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Beitrag: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
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Jumbo-01
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Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hallo Herr ???? aus Unna/Kamen.
Das Urteil finden Sie unter:
http://www.muenzauktion.info/auction/finanzamt.htm
oder
auf der Startseite links Mitte unter
Finanzamt schauen.
Gruß
heinz
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augustinerbier 04.10.05 - 18:53
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hallo Heinz,
ist zwar kein Urteil, aber immerhin eine Verwaltungsanweisung!!
Gruß
augustinerbier-Rudi
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Jumbo-01 04.10.05 - 18:59
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hallo Rudi.
Der Sammler hat von einer Abmahngesellschaft aus Bayern eine Abmahnung in Höhe von ca.190 Euro erhalten, da er angeblich gewerblich Münzen verkauft.(Schwachsinn!!!!)
So langsam aber sicher frage ich mich, in was für einer Gesellschaft wir leben.!!!:-))
Gruß
Heinz
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augustinerbier 04.10.05 - 19:31
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hallo Heinz,
der Name
ABMAHNGESELLSCHAFT
sagt ja fast alles !!!
Stellt sich allerdings die Frage, welcher "ach so liebe Zeitgenosse", so einen "Verein" beauftragt !!
Wer sich nichts vorzuwerfen hat (ALSO KEINEN HANDEL ZUM ERZIELEN VON EINNAHMEN HAT), sollte m.E. in so einem Fall seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und gegen diese unliebsamen, neidigen Auftraggeber solcher "Unternehmen" rechtlich vorgehen.
Meines Wissens ist Nötigung und Einschüchterung hier zu Lande nach wie vor ein kriminelles Delikt, das von den Strafverfolgungsbehörden ermittelt werden muß.
Gruß und nix füa Unguad
augustinerbier-Rudi
PS: Mein langjähriger "Münz-, Orden-, und Postkarten "HANDEL" beschert mir jedes Jahr einen "imaginären Verlust" in mindestens 4stelliger ? Höhe, wäre schön, wenn ich diese Verluste beim FA steuerlich anerkannt bekäme - würde schön Lohnsteuer zurück bekommen.
Stellt sich dann bloß die moralische Frage für jeden selbst, ob man das will. ES IST UND BLEIBT NÄMLICH MEIN (UNSER) HOBBIE oder bekommt jemand Kinder, weil da Kindergeld bezahlt wird !!
ALLES QUATSCH, lasst Euch Euere Sammelleidenschaft nicht nehmen und nich von jedem in`s Boxhorn jagen.
ICH HABE FERTIG !!
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Jumbo-01 04.10.05 - 19:39
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Rudi,
ich habe dem Kollegen auch geraten, seinen Anwalt einzuschalten.
Er hat eine Fristsetzung von 8 Tage bekommen, die 190 Euro zu zahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Andernfalls soll er auf 4000 Euro Streitwert verklagt werden.
Ich weiss nur so viel, sollte mir ein Anwalt oder eine Abmahngesellschaft solch ein Schreiben schicken, werde ICH dem meine Anwälte auf den Hals hetzen.!!!
Der bekommt eine Klage an den Hals wegen böswilliger Unterstellung, Nötigung und Erpressung.
Würde damit notfalls bis in die letzte Instanz gehen.!!
Gruß
Heinz
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augustinerbier 04.10.05 - 20:31
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hallo Heinz,
ich kann natürlich nicht für den Kollegen sprechen, weil ich den Sachverhalt nicht kenne
ABER
ehrlich gesagt, kommt es mir hier ab und an so vor, als wären wirklich auch einige Händler und nicht Sammler unterwegs. Ist ja auch vollkommen okay, aber diese Herrschaften sollten halt dann auch Ihrer steuerlichen Pflicht nachkommen........
aber schau Dir doch mal das "Gros" an, da findest Du 25 Cent Auktionen, welcher Gewinn orientierte Händler sollte denn interessiert sein solche 1 bis 3 Auktionen zu starten.
Ich gehe ja regelmäßig über Flohmärkte und da kauf ich durchaus auch Münzen, die ich für meine Sammelgebiete nicht brauche und stelle sie dann auch hier zum Kauf oder Tausch ein, bloß fehlt mir da jede Gewinnerzielungsabsicht und meistens zahle ich kräftig drauf, was mich aber nicht stört, da in der Regel gute Kontakte zustande kommen, die mir und meinen Sammelgebieten wieder mal helfen werden.
UND wenn ich beispielsweise ein VZ erhaltenes GM (seiner Zeit um 1450 DM) gekauft habe und später ein Stgl. Stück für 650 ? bekommen habe, was soll ich mit der Dublette machen - natürlich habe ich sie wieder verkauft, in meinem Fall um auch 650 ? (Rechnung: Einkauf 1450 DM = ca. 730 ? - Verkauf 650 ? = Verlust ca. 80 ?!
MAN BIN ICH EIN BEGNADETER HÄNDLER -
EBEN *N*E*I*N - ich bin SAMMLER!!!
aber diese Prüfung sollte jeder für sich selbst vornehmen und dabei in den Spiegel schauen können......
Gruß
Dein radi-rudi
(und hoffentlich ist die Jäger 336 39E von Dir bald in meiner UNVERÄÜßERLICHEN "Münzhandlung" *g*
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antidote 04.10.05 - 20:40
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Als nichtgewerblicher Käufer [ ;-) ] empfehle ich Betroffenen zunächst einmal:
http://www.abmahnwelle.de/
Recht informativ.
Bevor man sich mit der ernsten Seite der Materie befaßt, sollte man
http://www.abmahnwelle.de/zustaende/wesen/index.html
lesen, um zu erkennen, mit welch seltsamen* Zeitgenossen man es da zu tun bekommt.
*alle anderen Ausdrücke, die mir noch einfallen, wären justitiabel.
(Nicht zu übersehen ist natürlich, daß es auch berechtigte Abmahnungen gibt. Z.B. bei Bilderklau für eigenen Auktionen)
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Jumbo-01 04.10.05 - 21:00
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hallo Rudi.
Da sind wir beiden 100 % einer Meinung.!
Der betroffene SAMMLER hat seine 50 Auktionen bei IBÄH eingestellt.
Da er auch schon zig. Jahre sammelt und auch aus seiner Sammlung schlechter erhaltene Stücke gegen bessere austauscht, hat er schon eine Menge Bewertungen.
Nun wirft man ihm vor, daß jemand bei so vielen Bewertungen und 50 laufenden Auktionen, kein Sammler wäre.!!!!
Was wäre ich denn dann??? Münz-Groß-Groß-Groß-Händler??.. die Nr. 1 in Deutschland??
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Ich hoffe, daß man Dir die Münze als "Berufs-Münzen-Sammler" nicht vor der Nase wegzieht.!!
