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Beitrag: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
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Bernd
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Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Hallo,
wer kann mir eine kurze Ausführung darüber geben, was ich alles beachten muss um ein Unternehmen zu gründen und welche Gesetze ich beachten muss, wenn ich Gegenstände Online verkaufe (nur Onlinegeschäfte).
Würde mich sehr darüber freuen, wenn mir einer infos geben könnte bzw. mich auf eine Internetseite verweisen könnte woch ich dies nachlesen könnte.
Danke
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Kay 13.04.06 - 21:57
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Du findest fast alles unter www.wettbewerbszentrale.de
bischen suchen. Aber bei Münzen als Sortiment, kann ich dir jetzt schon sagen, wirst du es sehr schwer haben. Und wenn du nicht alles genau nach Gesetz machst, dann bezahlst du mehr Abmahnungsgebühren als du einnimmst. Finanzamt und so, ist absolut pippifatz und macht keine Probleme. Lese dir den Link durch. Und denke daran, daß jeder Artikel, den du gewerblich verkaufst innerhalb von 1 MONAT OHNE Angabe von Gründen zurückgegeben werden darf.Auch mal so aus Spaß, um dich zu ärgern... Das heißt, dein Geld ist erst nach 1 Monat deines. Mfg.
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Antidote 13.04.06 - 22:02
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesc |
Und bevor das alles startet braucht er eine
-> tragfähige Geschäftsidee
Online-Läden gibt's schon wie Sand am Meer.
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Kay 13.04.06 - 22:25
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Und einen guten Zweitjob, um das Gewerbe zu bezahlen. Mindestbeitrag Berufsgenossenschaft beträgt nun 110 Euro.Mindestbeitrag AOK freiwillige Pflichtversicherung ist 277 Euro. Privatversicherung, wenn man alleine ist , ca ab 90 Euro pro Monat. Und deshalb..ich nichts mehr Gewerbe..nur noch 400 Euro-Basis-auf Zusatzblatt Einkommenssteuererklärung.Hausratsversicherung, Haftpflicht und Rechtschutz sollte/ muß man auch auf gewerblich ändern, falls man vom Computer aus arbeitet. Kostet alles etwas mehr.
Mein Tip: Eine LTD in England eintragen lassen und Scheiß auf EU-Fernabsatzrecht!
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Antidote 13.04.06 - 22:28
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesc |
Und Kay? Schon selbst Limited???
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Kay 13.04.06 - 22:38
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Nein-Bundeswehr-Standortverwaltung
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Sammler1313 14.04.06 - 09:05
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Jetzt mal ganz langsam: Das Fernabsatzgesetz lässt ein Rückgaberecht innerhalb von zwei Wochen zu und nicht von vier. Bei Beträgen bis 40 Euro zahlt der Käufer die Portokosten. Einen 400 Euro-Job gibt es nicht für Selbständige, sondern nur für Beschäftigte.
Die Gebühr für die Berufsgenossenschaft von 110 ? ist eine Jahresgebühr, der Krankenkassenbeitrag ein Monatsbeitrag. Die Steuern sind beileibe kein Pipifax, Umsatzsteuer wird nämlich sofort fällig. Auch eine Einnahmeüberschussrechnung erfordert kaufmännische Grundkentnisse.
Selbstverständlich ist es überaus sinnvoll, sich selbständig zu machen, zunächst als Nebentätigkeit. Das Angebot an Münzen bei Münzauktion.com könnte im Übrigen bedeutend umfangreicher sein.
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Sammler1313 14.04.06 - 09:11
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Ergänzung. Die englische Ltd. ist Unfug. Das ist ein Produkt von Internetabsahnern, die jedes Jahr deftige Gebühren verlangen. Es müssen nämlich jährlich Bilanzen nach englischnm Recht in englischer Sprache vorgelegt werden. Und selbstverständlich gilt auch dabei das Fernabsatzgesetz.
