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MünzenBeitrag: Kennzeichnungspflicht
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Ostgote
Kennzeichnungspflicht
Hallo Leute,

gibt es eigentlich eine Kennzeichnungspflicht für Kaisereichsgoldmünzen Nachprägungen/Fälschungen? Bei ebay fiel mir das bei einem Anbieter aus Stuttgart auf, der seine in ST erhaltenen Goldfünfer, wo es ja bekanntlich mehr Fälschungen/Nachprägungen gibt als echte, nicht kennzeichnet. Er hat soviele Bewertungen, das ich von Gewerbsmäßigen Handel ausgehe.
Vielen Dank für eure hoffentlich zahlreichen Antworten.

MfG

Stephan Berndt (Ostgote)

Jumbo-01
09.05.04 - 15:05
Re: Kennzeichnungspflicht
Hallo Stephan.
In der Regel ist die Herstellung von Fälschungen, besonders in gleichem Material und gleicher Größe, sodaß eine Täuschung von Sammlern passieren kann, untersagt.
Insbesondere ist der Handel, auch von kursungültigen Münzen wie z.B. KR, lt. Bundes-Schulden-Verwaltung, verboten.
Die Herstellung und der Verkauf(Fälschungen/Nachprägungen) von KURSGÜLTIGEN Münzen wie z,.B. alte BRD-Münzen ist strafbar und wird rechtlich verfolgt.
Gruß
Heinz

Ostgote
09.05.04 - 16:16
Re: Kennzeichnungspflicht
Hallo Heinz,

vielen dank für deine Antwort. Noch ne Frage, außerdem tauchtem insbesondere von Anbietern aus dem Raum Stuttgart sogenannte (originalverschweißte) 5DM PP Gedenkmünzen mehrheitlich Schiller-Fichte in den Münztütchen auf, die ich noch von den Olympia Zehnern(1972 Spiegelglanzausgaben) kenne. Ist das ebenfalls eine Täuschung, gibt es da eine Stellungsnahme der Bundeswertpapierverwaltung?

Besten dank!

MfG

Stephan

Jumbo-01
09.05.04 - 19:09
Re: Kennzeichnungspflicht
Hallo Stephan.
Die Dinger kenne ich. Die Münzen wurden von den Banken oder Sparkassen in diese kleinen Versandtaschen eingeschweißt. Diese haben teilweise den Reklameaufdruck der Kasse drauf.
OBH hat solche Verpackung selbst nie ausgegeben.
Es wird sich dabei um private, nachträgliche Verpackung handeln, wenn z.B. eine OBH-Verpackung(Noppenfolie) Luft gezogen hat.
Gruß
heinz

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