Der "Berufs-Münzen-Sammler"
Jumbo-01
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augustinerbier 04.10.05 - 21:30
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hallo Heinz,
versprochen hierzu letzte Wortmeldung von mir:
1. Zitat: Es kann der Frömmste nicht in Friedenleben........... und
2. sollte ich die Auktion gewinnen, freue ich mich sehr (wieder eine Lücke zu), aber wenn nicht
3. dann freue ich mich auch für den anderen Sammler, der sie bekommt !! aber
4. sollte ich das gleiche Teil, dann 2 Stunden später bei einer anderen Auktion wieder finden, dann ärgere ich mich sehr und würde, selbst bei einem Zuschlag unter Deinem Angebot KEIN Gebot abgeben und
5. ICH WEISS, DASS ICH SPINNE, aber lieber ein bißchen spinnen (also sammeln), als gar nichts zu lachen
6. Mensch ich heiße doch augustinerbier-Rudi und nicht DAGOBERT DUCK !!
und jetzt gute Nacht und ich träum schon mal von der 39 E !
Rudi
PS: Heinz, ich möchte dem Foxi was schicken (er hat schon eine Mail von mir, hab aber noch nichts von Ihm gehört). Kannst Du mir ev. seine Adresse mailen?
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Hans_0815 04.10.05 - 22:39
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Was ist ein Abmahnverein?
Ich hoffe doch nicht ein Verein von Möchtergern die zu dumm sind eine Arbeitsplatz in der rellen Welt zu finden. Ich hoffe das sun Spaßtikikermitglied hier sich mal äußert.
mfg Hans
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Christian81 05.10.05 - 10:01
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hallo ersteinmal in der fröhlichen Runde ;)
Ich habe irgendwann mal in grauer Vorzeit eine Lehre zum STFA "Steuerfachangestellter" gemacht und wundere mich über eure Ausführungen bzw. über diesen "Abmanhnungsverein".
Meiner Meinung nach ist dies lächerlich. Ich bin auch der Meinung, das die Leute nichts besseres zu tun haben und dies wahrscheinlich als ABM-Maßnahmen machen.
Aber nun mein anliegen. Muss man denn unbedingt Händler sein, wenn man Münzen verkauft? Ich meine Nein und zwar aus dem Grund, weil der Gesetzgeber auch die sog. "Privaten Veräußerungsgeschäfte" gem. § 22 & 23 EstG vorsieht. Hier muss jeder redliche Privatmann seine Einnahmen aus dem Veräußerungsgeschäft angeben soweit diese Einnahmen über 512.- EURO betragen.
Bis jetzt dachte ich zumindest immer, das man erst Händler werden muss, wenn man eine bestimmte EINKOMMENSGRENZE aus diesen Veräußerungsgeschäften überschreitet. Naja nobody is Perfekt.
Kann mir einer Erklären ab wann man einen Münzhandel Deklarieren muss und welche Voraussetzungen man dafür braucht ggf. was für Pflichten daraus entstehen außer den Pflichten gegenüber dem FINANZAMT bzw. 14 tägiges Rückgaberecht gegenüber dem Privatmann.
MFG
Christian
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rethorn 05.10.05 - 12:00
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hallo Christian. Wir haben es hier schon sehr oft diskutiert. Die Abmahnungen beziehen sich nicht auf steuerliche Angelegenheiten, sondern werden bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ausgesprochen.
Weil viele Händler angeblich versuchen, die Käufer über den Tisch zu ziehen.Geht schon beim Risko im Versand los.Es wurden § ausgehebelt zugunsten der Abmahner, bzw auch zugunsten der Käufer.
ZB: muß ein gewerblicher Verkäufer IMMER das Risiko für den Versand tragen, egal, ob der Käufer sagt: "Ich will kein Einschreiben"
Wogegen ein Hobbyverkäufer das Versdandrisiko einschränken kann( bis Abgabe bei der Post)
Nun haben aber viele gewerbliche Verkäufer ( angeblich)gedacht, die Käufer sind blöd und schreiben: "Versand ab 1 Euro, bei Käuferrisiko im Versand"
Das dürfen sie aber nicht schreiben, weil sie immer haften. Also gab es dafür schon mal eine Abmahnung. Um dieser zu entgehen, haben sich ander e gewerblche Verkäufer einfach der Pflicht entzogen und sind als "privat" aufgetreten. Das haben andere leute oder Mitkonkurrenten herausbekommen und es gab auch eine Abmahnung.
Und noch mindestens 50 ander Gründe, bei denen man zahlen muß.
Natürlich richtet sich das Ganze hauptsächlich gegen Schwarzverkäufer, aber halt nicht in steuerlicher Hinsicht.
Mit Steuern hat das Ganze überhaupt nichts zutun.
Kann wohl sein, daß das zuständige Finanzamt informiert wird und dann eine Überprüfung macht.
Bevor es hier wieder ausartet:
Nachzulesen unter www.wettbewebszentrale.de
das steht alles über Pflichten des Verkäufers, und wann man gewerblich ist und wann nicht und wer abmahnen darf und wer nicht.
Es darf jeder Gewerbetreibende einen Konkurrenten seines Geschäftszweiges.durch seinen Rechtsanwalt abmahnen lassen, wenn er einen Verstoß festgestellt hat.
Da aber in letzter Zeit nur noch ordentlich angemeldete Verkäufer wegen fehlenden i-Punkt usw abgemahnt werden, bezweifle ich so langsam das ganze System.Ebay gibt keine Daten von Verkäufern weiter. Also auch keine Abmahnung für Privatverkäufer ohne Impressum. Allerdings bei Verkäufern mit Impressum immer wieder und öfter, ist ja ganz einfach-keine Arbeit,keine Mühe- Daten sind ja offensichtlich!
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rethorn.privat 05.10.05 - 12:58
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
s.Bild

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Christian81 05.10.05 - 13:21
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hi,
OK dann habe ich die Sache wirklich missverstanden. Gut, das du mir jetzt mal erklärt hast, was gemeint war.
MFG
Christian
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werner-held 05.10.05 - 14:37
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Ja ja diese scheiß Asseln -
es war ein mal vor langer langer Zeit - -
Als ich mich selbstständig machte, kein Viertel jahr verging, dann kam schon ein Brief(500 DM sollte ich zahlen. Fa. statt Firma geschrieben [was hat das mir Marktwirtschaft zu tun ????] - - Verein zum Schutze der Marktwirtschaft.
Wie meine weiteren Nachforschungen ergeben haben sind dies Anwälte, die eh nichts können und siche deshalb zu solche äußerst fragwürdigen Vereinigungen zusammen geschlossen zu haben.
