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MünzenBeitrag: Anwalt will abkassieren ; Vorsicht !
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Filesch Zoltan
Anwalt will abkassieren ; Vorsicht !
Geschichte: Anwalt hat Münze für 5 Euro ersteigert und bezahlt.Die Münze ist bei ihm angeblich nicht angekommen.Er hat Mails geschrieben,die fehlende Sendung beanstandet. Man hat ihm angeboten, den Kaufpreis zurück zu erstatten. Anwalt sagt: er hat schon viel Arbeitszeit in die Geschichte investiert und will 85 Euro für seine Schreiberei bekommen......sonst droht mit Mahnbescheid,Pfändung usw. die Sache ist noch nicht ausgestanden ......ich denke , man kann nie vorsichtig genung sein. Einer stellt immer eine Falle......

kay
05.07.06 - 11:53
Re: Anwalt will abkassieren ; Vorsicht !
Lasse ihn klagen. Er klagt und muß Gerichtskosten bezahlen, wenn er verliert.
Hast du unversichert versendet, weil er es wollte, dann trägt er das Risiko.
Hast du nicht versichert, obwohl er es wollte, trägst du das Risiko.
Bist du Privatverkäufer , dann trägst du nicht das Risiko, bei unversichertem Versand auf Käuferwunsch.
Bist du gewerblich oder trittst durch gewerbsmäßig viele Verkaüfe auf, z.B Verkauf von 1000 ungereigten Fundmünzen andauernd und wiederholt, dann trägst du immer das volle Versandrisiko und mußt innerhalb der ganzen EU haften.
Ein Gericht in BRD arbeitet wird bei 5 Euro Streitwert nicht tätig. das Verfahren wird in der Regel eingestellt.

Nehme selbst einen Anwalt, den du vorausbezahlen mußt. Hole dir vorher beim Rechtspfleger am Amtsgericht eine Gerichtskostenübernahmeerklärung, wenn du wenig Geld hast. -Gerichtskostenbeihilfe-
Setze die zuständige Anwaltskammer in Kenntnis, daß warscheinlich ein Rechtsanwalt sein Amt für eigene Zwecke mißbraucht.

mammamia
07.07.06 - 10:40
Re: Anwalt will abkassieren ; Vorsicht !
Hi, wenn dieser Anwalt zu seinem Privatvergnügen Münzen ersteigert kann er doch seine " Arbeitszeit " nicht in Rechnung stellen...
Dann könnte doch jeder kommen und irgendwelche Sachen berechnen.
Meiner Meinung hat dieser Privatmann keine anderen Rechte als jeder andere auch. Wer als Privatverkäufer unversichert versendet haftet nicht für verlorengegangene Artikel! Ich würde es dem Anwalt einmal so schreiben und dann abwarten was passiert. Ich glaube nicht das er noch viel " Arbeitszeit " in die 5 Euro unvestieren möchte, zumal seine Aussichten sehr schlecht sind.
Also viel Glück bei der Sache.

Oldy53
07.07.06 - 15:38
Re: Anwalt will abkassieren ; Vorsicht !
Hallo, nicht immer mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Den Versuch war`s doch wert, oder? Viele müssen sich heute neue Einnahmequellen erschliessen.
Aber nun zum Thema: Kai hat recht, ein Hinweis das du die Anwaltskammer über den Vorfall informierst wird reichen, kein Anwalt möchte sich für etwas lange rechtfertigen müssen - bei der Anwaltskammer kann er keine Rechnung schreiben, hat aber jede Menge Ärger.

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