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Beitrag: ?berbertung der M?nze = Sachmangel? |
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Marco
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?berbertung der M?nze = Sachmangel? |
Hallo liebe Leute,
da die Briefmarkensammlung noch Neuland für mich ist, möchte ich euch gerne um Rat bitten.
Angenommen ich habe in einem Auktionshaus eine Münze ersteigert, die laut Versteigerer aufgrund der einzigartigen Fehlprägung eine echte Rarität sein soll. In seiner Auktionsbeschreibung gibt der Versteigerer auch an, dass es sich um die einzige Fehlprägung dieser Münzserie handelt und die Echtheit von einem renommierten Münzengutachter bescheinigt wurde.
Der Versteigerer hat im Vertrauen des Gutachtens nicht selbst detaillierter überprüft, ob es sich auch wirklich um diese Rarität handelt und gab es zur Versteigerung frei.
Nun habe ich diese Münze erhalten, jedoch habe ich sicherheitshalber auch einen Gutachter kontaktiert und ihm die Münze zur Begutachtung überreicht. Es hat sich herausgestelllt, dass es sich nicht um die Fehlprägung, sondern um eine in hoher Auflage gedruckten regulären Münze handelt. Dies wird eindeutig durch das Motiv auf der Münze belegt und es ist nun auch bekannt, dass sich die wahre und einzige Fehlprägung schon jahrelang im Besitz eines Münzsammlers befindet.
Da nun der Wert dieser Münze nicht dem der Auktion entspricht möchte ich wissen, wie dies juristisch zu bewerten ist. Handelt es sich um einen Sachmangel? Kann ich die Erstattung meines Kaufpreises fordern?
Ich danke euch vielmals für eure Hilfe. Vielleicht hat der andere von euch schon eine ähnliche Erfahrung gemacht.
LG
Marco
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Marco 12.11.06 - 15:13
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Re: ?berbertung der M?nze = Sachmangel? |
Natürlich meinte ich, dass die Münzsammlung Neuland für mich ist. Parallel habe ich auch die Leidenschaft zu den Briefmarken gefunden!
| kay 12.11.06 - 17:51
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Re: ?berbertung der M?nze = Sachmangel? |
Natürlich nicht! Das ist kein Sachmangel.Jeder Verkäufer hat das Recht, seine Ware so hoch anzupreisen und zu bewerben, wie er will.Der Käufer muß sich selbst vorher schlau machen und über die Ware erkundigen.
Wen Sie aber bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft haben, ist alles egal. Denn Sie können innerhalb 1 Monates nach Kauf schriftlich widerrufen ohne Angabe von Gründen, Ware zurücksenden und dann das Geld zurückbekomen. Nur diese Reihenfolge ist gesetzlich erlaubt.
Das hat aber nichts mit einem vorliegendem Mangel zutun, sondern gilt allgemein.
ist allerdings strafbar, wenn Ihnen ein Mißbrauch nachgewiesen werden kann, z.B Widerruf wegen Kursabfall oder Spekulationskauf.
Haben Sie aber bei einem Privatverkäufer gekauft, gilt Ihr abgeschlossener Kaufvertrag und Sie können ohne echte Mängel gar nichts zurückgeben. In diesem Fall wäre ein echter Mangel nur, wenn Münzen falsch wären, oder beschädigt und der Verkäufer es nicht erwähnt hat.
Meine persönliche Meinung dazu: Wieso soll unser Gesetz Spekulanten vor falschen Spekulationen schützen?
Sie haben eine Fehlprägung gekauft,weil Sie vermuten, daß diese im Wert steigen wird, bzw schon einen Wert über Nominal besitzt. Da Sie absichtlich eine Ware über Nominalwert aus Spekulationsabsicht gekauft haben, schützt Sie auch kein Gesetz.Wenn 2 Euro draufsteht, ist es beim Richter auch nur ein Streiwert von 2 Euro.
Und nicht über den Verkaufspreis von zB 50 Euro, weil es eine fehlprägung ist.
Wenn ich Goldbarren verkaufe und angebe , daß der Wert 1000 Euro ist und Sie kaufen ihn, dann heißt es nicht, daß wenn morgen der Goldpreis 800 Euro beträgt, Sie dann wandeln dürfen.
Übrigens mit etwas Mühe und der Suchmaschine google finden Sie diese Antworten und Gerichtsurteile dazu von selbst.
PS: ich weiß nicht, was für ein Gutachter Sie beraten hat?
Seit wann gibt es echte und wahre Fehlprägungen?
Bite um eine Quellenangabe dazu.
Es gibt Verprägungen beim Prägen, die nicht rechtzeitig entfernt wurden und in den Umlauf gelangt sind, aber niemanden, der festgelegt hat, wiviele davon existieren dürfen und tun.Und welchen wert diese haben,und wie hoch sie angesetzt werden dürfen hat auch niemand fetsgelegt.Rechtlich beträgt der Wert das, was draufsteht. Und wenn Sie das Teil unberechtigt zurücksenden, würde ich als Verkäufer Ihnen eine kräftige Wertminderung anlasten und Ihnen den reinen Nominalwert zurückzahlen.
| Wolfgang Mergel 12.11.06 - 17:58
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Re: ?berbertung der M?nze = Sachmangel? |
offensichtlich prasseln hier zwei Gutachtermeinungen hart aufeinander.
