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Beitrag: Probe S?tze |
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Erwin
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Probe S?tze |
Hallo liebe Münzsammler, ich finde es unerträglich das Probe Sätze z.B. England, Dänemark, Schweden, Andora usw. immer noch eingestellt werden.
Lt. Bundeswertpapierverwaltung handelt es sich um Falschgeld, man macht sich also strafbar, wenn man die Probesätze einstellt!!!!!!!!.
Und dann die masslos übertriebenen Preise (England um 100,00 Euro, Herstellungskosten keine 10,00 ????????
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Antidote 26.04.06 - 22:08
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Re: Probe S?tze |
Jeden Tag steht sicher ein Dummer auf, der diesen Schrott kauft. Also weiter ein lohnendes Geschäft.
So wie die Massen von Pseudiogedenkmünzen aus Ländern wie Liberia oder Somalia, die im Ursprungsland sicherlich kaum ein Einheimischer je sehen wird.
| juergenlangen 26.04.06 - 22:11
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Re: Probe S?tze |
Soviel ich weiss, gibt es da unterschiedliche Rechtslagen in verschiedenen Staaten. Und etliche dieser Problem werden oder wurden ganz offiziell von den Staatsbanken an den Münzhandel verkauft.
Proben sind aber eindeutig als solche zu erkennen: sei es durch das unterschiedliche Material, oder die fehlende oder geänderte Rückseite.
Bei uns müssen solche Medaillen auch in Durchmesser und Gewicht von der Münze abweichen, um die Verwendung in Automaten unmöglich zu machen.
Aber die Medaillenverordung gilt für private Hersteller von runden Metallprägungen, höheres Recht ist EU Recht: wenn etwas in einem Staat "offiziell" ist, dann dürfen wir es nicht hier verbieten. Sonst müssten wir auch die Gold-Dukaten einziehen, die Österreich nach Ende der Monarchie mit falschem Datum und nicht mehr gültigen Hoheitszeichen als offizielle Neuprägungen in Umlauf gebracht hat.
| kay 28.04.06 - 12:04
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Re: Probe S?tze |
Ein Neuwagen kostet auch nicht nur den Herstellungspreis.
Wer etwas neues erschafft, produziert und in den Umlauf bringt, darf auch den Preis so ansetzen und bewerben wie er will. Das haben hohe Instanzen in Deutschland bereits so entschieden, als es um bestimmte Münzhandelsgesellschaften ging, bei denen Silbermedaillenn mit Versprechen von hoher Wertsteigerung angeboten werden.
Das ist legal. Und die Probensätze dürfen nur dann nicht verkauft werden, wenn sie bestimmte messbare und materialbedingte Eigenschaften haben, die auch Euromünzen haben. Sind sie 1 mm kleiner oder größer , dann darf man sie z.b verkaufen.Zusätzlich darf aber das Urheberrecht der Bundesbank im Design nicht verletzt werden.
Esw sind einfache Medaillen, die bei Erfüllung aller Auflagen jeder herstellen darf und verkaufen kann.
| Muenzenfreund 28.04.06 - 12:56
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Re: Probe S?tze |
"Sind sie 1 mm kleiner oder größer , dann darf man sie z.b verkaufen."
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Das ist schlicht falsch.
Es gibt in der Medaillenverordung genaue Größenangaben:
"(1) Medaillen und Münzstücke, die die Aufschrift "Euro" oder "Euro Cent" oder eine ähnliche Aufschrift oder das Euro-Zeichen oder ein diesem ähnliches Zeichen, aber keinen Nennwert tragen, sind von dem Verbot des § 2 Nr. 1 ausgenommen, wenn ihr Durchmesser 19 Millimeter unterschreitet oder 35 Millimeter überschreitet.
(2) Medaillen und Münzstücke, die ein auf einer deutschen Euro-Gedenkmünze befindliches Münzbild oder eine Randschrift tragen, sind von dem Verbot des § 2 Nr. 3 und 5 ausgenommen, wenn ihr Durchmesser 35 Millimeter überschreitet.
(3) Medaillen und Münzstücke, deren Durchmesser innerhalb der Referenzspanne liegt, sind von dem Verbot des § 2 Nr. 7 ausgenommen, wenn
sich in ihrer Mitte ein über 6 Millimeter großes Loch befindet,
sie von ovaler, elliptischer oder drei- bis sechseckiger geometrischer Form sind,
sie aus Silber oder Platin hergestellt sind oder
sie eine Stärke von weniger als 5 Prozent oder mehr als 12 Prozent ihres Durchmessers haben.
(4) Medaillen und Münzstücke, die eine Randschrift tragen und deren Durchmesser innerhalb der Referenzspanne liegt, sind von dem Verbot des § 2 Nr. 5 und 7 ausgenommen, wenn sie für ein fremdes Währungsgebiet hergestellt und unmittelbar ausgeführt werden."
| Muenzenfreund 28.04.06 - 12:59
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Re: Probe S?tze |
Da hier Falschgeld angesprochen wurde... als Falschgeld gehen die meisten Phantasieeuros nicht durch, da sie durchaus konform zur Medaillenverordnung gestaltet wurden.
Zum Falschgeld wird es erst, wenn man versucht damit zu bezahlen, das ist dann keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern eine Straftat. Kann bis zu 10 Jahren Knast einbringen, gewerbsmäßig sogar bis 15 Jahre.
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