Mal was völlig unnumismatisches:
Mit Einführung des neuen Telekommunikationsgesetzes darf die Inverssuche in Deutschland als neue Dienstleistung angeboten werden. Dies bedeutet, daß Name und Anschrift von Kunden durch Telefongesellschaften für Auskunftsdienste jedem Dritten mitgeteilt werden dürfen, der nur die Rufnummer nennt. Natürlich wird die Auskunft nur über die in Teilnehmerverzeichnissen veröffentlichten Daten erteilt.
Bei der Teledoof stand das im Kleingedruckten. Wer nicht widerspricht, der wird bei Nachfragen mit voller Anschrift genannt! Wer das nicht möchte, der muß der Telekom oder seiner Telefongesellschaft das verbieten - am besten natürlich schriftlich
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