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MünzenBeitrag: Gebote zur?ckziehen?
[ Antworten ] [ Regeln ]
ernie11
Gebote zur?ckziehen?
geht das?

Rethorn.privat
16.10.04 - 22:08
Re: Gebote zur?ckziehen?
ich glaube nicht.Mußte mal an den webmaster schreiben und fragen

cryptonia
17.10.04 - 10:08
Re: Gebote zur?ckziehen?
Nein, geht noch nicht.

Sicherheit
17.10.04 - 15:07
Re: Gebote zur?ckziehen?
@ Ernie 11:
Gebote können nur in dringenden Fällen zurückgenommen werden.!!
Diese dringenden Gründe müssen dem Webmaster direkt mitgeteilt werden.
Dieser entscheidet dann, ob eine Löschung vorgenommen werden kann.
MFG
heinz

ernie11
17.10.04 - 17:46
Re: Gebote zur?ckziehen?
wenn über 300 EUR ein Grund sind...

rudi0911
17.10.04 - 18:35
Re: Gebote zur?ckziehen?
Hi ernie,

das verstehe ich jetzt nicht.
Wenn ich bei "klarem Verstand" auf eine Auktion 300 Euro biete, weshalb sollte dann ein ernsthafter Grund vorhanden sein, dieses Gebot zu löschen?? Ich muss doch bei meinem Gebot vorher überlegen, ob ich mir das leisten kann, oder?? Hier steht doch keiner unter Druck, ein Gebot abgeben zu müssen. wenn du in einer Saalauktion ein gebot abgibst, dann besteht auch keine Möglichkeit mehr, das zu annulieren.
Hier hast du eventuell die Möglichkeit, mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen und ihn zu bitten, daß Gebot streichen zu lassen. Allerdings ist er nicht dazu verpflichtet.

Gruß Rudi

cryptonia
17.10.04 - 19:21
Re: Gebote zur?ckziehen?
@rudi0911

Es gibt immer wieder die berühmt berüchtigten Ausnahmen.
Mir ist es hier, ohne Zeitdruck, auch passiert, das ich ein Gebot abgab in einer Höhe, die ich nicht wollte.
Kam allerdings dadurch, das ich irgendwie Probleme mit meiner Verbindung hatte.
Durch mehrmaliges zurück gehen hatte ich auf einmal Erfolg, allerdings war danach die Kommastelle um zwei verschoben.
Liebend gerne hätte ich mein Gebot gestrichen und aus heutiger Sicht wäre es das beste gewesen, aber nun ist es nicht mehr zu ändern.

Von daher kann ich verstehen, wenn man gerne Gebote zurück nehmen möchte, zumal es manchmal um viel Geld geht und bei erfolgreicher Transaktion auch ein rechtsverbindliches Geschäft zustande kommt. Manch ein Verkäufer freut sich über so einen Deal.

ernie11
17.10.04 - 19:23
Re: Gebote zur?ckziehen?
das mit den 300? ist mir egal, wenns sein muss bezhle ich's...

rudi0911
17.10.04 - 19:27
Re: Gebote zur?ckziehen?
hi cryptonia,
da hast du wohl Recht.
Doch wenn jemand das Gebot eines anderen Users mehrfach überbietet, dann kann man wohl nicht davon ausgehen, daß da dauernd irgend etwas gehakt hat, oder?? ;-))

In dem Sinne

Rudi

cryptonia
18.10.04 - 18:33
Re: Gebote zur?ckziehen?
:))

Antidote
18.10.04 - 19:44
Re: Gebote zur?ckziehen?
Rudi, das geht ganz einfach. Wenn Du in Windows das automatische Ausfüllen von Eingabefeldern aktiviert hast, dann zeigt Windows beim Klick in ein solches Feld eine Liste von früheren Eingaben. Darin ein falscher Klick und schon haste was falsch eingegeben. Etwas Schusseligkeit und das Gebot ist plaziert.

marauder
18.10.04 - 22:29
Re: Gebote zur?ckziehen?
Ich kann Anidote nur Recht geben. Jeden kann ein Fehler unterlaufen und daher sollte man über das Zurückziehen eines Gebotes nachdenken.

rudi0911
18.10.04 - 22:51
Re: Gebote zur?ckziehen?
hi antidote, hi marauder,

die Frage war: kann ich ein Gebot zurückziehen und als Grund wird der Gebotspreis genannt.
Selbstverständlich kann jeder einen Fehler machen, da ist wohl niemand gegen gefeit. Wenn das Gebot aufgrund einer Fehleingabe oder einer automatischen Eingabe erfolgte, kann das auch so erklärt werden. Nur ist es so, daß der Anbieter informiert werden muß, und nur der kann - MUSS ES ABER NICHT - das Gebot aufheben lassen. Nicht mehr und nicht weniger habe ich oben geschriebenb.
Wenn jedoch jemand MEHRERE GEBOTE an UNTERSCHIEDLICHEN TAGEN abgibt - dann lässt einen das schon stutzig werden in Bezug auf Irrtum, Fehler atomatische Eingabe usw..

