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MünzenBeitrag: Treuhandabwicklung
[ Antworten ] [ Regeln ]
augustinerbier
Treuhandabwicklung
Hallo an alle User,

Ich habe hier auf muenzauktion.com bei einem neuen, mir unbekannten User (1 Bewertung)zwei Auktionen zu ca. 160 ? gewonnen und um Treuhandabwicklung auf meine Kosten gebeten.
Diese Treuhandabwicklung wurde von Seiten des Verkäufers mit der Begründung abgelehnt, dass diese Abwicklungsart nicht in den auktionsbeschreibungen angegeben war (was stimmt).
Nun zu meiner Frage:
Ist es überhaupt rechtlich zulässig, dass mir der Verkäufer die Treuhandabwicklung verweigert und bin ich in diesem Fall noch an meinen Kaufvertrag gebunden?
Sehr geehrter Verkäufer, falls Sie hier mitlesen, was der Fall ist, da Sie sich in diesem Forum ja schon zu Wort gemeldet haben:
Sie haben von mir aus zwei Möglichkeiten den Handel mit mir abzuschließen:
1. Treuhandabwicklung und
2. Senden Sie mir die Münzen zu, sofort nach Erhalt überweise ich Ihr Geld, wobei ich mich vorher Ihnen gegenüber (zu Ihrer Sicherheit) personifiziere.
mfg
augustinerbier-Rudi

PS: Falls jemand noch eine andere Möglichkeit weiß, bin ich um jeden Tipp dankbar.

dr.mdl
05.07.04 - 09:16
Re: Treuhandabwicklung
Bei noch nicht bekannten Käufern gehe ich entweder bei kleineren Summen das Risiko ein, weise jedoch auf die Konsequenzen der Nichtlieferung hin (Warenkreditbetrug).
Es gibt auch die Möglichkeit, an einen Notar liefern zu lassen, nach Eingang das Geld zu überweisen. Wer sich darauf nicht einlassen will, selbst wenn man die Kosten des Notars übernimmt (die kann man aber gering halten- das Poststück muß im Grunde nur dort eintreffen und vorgehalten werden), HAT DRECK AM STECKEN. Nehmen Sie KEINE RÜCKSICHT auf Käufer, die sich nicht normal menschlich-gütlich verhalten.

dr.mdl
05.07.04 - 09:21
Re: Treuhandabwicklung
An DEN KÄUFER: Wenn Sie hier mitlesen: Zu Beginn Ihrer Tätigkeit bei einem Versteigerungsforum sollten Sie sich sehr umsichtig verhalten und die Anderen davon überzeugen, daß Sie es wert sind, Vertrauen in Sie zu setzen. Beharren Sie nicht gleich auf "Rechten", die sich erst etablieren müssen. Sie selbst zeichnen das Bild von sich, das die Anderen in Ihnen sehen.

rudi0911
05.07.04 - 09:39
Re: Treuhandabwicklung
Hallo Rudi,

es gibt keine rechtliche Grundlage für eine Treuhandwabwicklung. Es gibt aber auch keine rechtliche Grundlage für eine Vorabüberweisung (steht AUCH NICHTS von in der Auktionbeschreibung).
Es ist ein gültiger Kaufvertrag enstanden, der eigentlich eine Zug-um-Zug-Abwicklung fordert. Ist bei den räumlichen Entfernungen oft sehr schwer zu bewerkstelligen.
Wenn ich als Neuling auf einer Auktionsplattform bin, kann ich nicht über viele Bewertungen verfügen und habe somit das Problem des Nachweises meiner "Lauterkeit".
Wenn jemand dem Treuhandverfahren nicht zustimmt, so hat das auch nichts "mit Dreck am Stecken" zu tun, sondern vielleicht mit verdammt schlechten Erfahrungen mit diesen Einrichtungen. Leider ist es so, dass damit auch schon einige Leute böse auf die "Schnauze gefallen" sind -Ware und Geld weg - trotz Treuhand!
Wenn ich als neuer Verkäufer einen Käufer habe, der über sehr viele bzw. ausschließlich positive Bewertungen verfügt, dann gehe ich das Risiko der Sendung an eben diesen Käufer ein. Zur Absicherung kann ich im Beisein von Zeugen verpacken und per Einschreiben "Rückschein" verschicken - meine Meinung jedenfalls.
Mensch Leute - Auktionen sollen Spass und keinen Stress bereiten.

Gruß der eine Rudi ;-))

rudi0911
05.07.04 - 10:03
Re: Treuhandabwicklung
ach ja noch eines - hier mal ein Auszug MEINES Anschreibens am Ende einer Auktion an den Käufer. Vielleicht hilft das zu einer Konsens- Findung. Bis heute habe ich noch nicht eine Schlappe erlitten- Zufall?? - Glück?? - ich weiss es nicht auf jeden Fall hat es bis heute funktioniert ;-))

Bitte kurze Mitteilung, ob Versand zu Euro 1,44 (ist über 50 Gramm) auf ihr Risiko in Ordnung ist oder ob eine versicherte Versandart von Ihnen gewünscht wird. Bei Einwurfeinschreiben kommen leider Euro 1,60 und bei Übergabe Euro 2,05 hinzu. Posttarif :-((

Unmittelbar nach Erhalt Ihrer Mitteilung über die Versandform, schicke ich den Brief an die übermittelte Adresse. Zug um Zug ist meine Devise. Da ich der Meinung bin, dass Käufer und Verkäufer ein gleich hohes Risiko eingehen, verschicke ich grundsätzlich VOR dem Geldeingang. Ich gehe davon aus, dass auch Sie sofort die Überweisung tätigen. Nach Geldeingang gebe ich dann sofort die Bewertung ab.

