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MünzenBeitrag: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
[ Antworten ] [ Regeln ]
reddshund
Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Hallo Leute,

kennt sich jemand mit dem Thema aus ???
Ich habe eine grosse Privatsammlung gekauft, dabei sind einige Sachen (Briefmarken) wo nur der Hakenkreuz oder Adolf drauf ist sonst nichts. Wie is es nun wenn ich es in eine Auktion einstellen möchte darf ich es so Titulieren zB. 10 Reichspfennig Hakenkreuz Rot oder 20 Reichsfennig Adolf Hitler.

Kenne mich da nicht aus, darf man so was oder ist das nennen der Sachen allein schon nicht erlaubt oder vielleicht sogar strafbar???

Gruss und Danke im Voraus reddshund

Antidote
Gestern - 21:23
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel

1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,

3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder

4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

Antidote
Gestern - 21:23
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Der wichtige Teil:

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Karsten
Gestern - 21:28
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Bei einem Verkauf bitte folgenden Satz einfügen :


" Der Verkauf erfolgt unter Beachtung des § 86a des STGB ! "


MfG


Karsten

Antidote
Gestern - 21:32
Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Dasmußt Du aber ggf. den Staatsanwälten aus dem schönen Bayern erklären - die sollen trotzdem schon diverse juristische Amokläufe gegen Sammlertätigkeiten gestartet haben.

Antidote
Gestern - 21:35
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Ups, da fehlte doch was:

http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html

Muenzenfreund
Gestern - 22:09
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Unvergessen auch die beschlagnahmten T-Shirts mit durchgestrichenen Nazisymbolen bei den Grünen.

So mancher Staatsanwalt und Richter scheint mir immer noch stark angebräunt zu sein.

Ma-Service
Gestern - 22:59
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Andre Hüsken verkauft diese Artikel und hat in seinem MA-SHOP den folgenden Hinweis:
siehe
http://www.muenzauktion.com/huesken/

"Der Verkauf und die Lieferung von Gegenständen des 3. Reiches unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 86 Abs. III und 86a StGB. Der Besteller verpflichtet sich mit jeder Bestellung zur Einhaltung der genannten §§. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.
Jeder Besteller versichert die Kenntnisnahme der §§ 86/III und 86a. Ferner wird vom Besteller versichert, daß er den Shop und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwirbt. "

kay
01.03.07 - 00:42
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Ganz einfach: schreibe anstelle Hakenkreuz einfach Sonnerad oder Hagalla oder Swastika.
Bleibt zu klären, welche Schreibweise überhaupt richtig ist? im Internet sehe ich das Hakenkreuz und das Harkenkreuz.Eigentlich müßte es ja HaRkenkreuz heißen., weil Harken dran sind. Wenn der Gesetzgeber aber gesagt hat, daß Hakenkreuz nicht erlaubt ist, dann ist das HaRkenkreuz erlaubt.
Ich habe jetzt die ganzen Beiträge nicht durchgelesen.Falls ich etwas schreibe, daß schon geschrieben steht. Es ist nicht verboten, Umlaufmünzen mit dem Kreuz anzubieten.Es wurde mal jemand in erster Instanz verurteilt, dann aber freigesprochen. Du bietest ja keine Propagandamaterialien an, sondern der beabsichtigte Sinn deiner Auktion ist das Veräußeren von alten, antiquaren Umlaufmünzen.
Diese sind notwendig zum Aufbau einer kulturhistorischen Müpnzsammlung.
Das Abdecken des Zeichens auf einem Auktionsbild kann von bestimmten Abmahnvereinen wiederum als Manipulationsversuch am Käufer angesehen werden.
In einem Angebot muß der Zustand des angebotenen Artikels immer klar ersichtlich dargestellt sein.
Ein verdecktes Kreuz aber verschleiert den Zustand der angebotenen Ware.
Zukleben müßte man z.b Blechschilder, Propagandaschilder, Anzugabzeichen , alles was Werbung für die Partei dargestellt hat.
Aber diese Dinge darf man sowieso in Deutschland kaum irgendwo öffentlich anbieten.
Wenn doch auf Flohmärkten, dann abgeklebt.

kay
01.03.07 - 00:52
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Aber wenn wir schon bei Symbolen der Deutschen Vergangenheit sind:
Ich verlange ab sofort das gesetzliche Verbot, Artikel anbieten zu dürfen, auf denen das Christliche Kreuz abgebildet ist.
Laut Grundgesetz sind auch Organisationen verboten, die sich gegen andere Glaubensgemeinschaften richten , bzw gerichtet haben.
Da die katholische Kirche im Zeichen dieses Kreuzes ihre Inquisition und Missionarskriege durchgeführt hat, müßte dieses Zeichen eigentlich als verfassungfeindlich eingestuft sein.
Und bis morgenfrüh fallen mir bestimmt noch mehr Dinge ein.