Wenn schriftliche, gegensätzliche Gutachten zertifizierter Experten vorliegen wird's interessant. Jedenfalls ist der Gutachter, der letztendlich Falschen Expertise, regreßpflichtig. Natürlich haftet auch der gewerblliche Verkäufer wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
Es liegt natürlich ein großes Problem in der Eigenschaft: "einziges Exemplar". Diese Aussage ist ja selbst für ältere Münzen kritisch zu beurteilen - weil nicht beweisbar.
| kay 12.11.06 - 18:13
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Re: ?berbertung der M?nze = Sachmangel? |
Wolfgang: Seltenheit ist keine zugesicherte Eigenschaft. Wert auch nicht. Siehe Urteil des Bundesgerichtshofes zu den Wertsteigerungen bei bekannten Münzhandelshäusern. Wer verkauft, bestimmt den Preis. Der gestzlich veranspruchte Wert ist nur das, was draufsteht.Der Wert, der vom Händler vorgeschwärmt wird, ist nicht verbindlich.
Und auf Sammlerpreise und Liebhabersummen gibt es keinen gestzlichen Anspruch.Wo kommen wir denn dahin? Fast alle Katalogangaben srechen einen viel höheren Wert aus, wie gehandelt wird. Soll man deswegen alle Münzen zurückschicken dürfen?
Wenn eine Münze heute für 1000 angeboten wird, und wenn im Katalog von David Sear auch 1000 US$ drinsteht, dann heißt das nicht, daß der Nachfragewert durch ein plötzlich hohes Angebot solcher oder ähnlicher Münzen, bzw durch mangelnde Kaufkraft nicht sinken kann.
Wer sich auf solche Angaben von Verkäufern verläßt und blauäugig durch die Welt kauft, ohne vorher irgnedwelche eigenen Recherchen durchgeführt zu haben, ist selbst Schuld.
Ein Gutachter zertifiziert neimals einen Wert,sondern nur die Authentität einer Münze. Er macht höchstens eine eigene Einschätzung ( Estimate)= zeitnaher Schätzpreis anhand von vergangen Verkäufen. Und jeden Tag kann sich ein Handelspreis einer Münze stark verändern.
Wenn ich bestimmte neue Verprägunge bekomme, z.B 10 Stück, dann biete ich immer nur 1 davon an und schreibe auch dazu, daß es zur Zeit die einge ist, die gehandelt wurd, um die Nachfrage nur auf dieses eine Stück zu lenken und nicht die Bieter auf mehrere Angebote zu verteilen.Das ist alles völlug legal.
| kay 12.11.06 - 18:22
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Re: ?berbertung der M?nze = Sachmangel? |
Vielleicht wäre es sinnvoll, mal eine Auktionsnumer oder link anzugeben, damit man sich diese sache mal selbst ansehen kann.
| Wolfgang Mergel 12.11.06 - 21:27
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Re: ?berbertung der M?nze = Sachmangel? |
Hallo Kay,
ich bin kein Rechtsanwalt nur ein kleiner Kaufmann. Allerdings hafte ich im recht weiten Ausmaß für meine Behauptungen und Eigenschaften, der von mir vertriebenen Waren.
Mir ist natürlich schon klar, daß die von Dir angesprochenen Eigenschaften auch belegbar sein müssen, um seine Ansprüche aus justiziabel durchzusetzen.
Mich interessiert bei dieser Sache hauptsächslich die offenbar gegensätzlichen Gutachten und deren Autoren.
| kay 13.11.06 - 11:48
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Re: ?berbertung der M?nze = Sachmangel? |
Moin Wolfgang. Ist schon klar alles. Wenn im TV der X.Markt eine 100 Euro Goldmünze sopottbillig anbietet für 399 Euro und die Aussage tätigt, daß es in ganz Deutschland keinen Anbieter gibt, der das Teil günstiger verkauft.Und wenn dann unten noch als Anzeige eingeblendet wird, daß der Verbraucherschutz oder irgednwelche kompetenten Fachzeitschriften den Händler als günstigsten Anbieter des Jahres gekührt haben, oder sogar das Produkt an sich wegen seines Preisesund Beschaffenheit geehrt haben, dann heißt es nicht, daß man diese Münze woanders, bspw. bei Ebay nicht noch günstiger bekommt.Wenn ich so einen 100 Euro Münze bei x.Markt gekauft habe und sehe ihn bei Ebay 100 Euro billiger, dann kann ich ihn deswegen nicht bei x.markt zurückgeben. Weil kein Mangel vorliegt.Bzw kann ich nicht, wenn ich als Argument das ebay Angebot bringe.
Dann lieber widerufen ohne Angabe von Gründen und den vorgeschriebenn Weg einhalten. Wichtig zu wissen für den Verfasser dieses Threads. Man kann sich seine Rechte auch verreden. Das wollte ich aussagen.
Wolfgang, ich bin auch nur Kaufmann und mußte mir das alles aus eigenem Interesse aneignen.
ich habe diesen Beruf 2 mal gelernt. Als Einzelhandelskaufmann und dann eine Umschulung zur It-Fachkraft für Wirtschaftsintegration( speziell Internet-Handel). Deswegen ist alles noch warm.Man bekommt im Hörsal monatelang nur solche Fälle vorgelegt und soll sie so lösen, daß es für den Kaufmann am günstigsten augeht.
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