Das Forum für Münzen Sammler
zurück zur Forumübersicht
Beitrag: Verlust auf dem Postweg |
[ Antworten ] [ Regeln ] |
Yorros
|
Verlust auf dem Postweg |
Wer kennt sich da aus?
Ich habe bei einem großen Münzhändler, also
einwandfrei Gewerbetreibendem (das Münzhaus
mit vielen Ms) eine Münze auf
Rechnung bestellt, die ich nie erhalten habe. Da es
sich um einen Wert von 20.- Euro handelt
wurde die Münze wohl auf dem normalen Postweg
verschickt. Auf die Versandart hatte ich
keinen Einfluss.
Statt der Münze erhielt ich jetzt eine Mahnung .
Muss ich zahlen? Soweit ich weiß, trägt als
Gewerbetreibender der Händler das Versandrisiko:
|
Karsten 16.07.05 - 01:09
|
Re: Verlust auf dem Postweg |
Normalerweise werden die Münzen von einem guten
Münzenhändler , auch bei noch so geringem Wert , immer als Einschreiben oder als Paket eventuell noch Einwurfeinschreiben verschickt.
Schau doch mal nach , was in deren AGB's drinnen steht!
Gruß
Karsten
| juergenlangen 16.07.05 - 11:15
|
Re: Verlust auf dem Postweg |
normalerweise spielt es gar keine Rolle, wie der Händer versendet ... das Risiko bis zur Zustellung liegt beim Anbieter. Ob er sich dagegen absichert, indem er Versicherungen abschliesst, einen gewissen % Satz Verluste einkalkuliert oder eine vom Transporteur versicherte Versandform (wie DHL Paket) wählt, ist Sache des Versenders.
Meine Erfahrung: auf Reklamation wird in solchen Fällen sofort neu geliefert. 20 Euro lohnt sich normalerweise nicht per Einschreiben, die Einschreibegebühr von ca. 2 Euro würde sich ja nur lohnen, wenn 10% der Briefe verloren gehen. Wahrscheinlich kommt aber weniger als 1 Promille von normalen, vernünftig adressiert und neutral verpackten Briefen nicht an (betrügerische Empfämger incl). Das kostet den Versender dann kalkulatorisch 2 cent pro Sendung für den Verlust .. nein noch weniger: er muss ja nur neu liefern und seine Einkaufkosten sind vielleicht nur 10 Euro ...
Eine Klausel bei Gewerblichen Verkäufern, Versand versichert 7 Euro, unversichert 2 Euro, ist soviel ich weiss nicht relevant, Risiko liegt immer beim Verkäufer.
Bei Privatkäufen, wie bei Auktionen üblich, kann man etwas anderes vereinbaren, was auch übliche Praxis ist, hier bieten 99% der Verkäufer Risiko zu Lasten des Käufers an .. ist auch ok so, weiss man als Kunde und ist kein Nachteil für den Händler, sondern eher ein Pluspunkt, mit dem er werben kann.
| Kay 16.07.05 - 13:50
|
Re: Verlust auf dem Postweg |
Versand von Münzen per Einschreiben wird auch durch Post AGB ausgeschlossen und ist nicht versichert. Wir haben es fast alle schon mal durchlebt.Und ein Postpaket für 7 Euro lohnt sich nicht wirklich bei kleinen Beträgen.
| Kay 16.07.05 - 13:57
|
Re: Verlust auf dem Postweg |
Ausgeschlossen* sind Valoren Klasse II, d.h. bank- und geldwerte Gegenstände, fürdie im Schadensfall keine Sperrung sowie kein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführtwerden kann. Zum Beispiel: Bargeld, d. h. gültiges Papier- und Münzgeld (inländischund ausländisch), Sorten ? Gültige Briefmarken (inländische und ausländische) ?Dividendengutscheine (auch entwertete) und Gewinnanteilscheine ? Edelmetalle, z.B.Gold, Silber, Platin als Barren, Goldnuggets, Gold- und Silbermünzen ? Eintrittskarten und Fahrkarten (übertragbar) ? Gutscheine, Kupons (auch übertragbare und entwertete) ? Pay-TV-Karten ? Schecks, deren Einlösung garantiert ist, Blankoreiseschecks ? Steuerbanderolen, Zinsscheine (auch entwertete).
|
[ Antworten ] |
Kataloge & Bücher Sofortkauf MA-Shops.de
|
|
Copyright 2001-2024, Muenzauktion.com. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Seite erkennen Sie die Muenzauktion Nutzungsbedingungen an.
Muenzauktion übernimmt keine Haftung für den Inhalt verlinkter externer Internetseiten.
(Für die neueste Version klicken Sie bitte auf die Schaltfläche Neu Laden/Aktualisieren Ihres Browsers)
|
|