*g*
Aber so ist das Leben - unsere Politiker sind dann das erste Großübel - aber leider sind die meisten zu faul was dagegen zu tun. Ich habe schon oft Initiativen gestartet, aber die meisten sind dann alle im Laufe der abtrünig geworden :-((((((((((
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ewald (ich bin der, der das Schreiben be 05.10.05 - 20:15
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
ZENTRALE ZUR BEKÄMPFUNG UNLAUTEREN WETTBEWERBS E.V. Zweigstelle Bayern, Karlstraße 36 80333 München
Herrn
..... .........
AZ: M 5 1480/05 30.09.05
Sehr geehrter Herr ....
beanstandungshalber werden wir darauf aufmerksam gemacht, dass Sie unter der Kennung "......." über die Verkaufsplattform ebääh im Internet geschäftsmäßig Münzen verkaufen und dabei auch Fernabsatzgeschäfte mit Verbrauchern i.S.v.§ 312b BGB tätigen. Dies ergibt sich aus Ausdrucken, die wir am 23.09.2005 erstellt haben.
In den einzelnen von Ihnen eigestellten Auktionen, z.B. Art.Nr.........Nr.......... bringen Sie dagegen zum Ausdruck, dass es sich streitgegenständlich um einen Verkauf von "privat" handelt. Tatsächlich ist unseres Erachtens jedoch kein Privatverkauf gegeben, sondern treten Sie sehr wohl geschäftsmäßig auf. Maßgebend für die Geschäftsmäßigkeit ist, dass Sie planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen ein Entgeld erbringen. Dies ergibt sich hier insbesondere daraus, dass Sie ausschließlich Münzen verkaufen. Mit Stand vom 23.09.2005 hatten Sie 26 verschiedene Posten eingestellt. Aus dem Bewertungsprofil ergibt sich zudem, dass Sie in der Regel als Verkäufer, nicht aber Käufer auftreten, sodass wir einen Verkauf im Rahmen einer Sammlertätigkeit ausschließen. Bei einem solchen Sachverhalt kann von Gelegenheitsverkäufen nicht mehr ausgegangen werden. Die Berufung darauf, dass es sich streitgegenständlich um einen Verkauf von "privat" handelt, täuscht den Verbraucher mithin darüber, dass Sie unternehmerisch auftreten. Dies begründet eine unlautere Wettbewerbshandlung i.S.v.§ 3 UWG i.V.m. § 5 Abs.1, Abs. 2 Nr.3 UWG
Sie sind daher verpflichtet den Ihnen als Unternehmer obliegenden Informationspflichten aus § 312c BGB i.V.m. der BGB-Informationspflichten VO nachzukommen.
Sie versäumen hier, Ihre Identität offen zu legen und die ladungsfähige Anschrift des von Ihnen geführten Unternehmens zu nennen, ggf. auch noch das Register, in das das Unternehmen eingetragen ist, samt Registernummer.
Auch versäumen Sie, den Verbraucher über das Bestehen des ihm bei Fernabsatzgeschäften gemäß § 312d BGB zwingend zustende Widerrufs- bzw Rückgaberecht aus §§ 355-357 BGB sowie über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung des jeweiligen Rechts und über die Rechtsfolgen des Widerrufs bzw. der Rückgabe zu belehren. usw....usw.. (dann zwei Seiten mit § und Urteilen)
Der uns aus dem dargestellten Gesetzesverstoß gemäß § 8 Abs. 1 Abs. 2 UWG zustehende Unterlassungsanspruch kann nur durch Abgabe einer strafbewerhrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Diese Unterlassungserklärung muss geeignet sein, die Wiederholungsgefahr für die Zukunft zu beseitigen. Eine Unterlassungserklärung, die diesen Voraussetzungen genügt, haben wir entworfen und als Anlage beigefügt. Für den Fall, dass keine die Wiederholungsgefahr vollständig ausräumende strafbewehrte Unterlassungserklärung bei uns bis zum 11.10.2005 eingegangen ist, werden wir unseren Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend machen. Eine Fristverlängerung können wir grundsätzlich wegen der Eilbedürftigkeit bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen nicht gewähren.
Zur fristgemäßen Übermittlung der Unterlassungserklärung können Sie sich des angegebenen Telefaxanschlusses bedienen.
*************************************************
Unterlassungserklärung mit 3 Punkten unten steht dann: für den Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die aufgeführten Verpflichtungen an die Wettbewerbszentrale eine Vertragsstrafe von ? 4.000,- (i.W. viertausend Euro) zu zahlen.
Der Wettbewerbszentrale gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG einen angemessenen Anteil der Aufwendungen für diese Rechtsverfolgung in Höhe von ? 176,64 zuzüglich 7% MwSt. (? 12,36) = 189,00 zu ersetzen und diesen Betrag unter Angabe des o.a. Aktenzeichens innerhalb einer Woche nach Abgabe der Unterlassungserklärung auf das Postgirokonto ........ + ....... zu überweisen.
Ort.............. den...........
Unterschrift.............
ALSO MIR KOMMT DAS KO.... Kein weiterer Komentar!!!
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Jumbo-01 05.10.05 - 21:13
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hallo Ewald.
Ich kann Dir nur raten, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Schau Dir mal die oben angegebenen Hinweise/Links an.
http://www.abmahnwelle.de/zustaende/wesen/index.html
und
http://www.abmahnwelle.de/
Wußte Deinen Namen und Mailanschrift nicht mehr, daher habe ich dieses ins Forum gesetzt.:-))
Ich drücke Dir die Daumen.!!!
Gruß
Heinz
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sombke 05.10.05 - 21:52
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hallo,
genau diese Abmahnung habe ich im letzten Jahr zu Weihnachten bekommen.
Unwissenheit wird bestraft. Diese Unterlassungserklärung habe ich unterschrieben, aber die Höhe der "Vertragsstrafe drastisch gekürzt.
Im Nachhinein mußte ich mir dann sagen lassen, dass ich das nicht hätte tun sollen (unterschreiben). Am besten ist es wirklich, sich beim Anwalt beraten zu lassen. Ob oder ob nicht gewerblich entscheiden nicht die. Vielleicht sollte man es auch darauf ankommen lassen und die Jungs und Mädels noch ein wenig arbeiten lassen für das viele Geld!
Nicht unterbuttern lassen. Gegen den Mahnbescheid habe ich ersteinmal Widerspruch eingelegt, da die IHK diese Massenabmahnungen nicht für gut heissen konnte. 50,00 Euro habe ich der WBZ für den netten Hinweis gezahlt!
Ich drücke die Daumen!!!
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juergenlangen 05.10.05 - 22:24
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
wie kommen die eigentlich an die Adresse, wenn Ebäh die nicht rausrückt ? Testkauf ?