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Kay 14.04.06 - 13:50
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Sammler: erstens gilt seit Oktober 2005 die Klausel mit 1 Monat( Ausnahme eine dem Kunden schriflich zugestellte Urkunde mit Verweis auf 14Tage Widerruf). da Kleinunternehmer nicht zur Buchführung und Rechnungsausstellung( nur auf Verlangen) verpflichtet sind, entfällt die Rechnung als schriftliche Urkunde und es gilt die 1 Monatsregelung.
Das ist alles nachzulesen unter dem angegebenen Link.
Zweitens wurde mir der Monatsbeitrag von 110 Euro genannt am Telefon, nicht Jahresbeitrag( kann aber falsch sein, weiß ich nicht anders, habe ich nie bezahlt und Gewerbe vorher abgemeldet.) 3. Steuern sind Pippifax. Kleinunternehmer nach $ 19 Regelung zahlt weder Vorsteuer( bis 17500 im Jahr) noch Gewerbesteuer( ab 50000 Jahresumsatz).Keine Einkommensteuer( Es sei denn, er kommt mit Ehefrau und Kind über 22000 EuroGewinn im Jahr).
Finanzamt empfiehlt, bei Gewinnen bis 400 Euro kein Gewerbe anzumelden , sondern das Zusatzblatt 400 Euro-Job zu verwenden. Und 400 Euro Gewinn muß man erst mal erzielen.
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Kay 14.04.06 - 13:53
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Zzusatz. Ein Kleinunternehmer braucht keine Bilanzen abzugeben , macht lediglich, wenn er Gewerbe angemeldet hat, eine einfache jährliche Gewinn-Überschussrechnung.
die LTD ist etwas für Leute , die unbedingt zeigen wollen, daß sie " einen Betrieb" haben, ohne aber die üblichen Verpflichtungen einzugehen.
die " Möchtegerne", die siich z.B vor 1 Euro Jobs drücken wollen.
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Kay 14.04.06 - 13:56
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Das Fernabsatzgestz gilt nur in den EU-Ländern, die es unterschreiben haben. In England ist es aber so gut wie nicht existent.
Wer in England gewerblich ist, muß ganz andere Kriterien erfüllen, wie hier.
Abgemahnt wird nur in Deutschland und in Belgien!
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Kay 14.04.06 - 14:18
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Link zu Widerrufsrecht. 1 Monat oder 14 Tage .
Wer 1 Monat angibt, ist auf der sicheren Seite, wer 14 Tage angibt, kann abgemahnt werden.
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-widerrufsfrist.htm
Hier ein Mustertext
http://www.internetrecht-rostock.de/Gesetze/muster_wider.htm
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Kay 14.04.06 - 14:31
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Zurück zum Finazamt:
Man zahlt nur dann Steuern, wenn man bestimmte Freibeträge überschreitet.
Vorsteuer und Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen ist bis 17500 Euro Umsatz pro Jahr( bis 50000 Umsatz im Fologejahr) befreit, muß aber bei Gewerbegründung auch angekreuzt werden( Behandlung als Kleinunternehmer nach §19 Umsatzsteuergesetz erwünscht.).
Gewerbesteuer fällt in der Regel erst an, wenn ein interesse der gemeinede daran besteht ,ab ca. 50000 Euro Jahresumsatz.
Einkommensteuer fällt dann an, wenn man über die gestzlichen Freibeträge am Ende des ersten Geschäftsjahres gekommen ist. Bei mir: 2 Erwacshene 2 Kinder = Freigrenze 22000 Euro Gewinn.
Man kann aber auch aus Unkenntnis einfach ein ganz normales Gewerbe anmelden und alles bezahlen. Da wird sich das Finanzamt nicht beschweren.
Auf das , was der Fragesteller hier wissen möchte,zu antworten, ist eigentlich der Job eines Anwaltes, bzw Steuerberaters oder auch Wirtschaftsberaters.
