Das Forum für Münzen Sammler
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Beitrag: Umsatz? |
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Vanessa
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Umsatz? |
Liebe Forumsteilnehmer,
dieses Thema gab es schon mal, evtl. gibt mir mal einen Hinweis/link zu dem Thema oder gerne auch die Beantwortung direkt hier:-)
Also, wieviel ?uro-Umsatz darf ich als Privatperson (also Käufer und Verkäufer) haben.
Denke, kaufen kann ich soviel, wie ich will, aber was ist mit verkaufen? Gibt es da Grenzen?
Hoffe, dass man meine Frage verstendan hat +
liebe Grüße,
Vanessa
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kay 19.12.05 - 23:33
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Re: Umsatz? |
Schau mal hier im Forum herum.Das Thema war bereits einige Male.
Es zählt nicht der Umsatz, sondern die Absicht, etwas mit Gewinn zu verkaufen.Und es zählt auch, ob man regelmäßig anbietet.
www.wettbewerbszentrale.de.
"Was ebay Verkäufer wissen sollten usw, bla bla"
| kay 19.12.05 - 23:40
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Re: Umsatz? |
Also kurz gesagt: private Münzsammlung versteigern, kein Problem.
Münze ersteigern und selbst wieder anbieten, um damit Geld zu verdienen = Gewerbe.
Wenn, dann : Finanzamt kaum ein Problem. Steuern werden erst fällig, wenn man viel Gewinn pro Jahr gemacht hat.Umsatzsteuer erst ab ca 1400 Euro Umsatz pro Monat, wenn man sich als Kleinunternehmer angenmeldet,bzw von der USt befreien lassen hat.Steuerberater fragen. Hier das zu erklären , wäre unerlaubte Rechtsberatung/ bzw.Steuerberatung
Einhaltung der Informationspflichten in den Artikelbeschreibungen = großes Problem. Wer da als gewerblicher Fehler macht, muß teuer büßen.- Schlagwort Abmahnung!
| kay 19.12.05 - 23:43
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Re: Umsatz? |
Guckst du auch hier:
http://www.muenzauktion.info/forum/show_id.php?forum=Muenzauktion&id=23893
| Vanessa 22.12.05 - 19:01
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Re: Umsatz? |
Dank an Alle!
| juergenlangen 27.12.05 - 19:11
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Neu ! Spekulationsgewinne !! |
mal sehen was sich unsere Regierung noch so ausdenkt: wenn vom Wegfall der Spekulationsfrist die Rede ist, dann sind wohl ALLE privaten Veräusserungsgeschäfte gemeint.
Bisher kann ich kaufen was ich will, wenn ich es ein Jahr habe liegenlassen (Immobilien 10 Jahre, nur Optionsscheine, Derivate waren immer zu versteuern), dann ist auch die Absicht, Gewinne zu erzielen, kein Grund fürs Finanzamt, die Hand aufzuhalten, und als Gewerbe gibt das auch nicht. Das wird sich dann wohl ändern .. wie das abzurechnen ist ist völlig offen: zählt der Kaufpreis von vor 10 Jahren ? Oder der Wert zu Beginn der Gültigkeit des neuen Gesetzes (vermutlich 1.1.2007) ? Kann ich Verluste gegenrechnen ? Kontrolliert das Finamt dann jeden einzelnen verkauften Krügerrand ? -- Wird ein spannendes Thema ...
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