Nebenbei: bei allem verständlichen Ärger über die Abmahnungshaie, die besonders den ehrlichen, gewerblichen Anbietern auf den Keks gehen ... man muss sich ebäh und die Eingestellten Auktionen nur mal anschauen, ich glaube da wird man schnell fündig bei offenkundig gewerblichen Anbietern .. Alles was offenkundig für den Wiederverkauf angeschafft wurde: also Euromünzen, neue Ausgaben: Papst, Niob, Barren, etc etc. .. das gibt es sehr wohl Kriterien, sowas vom Power Sammler zu unterscheiden, der alte, verschiedenartige Münzen verkauft, und selber auch als Käufer in Erscheinung tritt ... Wenn das der Fall ist: alte Münzen aus eigener Sammlung, dann sind 20 oder 30 eingestellte Artikel ein lächerliches Kriterium und sicher Anlass, einer Klage gelassen entgegen zu sehen. ...
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rethorn.privat 05.10.05 - 22:35
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
"Der Wettbewerbszentrale gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG einen angemessenen Anteil der Aufwendungen für diese Rechtsverfolgung i.."
Das ist eine unaufgefordert ausgeführte Dienstleistung.
Wo ist der Hinweis auf Widerruf?
Man müßte die WBZ dafür auch abmahnen.
Auf jedem Bescheid jeder Behörde befindet sich eine Widerrufs/ Einspruchsbelehrung. Hier nicht.
Warum das Geld einem Anwalt in den Rachen schieben?
Das kostet schon bei Rechtschutz mit Selbstbeteiligung mindestens 75 Euro für das Einführungsgespräch.
Wenn man ungerechtfertigt abgemahnt wurde.
man geht anders vor:
" Ich widerspreche Ihrem Bescheid vom yx.yx.200x, da Ihre Stelle nicht die Kompetenz besitzt, meinen Fall auf Gewerblichkeit zu überprüfen und einzustufen.
Ich fühle mich keinewegs schuldig im Sinne Ihrer Behauptungen und werde weder Unterschrift noch Zahlung leisten,solange meine Unschuld nicht durch ein Deutsches Gericht widerlegt worden ist.
Einer Austragung dieser Angelegenheit in einem ordentlichem Verfahren stehe ich daher nicht entgegen--Mfg xyz "
Dann muß der Abmahnende, in diesem Fall die WBZ ein Gerichtsverfahren zur Prüfung beantragen.
Die Kosten dafür zahlen Die, wenn DU unschuldig bist.
Sollte vor Gericht dann herauskommen, daß man unschuldig ist und von einem "Abzocker" abgemahnt wurde, kann man sich sofort an die Anwaltskammer wenden und eine Beschwerde gegen den unterzeichnenden Rechtsanwalt der Abmahnung. einreichen.
Unter Umständen verliert dieser dann dadurch seine Lizens, wei schon einige ander zuvor.
Aber wenn du schuldig gesprochen wirst, mußt du erstmal nur die 189 Euro + Gerichtskosten bezahlen.Dann kommt die Rechtschutzversicherung auch zum Zuge.
Wenn ein Gericht in einem rechtsgültigem Urteil entschieden hat, daß die Abmahnung rechtens war, dann erst eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
Auf keinem Fall darf man vorher eine Schuld eingestehen, wenn man unschuldig ist!
Hat man aber wirklich "schwarz" verkauft und will es nur nicht einsehen, weil man in einer anderen Zeit denkt, dann wird es sehr teuer zu widerrufen.
Mehr Tips gibt es eigentlich nicht zu dieser Sache. Man sollte nur wirklich genau prüfen,ob man die verkauften Münzen nicht vielleicht kurz zuvor erst wonanders ersteigert hat(Gewinnabsicht-1 Verkauf genügt dann zur Abmahnung)!
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antidote 05.10.05 - 22:55
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Ist der Haken an der Klagerei nicht, daß diese Typen die Abgemahnten an jedem dtsch Gericht verklagen können? Also z.B. Leute aus DH auch in Hintertupfing??? Das wäre dann eine weite Anfahrt
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rethorn.privat 05.10.05 - 23:06
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Man bekommt jeden Aufwand entschädigt, wenn man nicht der Verursacher ist, sprich, wenn man wirklich unschuldig ist.
Eine inzwischen nach Spanien umgezogene Deutsche hatte ihren Strafzettel von 60 Euro Höhe nicht bezahlt, weil sie am Tattag nicht gefahren ist,sondern ihre aus Spanien stammende Freundin.
Sie mußte 2 oder 3 mal nach Deutschland zum Anwalt und vor ein Gericht, da sie nicht zahlte. Es entstanden ihr ca 3600 Euro an Auslagen, die durch Staatskasse entschädigt wurden.
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rethorn.privat 05.10.05 - 23:08
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Wieso in Hintertupfing? Die Straftat , wenn begangen , wurde vom PC in Diepholz ausgeführt.
Erstmal geht es dann zum Amtsgericht Diepholz. Eventuell auch vor das Landegericht,-je nach Höhe des Streitwertes.
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antidote 05.10.05 - 23:13
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Wg. Hinteretupfing "Der Druck ist groß: Weigert sich der Abgemahnte, die Erklärung abzugeben, ergeht im Nu eine sogenannte Einstweilige Verfügung gegen ihn ? per Gericht, aber ohne Verhandlung. Seine Argumente werden dabei nicht gehört, und unwidersprochen wird die Einstweilige Verfügung automatisch zu einer Verurteilung. Widerspricht er indessen, kommt es zur Verhandlung, und zwar ? in Internet-Dingen ? bevorzugt vor einem von seinem Wohnort möglichst weit entfernten Gericht. Denn fürs Internet gibt es keinen festen Gerichtsstand, der Anwalt hat also die Wahl, wo er ihn verklagt, und je weiter weg, desto schikanöser wird die Angelegenheit, denn damit fallen außer den Gerichts- und Anwalts- auch noch Reise- und Übernachtungskosten an."
(C) http://www.abmahnwelle.de/zustaende/wesen/index.html
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rethorn.privat 05.10.05 - 23:23
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Dann hat man eben kein Geld für die Anreise.Dann müssen die Grünen einen eben abholen. Ob sie das wegen eines vergessenenen i-Punktes tun, weiß ich nicht.Ohne Haftbefehl eines Staatsanwaltes???
Einstweilige Verfügungen werden dann ausgesprochen, wenn Gefahr für Leib und Leben in Verzug ist.
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juergenlangen 06.10.05 - 08:59
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
bei der einstweiligen Verfügung ist es leider umgekehrt: wenn du nichts machts, wird sie rechtsgültig, wenn Du Dich wehren willst, musst Du in Hintertupfing vorstellig werden .. Deine Entscheidung !