Und wenn man nun als Aussenstehender( nicht dazu legitimiert) zu genau auf die Details eingeht, kann dies als unerlaubte Rechtsberatung gesehen werden. Und auch das wird ganz hart abgemahnt.
Wer ein Gewerbe gründet, sollte erst mal ein konzept erstellen und eine voraussichtliche Berechnung aufstellen, ob er überhaupt in der Lage ist, vom Gewerbe zu leben.
Dazu gehört eine kaufmännische Grundausbildung und ein seriöser, kompetenter Berater.
Als Anhalt: 1500 Euro Monatsumsatz erzeugen maximal 400-500 Euro Gewinn. Nicht vergessen: das von den Käufern erhaltenen Porto zählt auch als Umsatz!
Nicht vergessen: 14 Stunden Arbeit am Tag sind nichts!
Nicht veregssen: Zahlreiche Konkurrenten, die alles versuchen werden, dich rauszukicken.
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Kay 14.04.06 - 14:35
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Nicht veregssen. -als Selbständiger, ohne regelmäßiges anders Einkommen, gibt es kaum Kredite bei der Bank und das Girokonto mit Dispo wird zum Guthabenkonto abgestuft. Es muß aber jeden Monat Ware eingekauft werden und die Kunden zahlen nicht alle pünktlich!- Und falls bei ebay verkauft wird, muß man sich auf hohe Gebührenrechnungen einstellen.
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Sammler1313 14.04.06 - 15:47
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Hallo Kay,
da hast du ja natürlich einige interessante Details offen gelegt. Die 400 Euro-Job Geschichte für Selbständige ist mir neu. Dem werde ich nachgehen, da ich für meine Nebentätigkeit ganz normal Einkommenssteuern zahle. Ist das wirklich ohne Gewerbeschein machbar? (Mit Gewerbeschein werden immer Beiträge an die Berufsgenossenschaft und meist auch an die IHK fällig.) Mit der Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer hast du natürlich Recht, aber es gibt in vielen Bereichen Kunden, die unbedingt auf ihren Rechnungen die Umsatzsteuer ausgewiesen sehen wollen, wegen des dann möglichen Vorsteuerabzugs. Bei Münzen spielt das eine Rolle, wenn du an Händler verkaufst. Dass du bei kleineren Jahreseinkommen in der Einkommenssteuer-Nullzone angesiedelt sein kannst, ist klar. Da blüht dann der Schwarzmarkt, um nur kleine Gewinne auszuweisen. Zahlst du in der Krankenversicherung den Mindestbeitrag für Selbständige? Glaubt die das Finanzamt deine Einahmeüberschussrechnung oder gibt es Außenprüungen oder sogar Kontrollen bei ebay?
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Sammler1313 14.04.06 - 15:49
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Was meinst du mit den Drückebergern vor 1 ?-Jobs?
Heißt das, dass Arbeitlosengeld II-Bezieher mit gerinfügiger selbständiger Beschäftigung davor sicher sind?
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Bernd 14.04.06 - 16:15
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Danke.
Also ich hatte mir das nicht so kompliziert vorgestellt :(
Ich habe ja eine geregelte Arbeit, deswegen bin ich nicht auf das Gewerbe angewiesen. Ich wollte nur eines anmelden um keinen ärger mit Behörden jeglicher art zu bekommen, wenn Ihr versteht was ich meine.
Das mit den Steuern, ist glaube ich das kleinste Problem, denn dafür gibt es ja vordrucke beim Finanzamt.
Aber muss ich denn, wenn ich schon Sozialversicherungsbeiträge zahle bzw. schon den Mindestbeitrag zahle (ich also Sozialversichert bin) noch andere/zusätzliche Beiträge Zahlen? Angesprochen wurde hier der sog. Mindestbeitrag für Soz.vers. (mtl beitrag) und der Beitrag bei der Berufsgenossenschaft (Jahres- oder Monatsbeitrag?).
Wo bekomme ich denn dann AGB´s her? Gibt es diese irgendwo zu kaufen?