gast
01.03.07 - 15:01
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Hallo der Verkauf von Briefmarken und Münzen ist nicht verboten da es keine Popaganda sondern rechtsgültige Zahlungsmittel der Zeit sind.ich würde aber emphelen das Hakenkreuz abzudecken da es in der öffentlichkeit nicht gezeigt werden darf. Ich selber hatte schon eine Anzeige wegen zeigens von Ferfassungswiedriegen Symbolen(hatte hier auch schonmal darüber Berichtet vor längerer Zeit)von einem lieben Ebaymitglied weil ich Münzen ohne Abdeckung angeboten hatte.Wurde dann aber gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt der Staatsanwalt hat mir danach gesagt ich hääte das HK einfach nur abdecken sollen.

kay
01.03.07 - 15:36
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Gast.
Das Abdecken des Zeichens auf einem Auktionsbild kann von bestimmten Abmahnvereinen wiederum als Manipulationsversuch am Käufer angesehen werden.
In einem Angebot muß der Zustand des angebotenen Artikels immer klar ersichtlich dargestellt sein.
Ein verdecktes Kreuz aber verschleiert den Zustand der angebotenen Ware.

reddshund
01.03.07 - 15:59
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Hallöchen,

wirklich interessante Beiträge. Ich werde da versuchen etwas von in die Auktionen zu übernehmen mal sehen ob sich irgendein Idiot bei mir meldet. Wenn ich die Auktion fertig habe schicke ich hier ein Link rein :-)

Ach so zu dem Beitrag mit dem Abdecken der Symbole das geht ja wohl bei der einen Briefmarke gar nicht den die besteht nur aus dem HK wenn ich es verdecke dann sieht man die Briefmarke gar nicht mehr ???? was nun ??? hahaha

Gruss reddshund

gast
01.03.07 - 16:29
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Hallo Kay auch ein Abmahnverein kann Gesetzliche Bestimmungen nicht umgehen das wäre ja dann eine Aufforderung zum zeigen von Symbolen Verfassungswiedriger Organisationen.Im übrigen hatte mir Ebay damals meine Gesammten Münzauktionen gelöcht mit der Begründung das man Naziartikel nicht gern auf der Plattform sieht obwohl laut AGB Münzen und Briefmarken erlaubt sind. Fragt sich nur warum, ich nehm mal an weil sich die Staatsanwaltschaft nach meinen Daten erkundigt hat.
MFG

kay
01.03.07 - 17:39
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Abmahnvereine halten sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen. Sie nutzen alte Lücken und Fehler und Schwachstellen in den Gesetzen .
Es werden sogar öffentlich bereitgestellte Muster vom Bundesfinanzministerium in Massen abgemahnt!
Link kommt gleich dazu.

kay
01.03.07 - 17:52
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/414.html

kay
01.03.07 - 21:18
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Ich finde die Seite nicht wieder, aber da hatte jemand Münzen in so einer Münzkarte mit Hintergrund und einer Beschriftung auf der Tüte bei Ebay verkauft Ich glaube, daß war so ein Minikit aus San Marino. Und man konnte wegen der gelben Schrift( Eurozeichen) die Münzen nicht richtig erkennen.abei wollte er nur zeigen, daß die Münzen noch ganz frisch und ungeöffnet waren.
Jedenfalls wurde im Forum Münzen.net berichtet, daß er dafür von einer bekannten Münzfirma über Anwalt abgemahnt worden ist.
Er hatte andere Münzhändler der selben Sparte mit seinem "verschleiertem Artikelbild" benachteiligt.
Und er sollte 189 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung schreiben,beim nächsten Mal müßte er dann 5000 Euro zahlen, usw..Mußt mal ein bischen googlen

yorros
02.03.07 - 22:57
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Hallo an alle,
ich hoffe, dass es niemanden sauer aufstößt, wenn ich auf Ebay verweise, aber schaut mal in http://pages.ebay.de/help/policies/nazi.html
Hier wird klar gesagt, dass Zahlungsmittel und Briefmarken aus der Nazizeit nicht unte die gesetzliche Bestimmung über Propagandamittel fallen.
Und man kann von ebay halten, was man will, aber ich denke in rechtlichen Angelegenheiten sind die sehr vorsichtig.

Antidote
02.03.07 - 23:02
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
@yorros: sagen hier ja eigentlich ziemlich alle. Geht halt letztlich um so eine Art Disclaimer.
Man darf halt nur nicht an den falschen bayerischen Staatsanwalt geraten. Die neigen bei diesem Thema wohl eben manchmal zum Amoklauf.

yorros
02.03.07 - 23:12
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Nanunana, stehen bayrische Staatsanwälte über dem Gesetz?