NICHT MEIN RECHTSVERSTÄNDNIS, wenn es um zweifelhaftes und Bagatellen geht, aber man muss dem Gesetzgeber zugestehen, dass er hier einfach den Kunden gegenüber dem Profi/Händler bevorzugen wollte ... ich kaufe etwas übers Internet als Endverbraucher, dann kann ich, egal wo ICH und wo der Anbieter sein Lager oder seinen Server hat, zum Gericht meiner Wahl, also meines Wohnsitzes gehen. Was viele nicht wissen: man kann sehr wohl ohne teuren Anwalt selber zu Polizei und Amtsgericht gehen, um z.B. einen Betrug zu melden oder eine Forderung anzumelden. Das geht genauso, ich sage, dass ich Geld von X bekomme, X bekommt einen "Titel" zugestellt, und wenn X nicht aktiv wird, kann ich den Gerichtsvollzieher losschicken. Und in BGB, Fernabsatzgesetz ist dann noch definiert, dass X sich nicht hinter eine IP Adresse im WWW verstecken darf, sondern seine Identität preisgeben muss. Und ausserdem ist die Schwelle, wer als Händler gilt, niedriger angesetzt als beim Finanzamt, wo die nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht zählt ... Auch wer "hobbymässig" handelt, muss halt Identität preisgeben, Rücknahmerecht einräumen und Versandrisiko übernehmen. Was ja durchaus verbraucherfreundlich ist und auch gegenüber ehrlichen Gewerbetreibenden nur fair ist (auch die Diskussion hatten wir ja schon)!
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Kriminaalbullisei: 08.10.05 - 00:09
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Trauriges Thema:
Wegen folgender Sache bin ich überhaupt noch wach: Es gibt eine neue Abmahnwelle. Es werden jetzt aktuell auch Verkäufer abgemahnt, die alle bekannten Informationspflichten in ihren Angeboten enthalten hatten.Bei Ebay streiten sich schon so einige, weil keiner mehr durchsteigt.
Also man darf jetzt nicht mehr schreiben" 14 Tage Widerrufsrecht", sondern muß "1 Monat" schreiben.Hat was mit der art der Kenntnisnahme der Widerufsbelehrung zutun.
Und noch ander Dinge.
Ich habe jetzt das aktuellste von der WBZ. Leider ist es ein PDF.
Wer kann mir das PDF in eine normale Textdataei umwandeln.Am besten ganz einfach Word Pad, weil ich kein Office habe? Danke.
Hier der Link zu den ganzen Neuerungen (Neuerungen, obwohl schon von letztem Dezember). Es steht so aber nicht dort seit Dezember , sondern vielleicht seit 1-2 Monaten.
http://www.wettbewerbszentrale.de/media/getlivedoc.aspx?id=346
Es wird auch noch davor gewarnt, bei Auktionen das Kästchen mit x 14 Tage Rückgabe anzukreuzen.
Deswegen wurden auch schon sehr viele Leute abgemahnt.
Ich fühle mich sehr unwohl, weiß nicht mehr, wie ich es richtig machen soll.Wie im Gefängnis!
Ausserdem habe ich gelesen, daß irgendeine schlaue Abmahnkanzlei auch einen Weg gefunden haben soll, Sammler abzumahnen, die vergessen. in ihren Auktion das 14 tägige Widerrufsrecht auszuschließen.
-ich dachte immer,echte Private brauchten das nicht?-
Desweiteren wird der allseits bekannte Satz mit
" Nach dem neuen EU-Recht weise ich darauf hin,..." nun sofort mit 190 Euro abgemahnt, da diese Regelung nicht existiert.Egal, ob nun vom echten Sammler oder vom Schwarzverkäufer dahingeschrieben.
Man steigt nicht mehr durch! Wo sind unsere Gesetzeshüter geblieben??
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Kriminaalbullisei: 08.10.05 - 00:11
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
http://www.wettbewerbszentrale.de/media/getlivedoc.aspx?id=346
Hier nochmals der Link zum PDF, daß ich gerne umgewandelt haben möchte.
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Kriminaalbullisei: 08.10.05 - 00:20
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Und hier der Anlass. Name habe ich weggelassen, Text und Wortwahl etwas in die 3.Person verändert Weil ich den Verkäufer nicht kenne und keinen Ärger möchte:
Verkäufer hat eine Abmahnung von einem Anwalt aus München bekommen. Angeblich ist seine Widerrufsbelehrung nicht in Ordnung, weil er dort als Widerrufsfrist 2 Wochen statt einem Monat angegeben habe (das machen sber doch ALLE so!).
Der Anwalt schreibt, das sei nicht in Ordnung, weil die Belehrung bei eBay nicht in TEXTFORM vor dem Vertragsschluss erfolgt (§ 355 BGB Ans. 2 S. 1). Deshalb gilt die Monatsfrist von § 355 Abs. 2 S. 2 und nicht die 2 Wochenfrist. Und diese Monatsfrist müsste man dann auch in die Belehrung aufnehmen !
Was ist denn jetzt richtig?
Wenn der Anwalt recht hat, sind doch alle Widerrufsbelehrungen hier bei eBay falsch. Wer hat ähnliche Abmahnungen bekommen, bzw. wer weiß, ob die berechtigt ist?
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juergenlangen 08.10.05 - 01:14
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Da müssen die Kleinanzeigen in den Zeitungen ja demnächst auch seitenfüllend werden .. kaum zu glauben, der Gründlichkeitswahn der Deutschen.
Das Einfachste wäre, wenn die Auktionshäuser sich der Sache annehmen würden: einfach zum Anklicken: Gewerbe, (unter HILFE Definition wer im Zweifel ist, bei Shops und Powersellern IMMER Gewerbe) und dann erscheint die Belehrung automatisch: Rückgaberecht, bla bla
Was ich nicht gut fände: wenn jeder die Adresse öffentlich machen muss, es sollte reichen, wenn in der Auktion der Ort zu erkennen ist und nach Kauf die kompletten Angaben.
Wie gesagt, hier wäre der Gesetzgeber auch gefordert, Verbraucherschutz und Abbau von Geschäftshindernissen besser in Einklang zu bringen.
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juergenlangen 08.10.05 - 01:19
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
eine Frage hat mir noch keiner beantworte: wenn ich privat, also schuckiputzi in Ebäh Blödsinn anbiete ... woher bekommt der Abmahnverein meine Adresse .. per Mail wird er die Sch... ja nicht verschicken können ?
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Jumbo-01 08.10.05 - 08:16
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Moin zusammen. Ich vermute mal, daß sie was billiges bei dem Sammler/Verkäufer/Anbieter ersteigern und bekommen dann als "Gewinner" die komplette Anschrift zugesandt.
Ich glaube nämlich nicht, daß hinter jeder Abmahnung ein Kläger/Mandant steht, sondern sich einige dubiose RAe. somit eigene Aufträge besorgen.
Gruß
Heinz
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kay 08.10.05 - 17:00
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Heinz, im Ebay Diskussionsforum steht einige Male, daß sogar ein Anwalt des Ebay Konzernes die eigenen Kundfen abmahnt.Es wird dort jedesmal derselbe Name angegeben!