Danke
Bernd
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Bernd 14.04.06 - 16:30
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
was ich auch nicht verstanden habe. Muss ich unbedingt in eine Berufsgenossenschaft eintreten?
Gruß
Bernd
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willi 14.04.06 - 17:52
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
die beste aussage des finanzamtes war neulich.
wenn man dann seine sammelaktivitäten, weil sie doch mit einigen an- + verkäufen verbunden sind, als gewerbe anmeldet und seine kosten für telefon, internet, raummiete, nebenkosten heizung strom etc., kfz-kosten + eintrittsgelder etc. gegenrechnet und am ende sogar miese schreibt und diese dann gegen nichtselbständiges einkommen als steuerminderung absetzt, dann kommt nach 3-5 jahren der schrieb, dass das alles nur liebhaberei war, alles an buchhaltung und dem ganzen aufwand auch bei den teuren beamten nur liebhaberei........ die steuerbescheide werden nachbelastet und die lange nase gezeigt. das war genau so die aussage eines steuerrates (chef der stelle neugewerbeanmeldung) in marl. als ich ihn dann frug, ob er und seine kollegen wenigstens einen dank für die sicherung ihres unverzichtbaren und teuer bezahlten (von der allgemeinheit) arbeitsplatzes aussprächen, wurde er fast böse und verstand diese anspielung wohl nicht. ein beamtengehirn ist nach 20 jahren scheinbar wirklich anders programmiert als das der normalen.......
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Kay 14.04.06 - 18:18
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
ALG-II Empfänger mit einer selbständigen Beschäftigung, die nicht mehr als 14 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt, brauchen keinen 1 Euro Job machen,weil sie sonst nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Willi. Das mit der leibhaberei stimmt, allerdings bekommt man das schon gesagt, wenn man monatlich nur 400 Euro Gewinn macht, nicht Umsatz, sondern Gewinn.
Das ist verständlich, weil zigmillionenn Kleinunternehmer jährlichihre Steuererklärung einreichen und mit Steuerfreigrenze abgearbeitet werden. das ist ein Riesengroßer Verwaltungsaufwand. Es gibt seit 1.1.2006 ein neues Formblatt als Anhang für die Einkommensteuererklärung, wo man sogenannte Einkünfte bis 400 Euro eintragen kann.
Zur Zeit wird am Teledienstgestz/ Fernabsatzgestzt gearbeitet, weil es nicht zumutbar ist, daß ein kleiner Verkäufer mit ein paar Euro Gewinn im Monat genauso streng behandelt wird, wie z.b ein großer Münzhändler mit 20000 Euro Umsatz jeden Monat.
desweiteren hat sich einiges in sachen Abmahnungen getan. Man kann nun auch die Werrbewerbszentrale selbst oder ander vereine abmahnen, wenn die erhaltenen Abmahnung nicht geprüft und fehlerhaft, ungerechtfertigt ist. Der Effekt hierbei ist das gegenseitige Aufheben der Kräfte.
D.h. Mahne ich die WBZ ab, weil sie mich wegen Kleinigkeiten abmahnt, verzichtet sie in der Regel auf ihre Forderungen.
Ausserdem wichtig: Eine Abmahnung gilt nur als eröffnet, wenn sie von einem Gerichtsvollzieher zugestellt wurde. Einfach so als Brief oder Einschreiben im Briefkasten bedeutet nicht, daß die betroffenede Person diese zur Kenntnis genommen hat. Urteile dazu bitte selbst heraussuchen.
Eine Abmahnung aus dem EU-Ausland und nicht-Eu-Ausland ist nicht in der BRD vollzugskräftig.das Geld darf auch nicht per Inkasso eingetrieben werden.
dazu Beispiel: Abmahnwelle aus Belgien wegen falscher Form der Händlerinformationen.-Nicht bezahlen!
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Kay 14.04.06 - 18:26
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Sammler: Als Kleinunternehmer darfst du keine Steuer in einer Rechnung ausweisen!!! Das ist verboten!
