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Beitrag: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
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augustinerbier
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Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Hallo Jo und Heinz, hallo Oldy!!
Ich habe mir heute malfas 15 seitige Merkblatt vom 3.6.2004 der Oberfinanzdirektion Hannover (Steuerabteilung Oldenburg) Aktenzeichen: S 1620 - 7 - TF 695d über die
\"Steuerliche Behandlung von ebay-Händlern\"
besorgt und schreibe nachstehend den uns hier betreffenden Text ab.
Heinz und Oldy, falls Ihr ein komplettes Werk haben wollt - mailt mich an, dann sende ich Euch eins zu!!
Auszug ab Seite 8 -9
Keine nachhaltige Tätigkeit üben ferner (vorher geht`s um Hausrat)ebay-Mitglieder aus, die Briefmarken-, Münzen- oder andere Gegenstände aus privater Neigung sammeln, soweit sie Einzelstücke veräußern (wegtauschen). die Sammlung teilweise umschichten oder die Sammlung ganz oder teilweise veräußern (vgl. BFH-Urteile vom 29.6.1987 X R 23/82 BStBl 1987 II S. 744 und vom 16.7.1987 X R 48/82 BStBl. 1987 II S. 752, s.a. Abschnitt 18 Abs. 2 S. 7 und 8 UStR 2000).
Da geht es dann noch ellenlang weiter, wann man unternehmerisch tätig wird: z.B. nicht bei Sammelstücken, sondern bei Gebrauchs- und anderen Gegenständen, die keinen Liebhaberwert besitzen (z.B. Teppiche, Goldbarren usw.) und wenn jemand von Anfang an keine Sammlung aufbaut, sondern nur Einkäufe tätigt um dann als Wiederverkäufer aufzutreten.
Diese Verfügung ist ganz interessant für JEDEN SAMMLER, vielleicht könnt Ihr sie mit einem Link bei MA (sorry Jo, ich weiß schon eine Menge Arbeit)einbauen!
Gruß
augustinerbier-Rudi
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reddshund 05.04.05 - 20:15
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Hallo Rudi, ich wäre dankbar auch für ein Abzug ich wechsle gerade meine Sammelrichtung total und deshalb versuche ich die Stücke die ich bis jetzt gesammelt habe (und es ist nicht gerade wenig) zu verkaufen um mein anderes Sammelgebiet aufzubauen wurde mich interessieren ob das Finanzamt auch bei mir deswegen autauchen könnte.
Übrigends danke für den Tipp mit der Berliner Münzauktion habe noch Paar Sachen günstig bekommen die schon bei Eb..... für viel mehr weggehen.
MFG reddshund (Jan)
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augustinerbier 05.04.05 - 21:03
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Hallo (an alle, die mich bisher schon angemailt haben),
ich versende jetzt erstmal eins an die Macher von MA (vielleicht klappt da ja was mit `nem Link), da ehrlich gesagt 10 - 20 mal 1,44 ? Porto für mich zu teuer kommt.
Bitte erstmal um Verständnis
augustinerbier-Rudi
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Jumbo-01 05.04.05 - 21:13
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Hallo Rudi.
Danke für Deinen Hinweis.
Werde die Lektüre durchlesen und mit Jo sprechen,
was wir da machen können.
Gruß
Heinz
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Oldy53 06.04.05 - 05:52
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Jumbo, als PDF Format zum herunterladen wäre das doch nicht so schlimm, oder? Und sicher hilft das, allein schon wegen der z.Zt. herrschenden Rechtsunsicherheit ( schönes Wort nich ).
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KMS___ 06.04.05 - 08:10
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
@Rudi,
Ich könnte es als PDF zum Download bereit stellen.
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Webmaster 06.04.05 - 08:42
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Ich werde es unter Links zum Download bereitstellen.
Gruss Webmaster
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augustinerbier 06.04.05 - 16:51
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Hallo,
je ein Exemplar habe ich heute an Jumbo, hdwilli, Oldy und Hans aus Chemnitz versandt.
Ich denke - ihr werdet es morgen im Briefkasten haben.
UND dann schau`n wer mal........
Gruß
augustinerbier-Rudi
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vbdoc 07.04.05 - 21:16
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Hallo,
finde unter "Links" noch nichts. Kommt die Download-Option noch?
Danke,
Viktor
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Oldy53 08.04.05 - 14:09
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Hallo Rudi, eben ist die Post gekommen, recht herzlichen Dank. Ich versuch mal das einzuscannen und im PDF Format zu speichern. Wer Intresse daran hat, einfach mailen. Gruß nach München
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Oldy53 08.04.05 - 15:04
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
PDF - Datei fertiggestellt. Wer`s haben möchte, bitte kurze mail an mich.
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KMS___ 08.04.05 - 16:31
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Download unter http://www.numismatikforum.info/pdf/ebea.pdf 2,8 MB
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antidote 08.04.05 - 21:25
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
soll der Link wirklich funzen???
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Muenzenfreund 08.04.05 - 21:55
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Bei mir funzt er, du brauchst natürlich einen PDF-Reader um die Datei zu sehen.