Ich verstehe den Sinn nicht.
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Oldy53 08.10.05 - 18:11
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Na das wird ja immer schlimmer, dies sozialistische "Umschichten" des Geldes der anderen. Ich hab vor einigen Jahren mal innerhalb von 2 Monaten 4 Abmahnungen erhalten. Ich hab die einfach in die Rundablage ( Papierkorb ) geworfen. Hab dann noch mal 2 Mahnungen erhalten, die denselben Weg gingen. Seitdem ist Ruhe auf dem Gehöft. Solange nichts offizielles kommt und das ist nur eine Zustellungsurkunde, Rundablage!
Und Vorsicht mit Rechzschutz, ich glaube nicht ( bin sogar fast sicher ) das die gegen eine Geldforderung eintreten!
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kay 08.10.05 - 18:29
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Kommen die Abmahnungenn nicht per Übergabeeinschreiben, wo man den Empfang quittieren muß?
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Jumbo-01 08.10.05 - 19:32
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Dieter, ich habe betriebsbedingt ein großes Rechtschutzpaket.
Es beinnhaltet den Rechtschutz für alle LKW´s, PKW´s, betriebliche Verfahren und alle privaten Verfahren.
Man sollte sich vor Einschaltung eines RAe vorher bei der Versicherung erkundigen, ob man für solche Verfahren abgesichert ist; sonst kann es sehr teuer werden, wenn solche Sache durch mehrere Instanzen läuft.!!
Gruß
heinz
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reddshund 08.10.05 - 19:53
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hallo Sammler,
naja wiedermal das interessante Thema. Ich habe bei Ebola folgendes auf meine Mich Seite eingefügt:
Ich möchte vorab mitteilen daß ich noch nie aus Profit irgendetwas hier verkauft habe. Alle Sachen die ich bis jetzt verkauft habe, tja entweder ich brauche Sie nicht mehr oder es sind zum grösten Teil Münzen die ich selbst ersteigert habe aber die mir in der Qualität nicht gefallen (es gibt doch ziemlich viele Verkäufer hier die etliche Mängel verschweigen). Bei jedem von meinen Artikeln die Mängel haben wird es deutlich drauf hingewiesen und wie Sie an meinen Bewertungen ablesen können hat sich bis jetzt noch keine Beschwert.
Na da bin ich gespannt ob ich damit durchkomme, übrigends es sind auch schöne Mails unterwegs von irgendwelchen ... wie man die auch immer Nennen möchte ... " falls Sie nicht unterlassen weiterhin bei Ebay Artikel zu diesen Preisen anzubieten (gemeint sind ab 1 Euro) müssen Sie mit eine Meldung bei der Wettbewerbzentrale rechnen und somit mit eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung ". habe diese selbst bekommen als ich ca. 250 Münzen verkauft habe, weil ich ein Haus gekauft habe und das Geld wurde etwas knapp. Tja so ist es nun mal wenn ums Geld geht kennt Neid keine Grenzen.
Gruss reddshund
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Uwe70 08.10.05 - 20:01
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hallo, wie ich sehe, haben auch andere im Moment das Problem. Die Meinúngen sind ja sehr vielseitig ;-) Aber wie verhält man sich den nun am besten? Reagieren oder ignorieren? Zahlen oder Wiederspruch?
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Jumbo-01 08.10.05 - 20:26
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hallo Uwe.
Ich würde jedem raten, einen Anwalt einzuschalten.
Wenn man nicht reagiert, bekommen diese Aasgeier vom Gericht einen vollstreckbaren Titel wegen Nichtzahlung einer Forderung innerhalb einer gesetzten Frist, gegen den man dann in der Regeln nichts mehr machen kann.:-((
Gruß
heinz
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sombke 08.10.05 - 20:57
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Einen vollstreckbaren Titel bekommt man nicht einfach so. Da kommt erst ein Mahnbescheid, gegen den Mann oder Frau Einschpruch einlegen kann. Dann wird, wenn nach 6 Monaten der Anspruch begründet wird verhandelt.
Auf diese Begründung warte ich bislang immer noch, aber die haben eben auch 6 Monate Zeit dafür. Hoffentlich verpassen die die Frist mal.
Geht einem ganz schön auf den Senkel weshalb man so abgemahnt werden kann. Bei mir war es der Hinweis auf den "unversicherten Versand". Ich habe aber auch versicherten Versand angeboten. Was Ende 2004 noch kein abmahnungswürdiger Grund gewesen sein dürfte. Ich hatte jedenfalls nichts gefunden.
Das weitere, was bemängelt wurde war, dass ich meine Firmenanschrift/Privatanschrift und Telefonnummer nicht in der Artikelbeschreibung drin hatte. Naja, ich wollte hier nicht einfach so mal Laufkundschaft anlocken. Macht sich nicht so gut, wenn man evtl. unter der Dusche steht .......
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Uwe70 08.10.05 - 21:04
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Also scheint es kein Patentrezept zu geben. Die drehen es sich so wie sie brauchen. Jetzt sind halt mal die alten Haasen von eBay dran. Ist halt auch unser Pech das wir seit 99 dabei sind und mehr als 50% der Bewertungen von Käufern stammen. Wie will man jetzt beweisen, das man nicht gewerblicher Verkäufer ist? Anwalt aufsuchen ist gut gesagt, die Frist ist ja gerade mal 8 Tage gesetzt.
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Jumbo-01 08.10.05 - 21:21
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Uwe, vom Betrieb habe ich 5 min. und von meiner Privatwohnung gerade mal 20 Min. zum Anwalt. Anrufen, Termin machen, hinfahren!! Auf die Wichtigkeit hinweisen. Bei mir ist das Gerichtsgebäude gerade mal 100 m vom Anwalt entfernt.:-))
Peinlich wird es nur, wenn man auf einen Anwalt trifft, der auch die Masche der Abmahnungen gegen andere Leute benutzt.:-((
Da könnte das Sprichwort zum tragen kommen: Eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus.:-))
D.h., die Frist könnte ja "versehentlich" versäumt werden.
gruß
heinz
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kay 08.10.05 - 23:07
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Das Unverschämte ist doch, daß man alles tut, um als Gewerblicher nichts falsch zu machen und wird trotzdem noch angekackt. Heute hat wieder einer widerrufen, weil er warscheinlich gerade Bock dazu hatte.
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Christian81 09.10.05 - 10:51
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hi,
ich glaube man kann den Leuten das nicht recht machen, selbst wenn man einen Anwalt für Wirtschaftsrecht aufsucht um sich für alle Gegebenheiten absichern zu lassen (läßt sich von diesem alle Bestandteile des Kaufvertrages machen) kommt irgend ein anderer findet etwas und schreibt eine Abmahnung.