-Da du auch keine Vosteuer bezahlst. Das Finanzamt holt sich sonst spätestens dann das Geld von dir, wenn der Käufer mit deiner falschen rechnung seine Bilanzen macht.
-Klar zahlst du Steuern , wenn du bei deinem Hauptjob + den 400 Eurojob die Freigrenzen überschreitets. Hauptjob 180000 + 4000 Gewinn durch Münzverkauf, ist bei mir frei. Allerdings darüber wird man steuerpflichtig.
Der Wert "400" Euro Job bezieht sich hauptsächlich auf die Sozialversicherungspflicht.
die durch Freigrenzen geregelte Steuerpflicht wird dadurch nicht berührt.
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Kay 14.04.06 - 18:35
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Bernd. Du brauchst als Selbständiger keine Sozialversicherung bezahlen und dich nicht krankenversichern. Du brauchst als Kleinunternehmer nicht in die Handelskammer und erst nach 2 Jahren in die Berufsgenossenschaft. da kannst du dich aber abmelden, wenn du eine Art Bilanz der letzten Jahre vorlegst.( war mir aber zu blöd)
Natürlich alles nur, wenn du keinen großartigen Gewinn machst, so daß sie das Interesse verlieren.
Du muß nichts, aber ohne Krankenversiucherung keine Behandlung und ohne Sozialversicherung keine rente.
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Kay 14.04.06 - 18:41
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Krankenkasse ist immer der Mindestbeitrag bis 1850 Euro Einkommen. Überall um die 275-278 Euro, ausser bei privatversicherung. da zahlt man aber für jeden extra.Ich habe also bei 400 Euro monatlichen Gewinn den Beitrag von 277 Euro bezahlt.
Ich habe aber jetzt freie Heilfürsorge, weil ich für den Staat arbeite ( zur Zeit) ich zahle nichts.
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Bernd 14.04.06 - 20:02
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Dann weiß ich ja jetzt halbwegs Bescheid. Ich werde mich dann mal mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen, die werden mich da schon aufklären. Hab mir das mal durchgerechnet. Ich liege weit unter 400.- EURO Gewinn. Komme maximal an die 300.- mtl.
Die meisten Steuerlichen Sachen sind mir geläufig, da ich mich dort kundig gemacht habe.
Mir ging es auch in erster Linie darum, welche Sachen "Gesetze" ich einhalten muss, damit ich keinen ärger von dieser Wettbewerbszentrale bekomme.
Muss ich denn noch etwas anderes als diesen Monat Rückgaberecht beachten, oder ist es damit getan?
Die andere Sache die ich noch nicht weiß, ist wo bekomme ich denn AGB´s her? Gibt es so was in der Buchhandlung, oder darf man sich die von einem andern abkupfern?
schönen abend wünsche ich noch
Bernd
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Sammler1313 14.04.06 - 20:14
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
naja Kai, es ist doch so, dass du bei einem Nebeverdienst über 400 Euro nicht nur Steuern sondern auch bis zur Beitragsbemessungegrenze Sozialversicherungsbeiträge (als Selbständige doppelt aber ohne AL-Vers.) bezahlen musst. Beim 400 Euro-Job zahlst du pauschal 25 %, davon gehen 17% in die Rentenversicherung 1% an das Finanzamt und 7% an die Krankenkasse, damit bist du zwar nicht krankenversichert aber rentenversichert. Im Öffentlichen Dienst entfällt der zusätzliche Krankenversicherungsbeitrag.
Wie die Sozailversicherung an die Daten (Nebentätigkeit) kommt, weiß ich nicht. Das Gewerbeamt macht nur an die Berufsgenossenschaft Meldung.
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Kay 14.04.06 - 22:44
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Du brauchst keine AGB. Wenn du aber trotzdem welche haben willst, mußt du sie von einem Anwalt prüfen lassen. besser keine AGB.