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antidote 08.04.05 - 22:23
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Ich hatte da mehrmals die nette "forbidden ...." Fehlermeldung. Acrobat Reader habe ich natürlich.
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pipdurex 09.04.05 - 08:12
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Hallo,
bei mir hat das herunterladen prima funktioniert.
Danke und viele Grüßa an KMS__
von >pipdurex< Rainer
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KMS___ 09.04.05 - 08:45
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
tssssssss bei mir fünzt er auch ohne Probleme.
" http://www.numismatikforum.info/pdf/ebea.pdf
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rhwrpz 09.04.05 - 14:16
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
War mit dem 1. Versuch auch zu schnell und hatte die 2,8 MB mit in die Browserzeile kopiert - dann kommt die "Forbidden" Meldung: also ihne die 2,8 MB kopieren, dann klappts!
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KMS___ 09.04.05 - 18:08
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
:-)) Lach, " 2,8 MB " ist natürlich nicht Bestandteil der URL
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juergenlangen 10.04.05 - 00:59
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
was ich darüber weiss: - der umgekehrte Fall: jemand meldet sein Hobby als Gewerbe an - das geht ja von eigene Yacht, Wochenendhaus oder Motorrad vermieten bis zum Handel mit Schiko-Eier-Figuren oder zur Hundezucht ... normalerweise wird das Finanzamt dann "Liebhaberei" unterstellen .. das wird definiert als fehlende Gewinnerzielungsabsicht oder -Chance.
Wenn ich als Gewerbe eingestuft werde (werden möchte), dann bedeuted das: ich muss Mehrwertsteuer nehmen, darf aber auch jede Menge Kosten absetzen: vom Münzkatalog bis zur Reise zur Münzausstellung, den Kosten für Alben und Safemiete, Internet, PC, Kamera, etc etc ... Die Mehrwertsteuer ist nur ein Thema, wenn ich selber über Ebay etc von Privat kaufe ... ansonsten kann ich ja auch die Vorsteuer absetzen.
Also: Gewerbe ist für jemanden, der nicht jede Woche 100 Münzen in Ebay einstellt, normalerweise eher kein Thema.
Ein Thema könnte aber Anlage SO sein, "private Veräusserungsgeschäfte" .. hier gilt das gleiche wie bei Wertpapieren: 12 Monate Spekulationsfrist. Das gilt für alle Wirtschaftsgüter, ob PC, Auto oder Münze, nur wenn ich einen solchen Gegenstand nach mehr als 12 Monaten verkaufe, ist der Gewinn steuerfrei (Ausnahme siehe oben . gewerbliche Tätigkeit). Unangenehm könnten die Fragen des Finanzamtes aber auch für Käufer werden: wenn man die Herkunft des Geldes nicht nachweisen kann, dann kann der Fiskus eine Erbschaft oder Schwarzgeld vermuten. .. Und, was es auch geben soll: Hartz IV, jemand bezieht Geld vom Staat, gibt an das er mittellos ist, und kauft oder verkauft kiloweise Edelmetalle ...
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antidote 10.04.05 - 08:48
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
"Und, was es auch geben soll: Hartz IV, jemand bezieht Geld vom Staat, gibt an das er mittellos ist, und kauft oder verkauft kiloweise Edelmetalle ..." -> solche Dämlichkeit gehört dann aber auch bestraft!
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rethorn.privat 11.04.05 - 07:45
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Klar darf ein Hartz IV Empfänger etwas gerwerblich verkaufen, auch privat verkaufen.Nur behalten darf er davon höchstens 30 %.der Rest wird auf HartzIV angerechnet.
Existenzgründer z.B dürfen neben ihrem Gewerbe ALG 2 beantragen und beziehen.Solange das Gewerbe den Lebensunterhalt noch nicht abdeckt, hat man Anspruch auf ALGII, bzw HartzIV.Beides ist aber eigentlich das selbe. Nur wer vorher gearbeitet hat, bekommmt zum ALG II noch einen kleinen zeitlich begrenzten Zuschlag.
Ungefähr (ich weiß nicht genau) wird so berechnet:
Erwachsner = 311 Euro, Kind = 207 Euro.
Ehepaar mi 1 Kind also 829 Euro netto auf die Hand.+ Übernahme von Mietkosten und Heizung bis max 500 Euro.
Wer nun mit dieser Konstellation selbständig ist zund unter 829 Euro zum Leben hat, kann zusätzlich ALG II beantragten.
Das wichtige ist, daß die krankenkasse nicht mehr selbst bezahlt wrden muß( Mindestsatz 277,60 Euro monatlich)
Da aber das Kindergeld und eventiuell vorhandenes Wohngeld wegfällt, ist es eine Rechensache.
Aber: Um an die 829 Euro zum Leben mit Münzverkauf zu kommen, muß man ca. 2000-2400 Euro Umsatz machen!-Da viele Kosten( Ebay-Gebühren+Porto+ 16% Portoaufschlag fürs Finanzamt) usw.)
829+ Kindergeld 154 = 983 Euro Netto.
davon alle Abzüge, wie Krankenasse usw, bleibt kaum etwas über.