Ich glaube wirklich, das dies nur reine Theoretiker sind, die von der Praxis meist noch nicht so viel Ahnung haben. Sie versuchen sich so einen Namen zu machen, bzw. es sind wirklich Anwälte dabei, die einfach Streitsüchtig sind aus welchen gründen auch immer.
Ich habe zum Glück noch keinen Brief bekommen und ich hoffe, das ich auch keinen bekommen werde. Ich verkaufe zwar auch ab und an was in der MA bzw. bei Eb, werde mich jetzt aber mal erkundigen, wie ich mich für alle Gegebenheiten absichere. Ich bin zwar eine Privatperson habe also kein Gewerbe, aber Vorsicht ist besser als Nachsicht und ich möchte nicht unbedingt einen solchen Brief mein Eigen nennen dürfen.
An wen sollte man sich denn am besten wenden, um alle Bestandteile zu bekommen, die benötigt werden? Anwalt oder Steuerberater? Was könnte so etwas denn ungefähr kosten. Gibt es Standart AGB´s die man irgendwo kaufen kann und eine Liste, über was man die Potentiellen Käufer Aufklären kann?
MFG
Christian
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kay 09.10.05 - 12:10
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Wenn du dich Informieren willst, dann an Ort und Stelle, bei der Wettbewerbszentrale, die die Schreiben verschicken.
www.Wettbewerbszentrale.de
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juergenlangen 09.10.05 - 12:52
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
schau mal ganz oben in den Link (pdf), da ist ziemlich gut definiert, ab welchen Kriterien man als "Quasi Gewerblicher" eingestuft wird und sich auch so verhalten muss (und damit Ziel der Abmahnungshaie werden kann) ... mit ab und zu ein paar Artikle verkaufen gibt es nur dann ein Problem, wenn diese erst kurz vorher und offenbar zum Zweck des Weiterverkaufs erworben würden.
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oder, wenn mehrere gleichartige und möglicherweise Neue Artikel verkauft werden (Jahrgang 2004 kann schlecht aus der eigenen jahrzehntelangen Sammlertätigkeit oder Erbschaft stammen); auch der Priatmann, der 30 Handies anbietet, hat Null Chancen da als privat durchgehen zu lassen.
--
auch wer hunderte Artikel verkauft, der ist, und da beisst die Maus keinen Faden ab, unabhängig von der möglichen Einstufung beim Finanzamt als "Liebhaberei" wie ein Gewerblicher tätig, und muss sich dem Verbraucher gegenüber auch so verhalten .. so würde ich die Erkenntnisse der Diskussion und der gesichteten Links mal zusammenfassen.
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KMS___ 09.10.05 - 15:16
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
@Kay, OHOH
dann wären hier viele Gewerblich und sind es auch.
Leider trifft es immer die Falschen !!!! Denn kleinen Mann der seine Sammlung umbaut!!! Die Händler die sich nicht an das Recht halten trifft es nur zu selten. Schade !!!!!!!!!!!!!!!!!
Gruß
Ecki
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XxX 09.10.05 - 16:34
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Und die Moral aus der Geschicht:
Alles scheiße alles mißt, wenn man nicht besoffen ist!
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kay 09.10.05 - 17:10
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Nein: der Fehler liegt im kaputtdemokratisiertem Deutschen Rechtsssystem, wo die rechte Hand nicht weiß,was die Linke Hand tut.
Überhaupt, ein Staat der seine Autorität in vielen Bereichen verloren hat.
Und wo ein normaler Bürger seine rechtlichen Interessen nicht wahrnehmen kann, weil der Weg zum Anwalt gleichzeitig ein großes Loch im Geldbeutel bedeutet!
Ausser bei uns gibt es solche Zustände nur in den USA.
Na da bewegen wir und ja auch Dank zukünftiger Regierung immer weiter drauf zu.
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ewald (ich bin der, der das Schreiben be 09.10.05 - 20:00
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hallo Jumbo, und alle die hier Hinweise gegeben haben ...vielen Dank!
Da ich seit über 12 Jahren eine Rechtschutzversicherung bezahle, habe ich diese angerufen und mich nach einer Kostenübernahme erkundigt. FEHLANZEIGE!!! Diese Angelegenheit gehört nicht in den privaten Rechtschutzbereich. So ist das jahrelang zahlt man - und tritt dann ein Versicherungsfall ein......NICHTS!!!!!!
Wofür dann noch Versicherungen abschließen???
Ich habe die Verbraucherberatung angerufen, den Sachverhalt geschildert, und am Dienstag 11.10.2005 einen Termin beim Anwalt. (Für den Anwalt ist eine Gebühr von 22,00 Euro zu zahlen) Da die Angelegenheit eilt - habe ich ein Einschreiben an die Wettbewerbszentrale gesandt:
Ihr o.g.Schreiben habe ich am 04.10.2005 erhalten.
Zur Wahrung der gesetzten Frist teile ich Ihnen mit, dass ich erst am 11.10.2005 einen Termin bei meinem Rechtsbeistand bekommen habe.
Vorab aber folgendes: Meine Verkaufsaktivitäten haben zu keinem Zeitpunkt einen gewerblichen Charakter gehabt und somit bin ich auch nie unternehmerisch aufgetreten.
Alles was von mir bei eb.. angeboten wird, wird von mir als Privatperson angeboten.************
Wie es auch ausgeht??? Über den Ausgang dieser Angelegenheit - wie auch immer - werde ich hier berichten. ÜBRIGENS - DAS SCHREIBEN KAM ALS NORMALBRIEF mit 0,95 Cent frankiert
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kay 09.10.05 - 20:20
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Also hätte der Hund nicht geschissen, dann wäre die Abmahnung nie angekommen. Ohne Nachweis des Empfanges.
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kay 09.10.05 - 20:21
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
sage doch mal dieinen ebay namen. Dann kann sich jder selbst ein Urteil bilden.Eventuelle findet man sogar heraus, wer der Anzeigende war.
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Christian81 09.10.05 - 21:41
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Hi,
und wisst Ihr was der Witz an der Sache ist. Die Mahnung gilt als zugestellt, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers kommt §130 BGB.
Das heißt im klartext (in den Briefkasten Geworfen), das es nicht darauf ankommt, das er die Mahnung ließt, sonden nur das er unter normalen Umständen diesen Brief hätte zur Kenntnis nehmen können (der Brief gilt als Zugestellt: 3 Tage nach Poststempel)
MB
Christian
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Jumbo-01 09.10.05 - 22:14
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Tja, Deutschland =§§§§§§-Land. ..Für jeden Mist gibt es §§§.. und wehe, wenn man diese nicht alle kennt.!!:-((
Gruß
heinz
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Antidote 09.10.05 - 22:41
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Viel schlimmer, da viele Anwälte nicht einmal die $$$$ kennen und sogar vollig falsche Prozesse führen - über LG, OLG bis zum BGH - und keinem fällt's auf - selbst die Richter haben's übersehen. Was ich ja bei unserem hiesigen Dorfgericht noch verstehen würde. Aber beim BGH :O
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ulli.jens 10.10.05 - 09:16
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Warum macht Ihr es Euch so schwer ?
