer Münzen macht holt Euch lieber keinen Gewerbeschein, sondern beantragt beim Finanzamt formlos eine Steuernummer, weil Ihr "freiberuflich" arbeiten wollt... Mehr weiss ich nicht bzw. glaubt mir nicht! ((((-:

rudi0911
26.02.04 - 23:09
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
ein wie auch immer gearteter Händler oder sonstiger Kaufmann kann sich niemals "freiberuflich" anmelden, das können nur ganz bestimmte Berufsgruppen, um mal einen zu nennen: Anwalt ;-))

Rethorn.privat
26.02.04 - 23:11
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
Rudi: Genau: Denn Gewerbe bedeutet auch, daß man sich freiwillig versichern muß bei der Krankenkasse.

Rethorn.privat
26.02.04 - 23:20
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
Aber am besten mal zum Steuerberater.Das kostet erst mal nichts. Ein Gutachten(Stellungsnahme ) kostet dann nur 52 Euro, wenn man Überbrückungsgeld beantragen möchte.Es gibt so viele Gesetze und Tricks, die wissen wir auch alle nicht.Und ich glaube , man darf gar nicht beraten , wenn man nicht Steuerberater ist?
Und als letztes: man muß auch die Lust und Ausdauer haben , ein Gewerbe mit Münzen zu starten!
Ich selbst habe 5 Jahre erst mal bei Ebay geübt.
Immer etwas mehr und nun ganz .Von 10 uhr morgens bis 24Uhr .Manchmal wenn Stress ist bis 2 uhr morgens. Samstag und Sonntag natürlich auch, wenn auch nicht den ganzen Tag, aber so 5- 6 Stunden hänge ich dann auch dabei.Urlaub? Ja, dann wenn ich mal einen monat so viel verdient habe, daß ich zwei Wochen nichts verkaufen muß.Sonst fehlt das Geld am Ende.
Krankenkasse habe ich die drittbilligste überhaupt.
287 Euro moantlich. kann bei steigendem Umsatz dann schnell auf 500 Euro monatlich ansteigen. Frage der Rentenversicherung? Muß man haben, sonst gibt es später nichts.Arbeitslosenversicherung gibt es ab 2006 auch für Selbständige, die dann nach 1 Jahr Einzahlen zum Arbeitsamt gehen können, wenn das Geschäft nicht mehr läuft.Viel dinge, die man bedenken muß.....
und wichtig: ohne einen vorher existierenden kundenstamm, der immer wieder kauft, hat man es sehr schwer.Guet Nacht!

rhwrpz
27.02.04 - 19:57
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
Hier geht die Frage doch zunächst nur nach Münzverkäufen. Aber für die Klärung der Angelegenheit steht doch nur die Tatsache zur Debatte, daß Sachen verkauft werden - und damit wird Umsatz gemacht.
Das heißt also - nach dem, was ich bisher gelesen habe - wenn ich meinen Privaten Wagen verkaufe (bringt sicherlich mehr als die genannten 1057 ? oder so), so muß ich die Einnahmen beim Finanzamt deklarieren?!!
Als Gewinn würde doch im Grunde die differenz zwischen aktuellem BUCHWERT (Neuanschaffung abzüglich Abschreibungen) und erzieltem Preis ermittelt. Diesen GEwinn kann ein Privatmann aber nicht haben - er hatt weder lineare noch degressive Abschreibung.
Und meines Wissens ist für private Veräußerungsgeschäfte immer noch
1. die regelmäßigkeit des Handels
2. die Gewinnerzielungsabsicht
erforderlich, um eine gewerbliche Tätigkeit nachzuweisen - oder muß jetzt schon jeder Hobbyflohmarktler, der SEINEN EIGENEN Keller und Speicher entrümpelt und 1 oder 2 mal im Jahr auf einem Flohmarkt in seinem Ort anbietet, einesn Anteil seiner Einnahmen an Vater Staat abdrücken?
Noch schlimmer kann man die "Konjunktur" ja wohl nicht bremsen. :o)

Günter Schmieder
27.02.04 - 22:18
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
Aber Logo! "ROTZ-GRÜN" kann-

Bethelgeuze
28.02.04 - 22:03
Re: Steuern auf M?nzverk?ufe???!!!
Hallo,
sag ich doch: Typisch deutsch - oder?
Gruß, Walter

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