AGB sind nur nötig, wenn man z.B bei Ebay verkauft, aber ander bedingungen hat wie bei Ebay vorgegeben.
AGB sind keine Pflicht.
Sammler. Als Selbständiger ist man nicht sozialversicherungspflichtig!- man bekommt aber dann auch keine Rente.
Krankenkasse. Egal, ob10, 100 Euro oder 400 oder 180 Euro Einkommen: der Mindesbeitrag ist immer gleich hoch. 277 Euro.
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Kay 14.04.06 - 22:54
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Abkopieren von fremden AGB kann sehr teuer werden-Urheberrechte. genauso wie Bilder und Angebotstexte kopueren= Abmahnung und Strafe.
400 Eurojobs müssen dann sotzialabgabisch und pauschalbesteueret ( 2%) werden, wenn man jemanden darunter beschäftigt, nicht aber , wenn man selber der Arbeitgeber ist. Es sind einfach nur 400 Euro Einkommen, die besteueret werden oder nicht, je nach anderen vorhandebnen Einkommen.
Am besten zum Steuerberater gehen und fragen. Ohne Steuerbereter wird aus der ganzen Existenzgründung nichts. Weil: Die IHK möchte heutzutage eine Konzept sehen und eine Tragbarkeitsgutachten des Steuerberaters. Entwdere kostet das dann 50 Euro, oder ist im falle, daß man bei Selbständigkeit den sSeuerberater behält, auch kostenlos.
Vorteile des Steueeberaters: Er kann voraussichtliche Einkomensbescheinigungen erstellen, die bei vielen Ämtern notwendig sind, z.B bei Wohngeld oder Stromlieferent, Befreiung Rundfunkgebühren,usw..
Ausserdem genießen in Sozietäten angeschlossene Steuerberater ein besonders Vertrauen des Finanzamtes-Sie arbeiten ihnen direkt zu und werden direkt benachrichtigt. Sagt ein Steuerberater, daß er die Geu V -Rechnung geprüft hat, gibt es keine Steuerprüfung für das erste Jahr.!
Steuerberater koste, wenn man seine GuV selbst erstellt ungefähr 70 euro für Einkommenssteuererklärung( bis 15000 Einkommen). Wenn man die GuV aber prüfen und erstellen lassen will, dann bezahlt man ca. 300 Euro pro Jahr Minimum( steuerwert ungefährt 5000 Euro)
GUV = Gewinnermittlung nach § Bla bla bla . Formlos, aber muß anständig und übersichtlich sein.
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Kay 14.04.06 - 22:59
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Grundsätzlich würde ich raten, eine Gewerbe nur deann anzumelden und auszuführen, wenn man voraussehen kann, mindetsens 6 Moante lang muindestens 500 -1000 Euro gewinn zu erzielen( mal ,3 rechnen dann hat man den Umsatz). Und sagen wir mal 3300 euro Umsatz bei Ebay zu erzielen , ist schwer, mit Münzen. Eine Münzen Webseite zu eröffnen ist heutzutage nicht sinnvoll. Zuwenig Leute gehen darauf. Ich würde mal probeweise versuchen, hier bei Ma com einen Münzshop zu errichten. Ich weiß nicht, ob es Geld kostet, aber versuchen kann man es ja. Ein Shiop nei eba sieht billig as, kostet aber nach erfolgreichem verkauf über 25 % Provision + 9,90 Euro Monatsgebühren!. da hat man locker 150 Euro gebühren bei 800 Euro Umsatz!
Probieren..
Das Finanzamt drückt bis zu 6 Monate lang ein Auge zu, sogenannte Orientierungsphase. Natürlich darf man nicht von irgendwelchen unzufriedenen zeitgenossen bei der WBZ angeschissen werden.
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Kay 14.04.06 - 23:01
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Re: Was muss ich alles beachten, wenn ich ein Gesch?ft |
Fehlerteufel:
Richtig: Gewinn mal ca 3,3 =Muß-Umsatz.
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