Macht einfach 20 verschiedene ID´s auf und verteilt das Ganze drauf.
Zwischendurch kauft man mal ne´ Flasche Rasierwasser, damit es weiter "privat" aussieht....
Das sollte wesentlich stressfreier sein, als die Paragrafenreiterei. Ein blauer Stern bei Ebäh reicht doch aus, um einen guten Preis zu bekommen.
Grüße
Jens
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www.silvas.de 10.10.05 - 09:48
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
@Christian81
Mag schon stimmen, das unter normalen Umständen der Brief zugestellt wurde (=in den Briefkasten geworfen).
Aber was ist bei den anderen Fällen, wo der Brief zwischen Absender und Empfänger verschwindet? Für mein Rechtsempfinden muss der Absender beweisen können, das der Brief dich erhalten hat. Und ohne mindestens Einwurf-Einschreiben hat er schlechte Karten.
Also ist für mich ein Brief so lange nicht zugestellt, so lange es nicht lückenlos beweisbar ist, das der Empfänger ihn erhalten hat.
Selbst Einwurf-Einschreiben (egal wo und wie) sind schon verschwunden.
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Christian81 10.10.05 - 10:24
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
@ www.silvas.de
Ich finde deine Meinung richtig und so sollte es eigentlich auch sien, aber es kommt doch nur auf die Kenntnisnahme unter normalen Umständen an und unter normalen Umständen geht ein Brief nicht einfach so Verloren, oder? Naja ich würde mal sagen hier scheiden sich die Geister.
Obwohl bei der Post alles möglich ist.
MFG
Christian
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www.silvas.de 10.10.05 - 10:38
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
@Christian81
Es muss nicht immer die Post sein!
Daher ist auch die Frage, wann wir keinen normalen Umstand haben und dann fängt schon der erste Streit mit dem Beweisen der erhaltenen bzw. nicht erhaltenen Briefsendung an.
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Christian81 10.10.05 - 12:45
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
@ www.silvas.de
Ja, wie gesagt bei einer solchen Situation gehen die Meinungen außeinander. Soll ja jetzt auch keine Streitfrage geben ;)
MFG
christian
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onkelhotte Gestern - 17:36
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
@ juergenlangen
Du hattest nachfolgendes geschrieben:
[i]Das Einfachste wäre, wenn die Auktionshäuser sich der Sache annehmen würden: einfach zum Anklicken: Gewerbe, (unter HILFE Definition wer im Zweifel ist, bei Shops und Powersellern IMMER Gewerbe) und dann erscheint die Belehrung automatisch: Rückgaberecht, bla bla [/i]
Hiermit beantrage ich bei den Betreiber MA diese Funktion. :) - So seid Ihr Ebola mal voraus.
Nur muss das Ganze dann natuerlich auch Hieb- und Stichfest sein, sonst bekommt MA noch Klagen von trotzdem abgemahnten Usern. - Vielleicht doch kein so guter Vorschlag? Hmmm....
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Thorsten Gestern - 18:12
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Damit bist du E-Bay aber nicht voraus.
Da läuft die Umstellungsphase nämlich gerade, wo man sein Konto als Privat oder Gewerblich kennzeichnen muss/sollte
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rethorn.privat Gestern - 19:42
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Wo kein Kläger-da erstmal kein Richter.
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Oldy53 Heute - 20:45
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
@:ewald (ich bin der, der das Schreiben be
09.10.05 - 20:00 ---
Hallo Ewald, ein normales Schreiben ist vom Absender NIE nachzuweisen, das der Empfänger es erhalten hat. Auf so etwas würde ich gar nicht reagieren, sondern als unerwünschte Werbung der Rundablage anvertrauen. Noch schlimmer ist, wenn ein Laie (rechtlich gesehen) auf solche "Werbung" reagiert, in dem er eine Einlassung schreibt. Manche schreiben sich dabei um Kopf und Kragen. Grundsätzlich gilt, solange man keine Zustellugsurkunde bekommt muss man weder antworten, noch einen Rechtsanwalt einschalten - und wenn man dann antwortet sollte das über einen versierten Rechtsanwalt geschehen. Dieser ist auch versichert, falls er mal die Frist versäumt. Mit meiner Schreiberei muss sogar ich vorsichtig sein, man könnte mir das als verbotene Rechtsberatung auslegen ( welches allerdings bei mir nur ein müdes Lächeln auslösen könnte, wenn jemand zuviel Geld hat, kann er mich gerne verklagen ).Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste - allerdings, wer nichts mehr hat, dem kann man auch nichts mehr nehmen.
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Jumbo-01 Heute - 20:50
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Dieter, mache Dir bloß keine Sorgen.!! Wir sind hier eine FAMILIE und Hilfe unter Familienangehörigen ist jederzeit erlaubt.:-))
Gruß
Heinz
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Oldy53 Heute - 20:59
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
hi Heinz, das ist mir doch klar, daher schreibe ich hier auch wie mir der Schnabel gewachsen ist. Nebenbei mal bemerkt: Die Rechtsprechung sagt das man weder mit Fax noch per Telefon von Werbung belästigt werden darf - es sei denn man hat sie ausdrücklich angefordert. Genau so behandele ich meine Post. Alles was ich nicht kenne oder keinen Zusammenhang herstellen kann oder der Absender icht eindeutig auf dem Umschlag steht, wandert ausnamslos ungeöffnet in die Rundablage. Selbst, gesetzt den Fall jemand schreibt mir ein Einwurfeinschreiben wäre unmöglich beweisbar das ich dies auch erhalten und gelesen habe. Die Annahme von Einschreiben kann ich ohne Angabe von Gründen verweigern, das ist genau so wie nicht erhalten. Wie du siehst bin ich ein gebranntes Kind, habe aber viel gelernt und teuer dafür bezahlt. Das mit der Steuerfahndung läuft immer noch, schaun wir mal.....
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kay Heute - 21:27
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Re: Abmahnungen/Abmahngesellschaften |
Ich lache über den Begriff " Rechtsberatung". Man darf seine Meinung äußren, oder nicht, auch das, was ein anderer der Meinung nach tun könnte.
Dieser Staat wird immer schlimmer.Kein Wunder, daß die Industrie und viele Bürger abwandern!
Sollte es mal zum Bürgerkrieg hier kommen, dann gebe ich den Abmahngesellschaften im Trubel der Geschehnisse nicht allzulange.
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