Gruß Rudi

Antidote
19.10.04 - 09:33
Re: Gebote zur?ckziehen?
@Rudi, danke für den Link. In diesem Fall haste natürlich völlig richtig argumentiert. Komischer Auktionsverlauf, um Gebot zurückziehen zu wollen. Und ? 300 für diese Dinger :O. Na ja, wer's haben will.

Bethelgeuze
19.10.04 - 15:56
Re: Gebote zur?ckziehen?
Browserfenster schliessen, nicht zurück, zurück ;-(

cookie52
21.10.04 - 11:03
Re: Gebote zur?ckziehen?
Ich würde sagen sie passen beim nächsten mal besser auf was sie machen, Herr ernie11

Rethorn.privat
21.10.04 - 16:48
Re: Gebote zur?ckziehen?
Je nach Auktionsvolumen des Verkäufers hat der käufer immer das Recht,innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt die Münze ohne Angaben von Gründen zurückzugeben. Das bedeutet.Schriftlich widerrufen.Und dann kann der Verkäufer tausendmal schreiben, er sei ein Privatverkäufer.
nimmt er die Münze nicht zurück, dann einfach bei der Wettbewerbszentrale melden und mindestens 189 Euro Gebühre für den Verkäugfer werden fällig, bzw 1000 Euro, wenn der Käufer gewerblich und Konkurent ist.
Es wird gerade ein Gesetz verabschiedet, nach dem es keine privaten Verkäufe mehr gibt,die über einen bestimmten Monatsbetarg gehen.Da schon gewerbliche Steuern auf Gebrauchtwaren abliefern müssen, sollen das nun auch Privatleute tun.Denn sie erzielen einen Umsatz.Außerdem Alles fällt unter die Wahrheits und Gewährleistungspflicht.
Nächstes Jahr geht es los.Und bei ebola werden so manche Federn schweben...

Rethorn.privat
21.10.04 - 16:51
Re: Gebote zur?ckziehen?
Achso: da zahlreiche Gerichte entschieden haben, daß z.B ebay kein Auktionsgeschäft im Sinne von §§§ bla bla bla ist,da kein Zuschlag erfolgt, entfällt die Abnahmepflicht bei Bietangeboten.
Es muß zusätzlich zur Auktion ein Kaufvertrag geschlossen werden.Ausnahme: Festpreisangebote und Sofortkauf!

Rethorn.privat
21.10.04 - 16:54
Re: Gebote zur?ckziehen?
Leitsatz:

Internetauktionen sind keine Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB. Das Widerrufsrecht ist daher nicht gem. § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen



AG Ithehoe, Urteil vom 18.05.2004, AZ 57 C 361/04 (Rechtskräftig)

Rethorn.privat
21.10.04 - 16:58
Re: Gebote zur?ckziehen?
Bei einer Internet-Auktionsplattform ist die Bestimmung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach bei gebrauchten Gegenständen der Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung erfolgt unwirksam gemäß § 9 AGBG.
Die Klausel beim Betreiber einer Internet-Auktionsplattform in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach mit Ablauf der vom Verkäufer bestimmten Zeit zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbieter ein Kaufvertrag zustande kommt, ist unwirksam gemäß § 9 AGBG.
LG Berlin, Urteil v. 20.12.2000, Az. 26 O 397/00, CuR 2001, 412 f.

Antidote
21.10.04 - 17:10
Re: Gebote zur?ckziehen?
Wenn ich dann zukünftig auch noch die Rückgabe/Verrechnung meines Gebrauchtwagens beim Kauf eines Neuwagens bei einem Händler versteuern soll, dann wandere ich aus. :-((((

Rethorn.privat
21.10.04 - 17:15
Re: Gebote zur?ckziehen?
Widerrufs- und Rückgaberechte vom Verbraucher

Regelmäßig übersehen wird, dass der Käufer auch bei Internetauktionen beim Kauf vom Unternehmer ein Widerrufs- und Rückgaberecht hat. Gemäß § 8 Nr. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay ist ein Unternehmer verpflichtet, über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren und dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu erteilen. In der Praxis erfolgt dies nach unserer Erfahrung regelmäßig nicht.

Das Widerrufs- und Rückgaberecht sieht vor, dass bei einer Warenlieferung der Käufer die Ware ohne Begründung bis zwei Wochen nach Erhalt zurückgeben kann. Voraussetzung ist jedoch, dass er ordnungsgemäß über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt wurde. Ohne Belehrung erlischt die Frist zur Rückgabe der Ware nicht. Der Käufer kann somit bis zum jüngsten Tag die Ware auf Kosten des Verkäufers zurückgeben.

