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MünzenBeitrag: Abmahnungen durch Wettbewerbszentrale
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Rethorn.privat
Abmahnungen durch Wettbewerbszentrale
Hallo! Frage zum Stichwort: Abmahnung duch Wettbewerbszentrale Ich versuche seit 3 Tagen , herauszubekommen, was ich jetzt genau und vollständig auf meiner Michseite stehen haben muß, um nicht wie tausende andere Verkäufer abgemahnt zu werden. Nun findet man viel geschriebenes Wort bei Ebay, aber imer nur zum Themea Neuware, Elektroartikel, Bekleidung, etc. Ich verkaufe alte, antike Münzen und Antiquitäten. Wie sieht es da jetzt aus mit Gewährleistung-wie lange? Rückgabe ohne Angabe von Gründen ??? Wo müssen die Klauseln stehen? Im Angebot, oder nur auf der Michseite beim Impressum? Oder im Angebot und auf der Michseite? Also so langsam steige ich nicht mehr durch. Es ist mir unverständlich, wie manche Leute das Gesetz ausnutzen und Unterklassungserklärungen an Neuanfänger versenden, weil sie Fehler gefunden haben.manchmal nur klitzekleine, z.b Postfach angegeben.Und dann mit beträgen on 600 -2300 Euro, die man zahlen muß. Ich habe im Ebay-Forum sehr viele Fälle gelesen, wo Abmahnungen versendet wurden und die Leute nun zahlen müssen!Ich war auf der Seite der Wettbewerbszentrale und habe keine Antworten auf meine obengenannten Fragen gefunden.ich war beim Finanzministerium und wurde darauf hingewiesen, die Hinweise der Wettbewerbszentrale ernst zu nehnmen, da diese durch unsere Regierung zum Abmahnen autorisiert wurde. Für mich als Neuexistenzgründer mit Kleingewerbe würde eine Abmahnung praktisch schon das aus bedeuten.Denn soviel verdient man am anfang nicht.Also wer möchte mal in meine mich-seite sehen(rethorncoins) und auch mal in die Auktionen,und mir Fehler mitteilen? Selbst meinem sehr gutem Steuerberater ist diese alles ein Rätsel.Vielen Dank!Meine Mail ist krethorn@t-online.de

Rethorn.privat
08.03.04 - 13:45
Re: Abmahnungen durch Wettbewerbszentrale
Wie sieht es hier aus: Das Fernabgabegesetz gilt ja überall, nicht nur bei Ebay? Denn ich sehe hier viele Anbieter mit vielen Auktionen, in der Absicht, Gewinne zu erzielen, aber ohne irgendwelche Hinweise auf Gewährleistung?
Bitte entschuldigt, daß ich die Sache mit ebay hier bei Münzauktion.com einbringe.Aber hier kann ich ja keine Michseite zeigen, weil es die nicht gibt, also muß ich die von Ebay ja nehmen.Und ich weiß, daß hier recht gesetzesgewandte Leute mitlesen , die mir eventuell weiterhelfen könnten..

Jumbo-01
08.03.04 - 15:56
Re: Abmahnungen durch Wettbewerbszentrale
Hallo Kay.
Das Fernabgabegesetz gilt NUR für den GEWERBLICHEN Handel.!!
Ankauf und Verkauf (AUKTIONEN) unter Sammlern unterliegt nicht dieser Gewährleistung.(Garantie)

Ataras
08.03.04 - 16:29
Re: Abmahnungen durch Wettbewerbszentrale
Hallo Heinz!

Da wären wir schon wieder bei DER strittigen Frage, an deren Beantwortung so manches hängt:
Sprengt nicht der von einigen hier getriebene Aufwand und Umsatz den "privaten" Rahmen, und dürfte das ganze nicht schon "gewerblich" sein?

Mfg
Felix

Rethorn.privat
08.03.04 - 17:17
Re: Abmahnungen durch Wettbewerbszentrale
Ich hebe mich erkundigt: laut Gesetz ist schon die Absicht, etwas mit Gewinn zu verkaufen , eine Gewerbeaussübung , auch ohne Gewerbeanmeldung und wird dann abgemahnt, wenn nicht auf das Fernabgabegestz hingewiesen wird.

Rethorn.privat
08.03.04 - 17:21
Re: Abmahnungen durch Wettbewerbszentrale
Die Gewerblichkeit (d. h. die Unternehmereigenschaft des Versteigerers bzw. die Geschäftsmäßigkeit einer Versteigerung) kann jeweils nur im Einzelfall beurteilt werden. Allerdings gibt es bestimmte Kriterien, an denen sich die Gewerblichkeit festmachen lässt. Das sind insbesondere:
Unterhaltung eines "Shops"

Zahl der Bewertungen (relativ zum Zeitraum der Tätigkeit, als Käufer/Verkäufer) - mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen gewissen Zeitraum deuten beispielsweise auf gewerbliche Tätigkeit hin.

Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Beratungsbedarf, Wert) - die Versteigerung von 25 hochwertigen Telefonanlagen pro Monat wird beispielsweise als gewerbliche Tätigkeit einzustufen sein.

Zahl der aktuellen Verkäufe - laufen über einen gewissen Zeitraum ständig mehr als 50 Verkäufe (handelt es sich also nicht nur beispielsweise um ein Entrümpeln des Dachbodens oder eine Haushaltsauflösung), wird es sich im Regelfall um einen gewerblichen Anbieter handeln.

http://www.wettbewerbszentrale.de/d...etail.asp?id=13

Jumbo-01
08.03.04 - 17:30
Re: Abmahnungen durch Wettbewerbszentrale
Hallo Felix. Bis zur Änderung des Steuergesetzes war der Ankauf/Verkauf-Gewinn bei z.B Aktien, die man 1 Jahr oder länger in Besitz hatte, steuerfrei. Diese Frist ist herabgesetzt auf 6 Monate.
Wenn ich z. B. meine Münzen, die ich innerhalb von 50 Sammlerjahren angesammlet habe,verkaufe, so kann kein FA von mir dafür Steuer verlangen.

So könnte ich dann z. B. geltend machen, daß ich für eine Münze 500 DM gezahlt habe und nur 100 Euro dafür wiederbekomme.
Ich könnte dann z.B.den VERLUST geltend machen!!
Eine Überprüfung dieser einzelnen Beträge wäre zu aufwendig.
gruß
heinz

Rethorn.privat
08.03.04 - 17:53
Re: Abmahnungen durch Wettbewerbszentrale
Jumbo: Diesen Fall hat man in vielen Foren bereits geschrieben.Da zuviele angebliche private Händler dasselbe bei der Steuerprüfung gesagt haben, wird das nur gegen Vorlage cvon kaufbelegn anerkannt.ich z. muß alte banküberweisungen und paypalrechnungen einreichen, da ich die Münzen, welche ich verkaufe, bereits 2 jahre vor Gewerbeanmeldung erworben habe.
Kaufst du irgendwann im leben eine größere Menge, dann läuft dir dieser Kauf wie ein Schwanz hinterher!

servus
08.03.04 - 19:55
Re: Abmahnungen durch Wettbewerbszentrale
Hallo Kai,

probier mal hier:

www.recht.de!

Ist ein Jura-Forum!

Gruß, servus

Webmaster
08.03.04 - 22:04
Re: Abmahnungen durch Wettbewerbszentrale
Oder hier:
http://www.abmahnwelle.de

Melde dich da an und frage den Spezialisten!
Nicht jeder Steuerberater oder Anwalt kennt sich mit diesem Thema aus.

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