Wobei bei ALG II die 829 Euro zum Leben komplett vorhanden sind.Krankenkasse ist schon bezahlt.
Und: Man darf 165 Euro dazuverdienen, bzw über 165 Euro werden ca.66% des Dazuverdienten abgezogen.
Man kann wählen :Entweder Hartz + Minijob, oder Hartz + selbständig.
Selbständige( Nicht ICH-AG) bekommen noch 6 Monate lange ca 400 Euro pro Person Überbrückungsgeld steuerfrei, von dem nichts abgezogen wird.
Voraussetzung ein von der Handelskammer abgesegnetes Konzept zur Neugewerbegründung und ein Nachweis über eine Gespräch mit einem Steuerberater.
Das ganze dient dem Ansporn, nicht unter Hartz IV zu Hause herumzusitzen, weil keine Arbeit da ist.
Man soll versuchen, wenn möglich, auf eigenen Beinen zu stehen.
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rethorn.privat 11.04.05 - 07:51
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Oben habe ich 1 Fehler gemacht.Streiche Minijob, setze 1 -Euro-Job
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rethorn.privat 11.04.05 - 10:23
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
jürgenlangen: deine E-mail funktioniert nicht.Deswegen schreibe ich hier noch etwas zu deinem Beitrag:
Hallo!
Bezüglich deines Postings möchte ich korrigieren.
Ein Selbständiger kann auch ein Gewerbe ausüben, ohne Mehrwertsteuerpflichtig zu sein.
Gesamtumsatz pro Jahr darf im ersten jahr 17500 Euro nicht übersteigen und im 2 Jahr voraussichtlich nicht über 50000 Euro sein.
Ich selbst bin von der Umsatzsteuer und Vorsteuer befreit und darf bis 22000 Euro Gewinn haben ,ohne Einkommensteuer zu zahlen ( 2 Erwachsene+2 Kinder).
22000 bezieht sich aber auf das Gesamteinkommen.
Gewerbe + andere Einkünfte.
Also maximal 17500 Euro + 4500 Euro , z.B ein Minijob.
Beim Finanzamt macht man dann pro Jahr 1 mal eine Gewinnermittlung und 1 Einkommensteuererklärung extra.Kosten dann enstprechend auch mehr, als bei Privat
Der Mindestsatz für geringe Einkommen beträgt ca. 260 Euro an den Steuerberater. 177 die Gewinnermittung( Einheitspreis) und der Rest die Einkommenssteuererklärung.Das Problem an der sache ist, daß man bei der Gewinnermittlung zwar alles selber vorbereiten kann, aber verpflichtet ist, das Ganze vom Steueberater berstellen zu lassen. Man nnnet das auch" Kleine Bilanz"
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KMS___ 11.04.05 - 10:27
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
@Rethorn
???? Warum vom Steuerberater, du kannst deine Einnahmeüberschrechnung auch selber machen.Es gibt keine Pflicht zum Steuerberater zu gehen.
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rethorn.privat 11.04.05 - 10:53
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Das habe ich nicht gewußt.Mir wurde es so dargestellt, daß es Pflicht sei, es von einem Steuerberater machen zu lassen, ansonsten müßte man eine große Buchführung haben.Ausgerechnet habe ich selbst alles.Nur die Erstellung des Bescheides hat 177 Euro gekostet.
Aber wenn man es selbst macht,muß man sich sehr gut im Steuerrecht auskennen.Jeder Fehler kann verheerende Folgen haben.
Und mit der Gewinnermittlung vom Steuerberater gehe ich zur Krankenkasse, Wohngeldamt usw. Es ist praktisch mein Einkommensnachweis.Ansonsten müßte ich solange abwarten, bis sich irgendwann mal das Finanzamt mit meiner Einkommensteuer und dem Bescheid meldet.
Selbstausgestellte Einkommensnachweise werden nicht anerkannt.Gehe mal zu Behörden, wirst gleich zurückgeschickt.Und man braucht so einen Nachweis aber sehr oft.
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KMS___ 13.04.05 - 15:52
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
Hallo Kay,
ob Du nund den Bescheid selber ausstellst, oder der Steuerberater, der ist auch nur auf die Daten angewiesen die Du ihn gibst.
Du schreibst : Zitat" Jeder Fehler kann verheerende Folgen haben."
Klar, hat er, aber DU haftest immer, ob Du das vom Steuerberater machen läßt oder selber. mit deiner Unterschrift bestätigst Du die Richtigkeit der Daten.
Gruß
Ecki
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augustinerbier 13.04.05 - 17:42
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Re: Finanzamt / Sammelt?tigkeit |
letztes Zitat von mir zu diesem Thema:
Nach der Abgabenordnung ist ein grobes Verschulden des steuerlichen Vertreters dem Steuerbürger anzulasten,
der aber selbstverständlich auf zivilrechtlicher Basis seinen Berater in Haftung nehmen kann.........
UND deswegen hat auch jeder Steuerberater, Rechtsanwalt usw. eine Berufshaftpflichtversicherung.
Nix füa Unguad:
aber ihr kocht das alles zu heiß
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
augustinerbier
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