Unternehmern, die bei eBay Geschäfte machen, ist daher dringend anzuraten, den Informationspflichten nach den Grundsätzen des Fernabsatzgesetzes (§ 312b BGB bis 312f BGB), der BGB-InfoVO und der Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht nachzukommen.

Rethorn.privat
21.10.04 - 17:17
Re: Gebote zur?ckziehen?
Fazit: Mache dir keine Sorgen um die 300 Euro. Vorkasse ist wettbewerbswidrig.Also widerufst du sofort schriftlich dein Gebot ohne Begründung.
Also nicht erst bezahlen, sondern gleich widerrufen.

Chippi
21.10.04 - 17:25
Re: Gebote zur?ckziehen?
Ralf, das wirst nicht erleben, da du dir dann eh keinen Neuwagen leisten kannst!;-((( G.C.

cookie52
21.10.04 - 18:19
Re: Gebote zur?ckziehen?
Tja jetzt will kein Ar... mehr meine Medaillen
:-(

Macht aber nichts!

Antidote
21.10.04 - 18:49
Re: Gebote zur?ckziehen?
André, wenn Du erst einmal die Münzen bezahlt hast, dann kaufe ich mir den Maybach ( http://www.maybach-manufaktur.com/d )


Antidote
21.10.04 - 18:52
Re: Gebote zur?ckziehen?
@Cookie: das ist das Lehrgeld, das viele Medaillenbesitzer zahlen - diese Dinger sind auf dem freien Markt fast unverkäuflich. Also nicht von Münzhandelshäusern über den Tisch ziehen lassen!!

Chippi
21.10.04 - 19:17
Re: Gebote zur?ckziehen?
Ralf, seit wann gibt es Maybach-Modellautos von Matchbox?! ;-))) G.C.

Antidote
21.10.04 - 20:11
Re: Gebote zur?ckziehen?
Diese Modelle gibt's schon länger

cookie52
23.10.04 - 14:17
Re: Gebote zur?ckziehen?
lohnt es sich die Medaillen noch mal reinzustellen?

Ostgote
23.10.04 - 14:45
Re: Gebote zur?ckziehen?
Hallo Rethorn,

vielen Dank für deine Info das es demnächst keine Privatverkäufe mehr gibt.
Das nahm ja gerade auf e... katastrophale Auswüchse an. Wenn jemand 1500 Bewertungen in 3 Jahren ansammelt kann wohl von Privatverkäufen keine Rede mehr sein. Wird es dennoch einen gewissen steuerlichen Freibetrag geben für Otto Normelverbraucher, bzw muß in Zukunft also ab 1.1.2005? jeder Verkäufer eine 2 Jahresgarantie ausstellen? Das ist doch auch Schwachsinn ist doch von einer Privatperson die z. B. ein Erbe auflöst gar nicht zu erbringen, oder muß man in Zukunft schon als kleiner Mann eine GmbH aufmachen?
Besten Dank für deine Antwort sagt

Stephan(Ostgote)

KMS
23.10.04 - 14:59
Re: Gebote zur?ckziehen?
@Rethorn.privat

Dann solltest du ganz schnell in deine Auktionen ein Impressum mit einbauen, die sind ja Gewerblich !

KMS
23.10.04 - 15:03
Re: Gebote zur?ckziehen?
@Ostgote

warum sollte mann nicht im kurzer Zeit 1500 Bewertungen aufbauen ?

du solltest bedenken das manche hier seit einigen Jahren sammeln, und ab und an mal ausumisten.

Solang die Münzen dann nicht in die Spekulationsfrist fallen, ist alles egal.

Jumbo-01
23.10.04 - 16:58
Re: Gebote zur?ckziehen?
Hallo Ostgote.
Wahrscheinlich bin ich Dir auch bekannt.:-))
Ich sammel seit 50 Jahren Münzen und habe in dieser Zeit zigtausend Münzen zusammengetragen/gehortet. Da ich mich entschlossen habe,von Deutschland ab 1871 bis heute nach Jahrgang und Mzz. nur noch 1 Stück zu sammeln, setzte ich alle doppelten Deutschen und ALLE ausländischen Münzen hier zur Auktion ein.
Wir haben vor gut 3 Jahren muenzauktion.com aus dem Boden gestampft und ich habe bis heute gut 4500 Bewertungen.
Trotzdem ist das"Münzen-Sammeln" für mich NUR Hobby und hat mit Gewerbe oder Handel nicht das geringste zu tuen.
Gruß
heinz

Rethorn.privat
25.10.04 - 09:10
Re: Gebote zur?ckziehen?
KMS: dann schau mal in meine Michseite.Da ist Impressum eingebaut.
da ist AGB, Steuernummer , Informationspflicht, Aufklärung zur Gewährleistung und alles enthalten.
Im Gegensatz zu einigen anderen Schwarzverkäufern, kann ich eine ordentliche Gewerbeanmeldung, speziell für Verkauf von Antiquitäten und Münzen Vorweisen.
Hier bei münzauktion.com habe ich 20 Auktionen dieses jahr gehabt und davon 17 Verkauft.Und siehe da, sogar die Hinweise auf gewerbe und Gewährleistung waren vorhanden.