Ich verschicke an die folgende Adresse:

überlegenswert?? muss jeder für sich entscheiden

Webmaster
05.07.04 - 10:40
Re: Treuhandabwicklung
@augustinerbier - Melde dich bitte diesbezüglich zusätzlich beim Service, nutze dazu die Mail service@muenzauktion.com

augustinerbier
05.07.04 - 11:42
Re: Treuhandabwicklung
Hallo Webmaster,

bin gerade in der Arbeit, melde bmich heute abend ausführlich unter service-Mailadresse, da ich jetzt keine Zeit habe.

mfg
augustinerbier-Rudi

Jumbo-01
05.07.04 - 20:13
Re: Treuhandabwicklung
Hallo an beide Rudis.
Rudi 0911(muß sein, damit man weiß, wen ich meine).
Da bin ich aber ganz anderer Auffassung als Du.!Da der KÄUFER die Portokosten sowie das Versandrisiko trägt , kann er ALLEINE über die Versandart entscheiden.!!
Wünscht der KÄUFER eine Abwicklung über einen Treuhand-Dienst und trägt ALLEINE die anfallenden Kosten, so hat der Verkäufer dem Wunsch nachzukommen!
Sollte der Käufer NACH der Auktion auf Treuhand bestehen und eine KOSTENTEILUNG fordern, so braucht der VERKÄUFER diesem Wunsch nicht nachkommen.!!
Da Rudi-Radi alleine die Kosten übernehmen will, so muß der Verkäufer dem Wunsch entsprechen.
Gruß
Heinz

rudi0911
05.07.04 - 20:57
Re: Treuhandabwicklung
Hallo Heinz,

hier irrt der Laie und der Fachmann wundert sich.
Der Käufer trägt alle Kosten der Lieferung und wählt die VersandART - bis hier korrekt.

Treuhand ist keine Versandart - die MUSS der Verkäufer NICHT zwingend akzeptieren, auch wenn der Käufer alle Kosten trägt. Er KANN ihr aber zustimmen.

Beispiele des Treuhandmißbrauchs gibt es zuhauf -leider .-((

Wenn du etwas kaufst, dann übernimmst du auch alle Transportkosten - du hast aber nicht die freie Wahle jede Spedition in Deutschland und Europa damit zu beauftragen - das ist Sache des Verkäufers, oder bist du da etwa auch anderer Meinung. Du kannst dich allerdings im VORFELD mit dem Verkäufer auf eine oder mehrere deiner Wahl einigen.

Gruß Rudi

augustinerbier
05.07.04 - 21:08
Re: Treuhandabwicklung
DANKE für Euere Beiträge zu meiner Misere.
Ich werde auf keinen Fall zahlen, da ich den Verkäufer in keinem Telefonbuch und auch nicht unter der benannten adresse ermitteln kann UND wenn er nicht mit einem vernünftigen, für mich akzeptablen Vorschlag kommt, sehe ich mich nicht an den Kaufvertrag gebunden!!
Sollte alles so eintreten, wie von mir nun zwischenzeitlich vermutet, werde ich zu gegebener Zeit mit einer Bewertung und mit einem Forumsbeitrag reagieren, um andere User zu warnen - schützen (wie auch immer).
Ich bin auf die Reaktion gespannt, da ich inzwischen fast der Meinung bin, da hat jemand nicht die Ware für die ich zahlen soll...........
mfg
der andere Rudi

Jumbo-01
05.07.04 - 21:15
Re: Treuhandabwicklung
Hallo Rudi.
Da iirst Du Dich.! Wenn ich eine Ware kaufe und auch die Transportkosten übernehme, dann kann ich als KÄUFER bestimmen, wer meine Ware transportiert.
Z.B.:Wenn ich einen PKW kaufe, dann kann ich als Käufer bestimmen,daß der PKW mit einem Spediteur oder von mir oder von meinem Beauftragten abgeholt wir.
Genauso ist es mit anderen Gütern auch.
Gruß
heinz.

foxcoin
05.07.04 - 21:50
Re: Treuhandabwicklung
Hallo,
vielleicht sollte man nicht immer so vorschnell urteilen.
Viele Leute haben überhaupt keine Ahnung von Treuhandservice und möchten da auch nichts von wissen,da sie sich damit erst mal auseinander setzen müssten.Ist ja so umständlich.
Ich hatte auf einer anderen Plattform mal was ersteigert,es ging an die 500.-Euro,und hatte dem Verkäufer auch einen Treuhandservice vorgeschlagen.War er nicht mit einverstanden,trotz vernünftiger Komunikation war er nicht dazu zu bewegen.
Dann haben wir uns auf Nachnahmepaket geeinigt,und alles war in Butter.
Gruss foxcoin

Jura01
05.07.04 - 21:51
Re: Treuhandabwicklung
Hallo,
ich denke, dass der Käufer auf den Treuhandsevice
bestehen sollte.
Der Verkäufer geht doch kein Risiko ein. Wenn dieser eine reine Weste hat kann er diesem doch auch zustimmen. Oder ?
Gruß Lutz

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