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Beitrag: Ebay Bewertung |
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bumsfallera
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Ebay Bewertung |
Hätte an Euch mal ne Frage: Habe bei Ebay eine Auktion beboten. 8376314821. Dieser Anbieter hat nach meinem Gebot die Auktion zurückgezogen. Ich wollte Ihn bewerten geht aber nicht mehr. Meine Frage lautet: Wieso kann ich diesen Anbieter eumel1603 nicht bewerten? Gruß Bumsi
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Antidote 04.02.06 - 15:15
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Re: Ebay Bewertung |
Kein "Verkauf" = keine Bewertungsmöglichkeit.
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Hoppel2000 04.02.06 - 19:59
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Re: Ebay Bewertung |
Warum und wie sollte man den Anbieter bewerten wollen wenn die Auktion vorzeitig beendet wurde???
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Taipan 04.02.06 - 20:43
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Re: Ebay Bewertung |
ich denke man kann da keine Auktion zurückziehen, wenn es schon ein Gebot gibt?!...
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rudi0911 04.02.06 - 20:53
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Re: Ebay Bewertung |
was gibt es eigentlich in DER Bude, was es nicht gibt??
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olfy007 04.02.06 - 22:15
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Re: Ebay Bewertung |
@Taipan: DOCH! Und wie!! und eigentlich dann erst recht!!! Und es gibt sogar (angeblich :-)) Möglichkeiten, sogar dann zu bewerten. Buch-Tip: Ebay - Dirty Tricks.... (es gibt mehrere mögliche Bücher...)
viele Grüße
olfy
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Antidote 04.02.06 - 22:29
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Re: Ebay Bewertung |
Bei Münzen könnte doch immer das hier helfen, oder??
http://tinyurl.com/dwfte
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werner-held 04.02.06 - 23:07
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Re: Ebay Bewertung |
Petra,
sogar bei dem von Friedrich genannten Verkäufer habe ich auch schon war gekauft, bevor die Auktion zu ende war *g*, mit quasie after first bid sofortkauf ;-).
Also Friedrich, wenn du willst, sach mol bescheid und ich maile ihn an, wenn du den alten knochen haben willst, gebe mir ein konkreten Tip ab und der Rest wird dann Geschichte sein *sfg*
HG @all
Werner
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Bethelgeuze 08.02.06 - 21:32
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Re: Ebay Bewertung |
es ist nicht zu glauben.............,KENNE DEIN AUTOMOBIL :-((
bei Heckantrieb Schneeketten auf die Vorderräder?
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juergenlangen 08.02.06 - 21:49
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Re: Ebay Bewertung |
nur dass es weiter üblich ist, Auktionen zu beenden.
Zum Risiko: man lese das Kleingedruckte im Urteil: Prozesskosten werden geteilt ! Also bei einer 100 oder 200 Euro Münze ist das Risiko für den Kläger mehr als fraglich... und wenn der Verkäufer sagt, die Münze sei ihm inzwischen geklaut worden oder in den Gulli gefallen ? Da wird keiner eine Haus- oder Safedurchsuchung machen .. :-))
Aber aus dem Urteil sollten die bösen bösen Verkäufter, die Ebäh Gebühren sparen wollen, eins lernen: einfach dem Verkäufer, mit dem man handelseinig wurde, bitten ein Höchstgebot abzugeben ... derjenige, der den Gegenstand für 500 Euro erworben hat, und 3 Tagen vor Auktionsende Höchstbieter war, der kann und wird kaum klagen ..
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juergenlangen 08.02.06 - 21:50
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Re: Ebay Bewertung |
den Käufer muss man bitten .. (Dreckfuhler)
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wacker 08.02.06 - 22:35
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Re: Ebay Bewertung |
Genau Jürgen.
Und dann werden die Ebay gebühren noch zurück geholt ;-)) Beide Seiten haben sich geeinigt usw. ;-))
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