Rethorn.privat
25.10.04 - 09:16
Re: Gebote zur?ckziehen?
Ostgote: Als kleiner Mann bist du dann Kleinunternehmer: Mache ich die Gesetze?
Du schreibst ja, als häbe ich mir hier etwas ausgedacht. Schau doch selber mal nach unter:
www.wettbewerbszentrale.de
Auch bei www.wortfilter.de steht viel geschrieben.

Das ist die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes.

Rethorn.privat
25.10.04 - 09:23
Re: Gebote zur?ckziehen?
KMS: Das meintest du sicherlich:
http://members.ebay.de/ws2/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=rethorncoins


Ich verkaufe unter rethorn.privat nicht.Da kaufe ich nur ein.Und Kaufen ist nicht gewerblich.Und fürs einkaufen brauche ich kein Impressum , da ich privat kaufe und gewerblich verkaufe.

Rethorn.privat
25.10.04 - 12:03
Re: Gebote zur?ckziehen?
Und bei Münzauktion.com brauche ich , solange ich mich nicht gewerblich verhalte, auftrete, auch kein Impressum.Das brauche ich aber dort, wo ich gewerblich tätig bin, mit oder ohne Gewerbeschein!Aber zur Gewährleistung und deren Belehrung bin ich trotzdem verpflichtet( immer 14 Tage bei Gebrauchtwaren).Und wenn ich nur 1 Auktion im Jahr reinsetze mit Münzen aus meinem Privatfundus.
(Auch ich darf 165 Euro Netto im Monat dazuverdienen.)
Außerdem sind folgende Kriterien nicht erfüllt:
Regelmäßig wiederkehrende Artikel, die ich bei Münzauktion.com einstelle , und bei denen ich eine Gewinnabsicht habe.
Warum versuchen einige immer, an Vorschriften und Gestzen herunzudrehen, sie nun mal da sind, zum Schutz des Verbrauchers dienen und den Gewerbetreibenden vor unlauterem Wettbewerb schützen.
Wenn einer meint, er müsse monatlich z.B 50 Sätze Euromünzen anbieten und als Privatverkäufer alle Verantwortung und Pflichten gengüber Gesetz und Verbraucher ablehnen.Dann fühle ich mich im Nachteil gegenüber diesem, der nicht die Auflagen erfüllt, wozu ich regelmäßig mein hartverdientes Geld aufopfere. ( Krankenversicherung als Beispiel). Wenn dann jemenand bei mir eine Münze kauft, sie ohne Angaben von Gründen zurückgibt.Dann aber bei einem Privatanbieter kauft, der sie nicht zurücknehmen will und günstiger anbietet, da er kaum Kosten hat, dann werde ich sehr sauer.

Übertragen auf das aussermünzliche Leben: Wenn Ihr von Schwarzarbeitern hört oder seht, die Eure Arbeitsplätze bedrohen, dann seid ihr auch nicht ruhig. Nur bedenkt, daß angebliche Privatverkaufen einiger Leute auch Schwarzarbeit ist und anderen den Job kosten kann.
Nicht umsonst erlaubt unser Staat dem Gewerbetreibenden, einen Konkurenten, der gegen Best. g. ulaut.Wettbewerb verstößt, mit einer Unterlassungserklärung und Gebühr von mindestens 1000 Euro abzumahnen.

helmut kollman nigarafal
25.10.04 - 17:25
Re: Gebote zur?ckziehen?
all diese streiterrei,bei euch da druben, bringt doch nur unbehagen unter sammlerfreunde,wer fragt denn ob der eine oder andere,ein paar mark besser gesagt euro einnihmt?so wie die ganze sache ausseht,ist es auf keinen fall im intresse,der jungen sammler solschen mist zu lesen,es soll freude,und einen gewissen stolz sein,den sammler die es sind und werden wollen freude zu bringen ,und nicht unbehagen gruss helmut aus canada,,,,

ernie11
25.10.04 - 17:30
Re: Gebote zur?ckziehen?
Schön das ihr dieses Forum als Plauderecke benutzt.

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