kay
03.03.07 - 11:46
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
yorros. nein. Sie stehen nicht über dem Gesetz Das Gesetz verbietet soetwas auch nicht bei ehemaligen gültigen Zahlungsmitteln und Postwertzeichen.
Ich habe doch extra darauf hingewisen. Das Kreuz auf Münzen ( Christenkreuz) müßte sonst genauso gehandhabt werden. Da auch unter diesem Zeichen Millionen Menschen gequält und verbrannt wurden.
geld war kein propagandamittel , sondern ein Gegenstand zur Aufrechterhaltung des tägliches Lebens.
Und letzter Satz ist auch ganuz deutlich die Definition, um zu erkennen, was erlaubt ist und was nicht.
Wenn wir jetzt mal von den Münzen wegggehen, gibt es bereits Urteile, die da Hakenkreuz auf auf anderen Gegenständen erlauben.
Und zwar hat z.B ein Gericht entschieden, daß das Hakenkreuz ein Glücksbringer ist.

kay
03.03.07 - 11:51
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Übrigens: wer Gesetze zitiert, sollte nicht wichtige Dinge verschwinden lassen...

§86 Verbreitung von Propaganda-Mitteln verfassungwidriger Organisationen:
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichteoder ähnlichen Zwecken dient.

..bedeutet, du kannst deinen Münzen anbieten und verkafen, wie sie sind.
Such dir einfach oben etwas aus, kopiere doh einfach den text mit in die Artikelbeschreibung , damit jeder Dumme, jeder Freizeitsheriff und jeder autonome gleich bescheid weis.

kay
03.03.07 - 12:11
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
http://de.clearharmony.net/articles/200409/19446.html
Deutsches Gericht erlaubt die Verwendung der Swastika
Altes Zeichen symbolisiert Glück
... Im November 2003 kam das Gericht zu dem Urteil "nicht schuldig" und erklärte, daß das Zeigen des Falun Emblems nach deutschem Gesetz rechtmäßig ist. Der Staatsanwalt erhob gegen diese Entscheidung Einspruch, doch im März 2004 wurde die ursprüngliche Gerichtsentscheidung von einem anderen Gericht unterstützt. Das Falun Symbol kann nun rechtmäßig auf der Falun Gong Web-Seite in Deutschland gezeigt werden wie auch in anderen Ländern weltweit.
...Das Urteil des Mannheimer Gerichts vom März 2004 ist bedeutend, da es aus einer Gerichtsbarkeit eines Landes kommt, indem die Swastika verboten ist. Das Gericht sah einen klaren Unterschied zwischen der Swastika Hitlers und dem Falun Gong Symbol.

kay
03.03.07 - 12:24
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
[img]http://www.bilder-hochladen.net/files/1jfi-3.jpg[/img]

kay
03.03.07 - 12:25
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
<img src="http://www.bilder-hochladen.net/files/1jfi-3.jpg">

kay
03.03.07 - 12:30
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Glückssymbole




kay
03.03.07 - 12:49
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
mal sehen, wer es sich traut, diesen Konzern zu verklagen...


kay
03.03.07 - 12:55
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
...mal sehen, was die in Deutschland lebenden Buddhisten dazu sagen, wenn man sie in ihrer Religionsfreiheit einschränkt...Es ist nämlich ihr Zeichen, wie bei und das Christus-Kreuz


Es gibt einige Menschen, die sind immer und ewig unzufrieden und wissen nichts mit sich anzufangen. Also fangen sie an, herumzusuchen, wo man doch jemanden anders auch etwas Leid zufügen kann. Also zeigen sie den armen Münzsammler oder Münzhändler einfach mal wegen einer Sache, die so und so gesehen werden kann, an.
Traurig, wenn diese Leute gerde mal erst um die 40-50 Jahre alt sind und überhaupt gar nicht wissen, wie es damals war. Hauptsache, sich wichtigtun..


kay
03.03.07 - 13:17
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
..halbe Unze Feinsilber 2007


Und ein hochprämiertes Kunstwerk aus den Niederlanden




kay
03.03.07 - 13:17
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
http://www.bilder-hochladen.net/files/1jfi-9.jpg

kay
03.03.07 - 13:19
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Das soll dann erst mal reichen. Ich hätte verschiedene Münzen bis zu 3000 Jahre alt mit diesem Glückssymbol.


kay
03.03.07 - 13:26
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
..kamen die ersten Nazis eventuell aus Holland???
Könnte man ja sagen, wenn so engstirnig ist..


kay
03.03.07 - 13:33
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
.. oder war sogar unser Herr Jesus Mitglied der NSDAP?...denn sein grab in israel wird ja von diesen Symbolen geschmückt.
http://www.swastika-info.com/de2/historical/historical/1061583505.html


kay
03.03.07 - 14:19
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Was allerdings von den meisten Kritikern mißverstanden wird ist die Tatsache, daß das Hakenkreuz im Alltag des Dritten Reiches keinesfalls das Symbol der Organisation NSDAP gewesen ist.
So bedeutet das Zeichen auf den 5 Mark und 2 Mark Stücken nicht, daß dieses Geld das Nazureich symbolisieren sollte.
Hitler und seine engsten Vertrauten waren bereits vor der Machtergreifung interessierte Esotheriker und wißbegierig in den Künsten der alltertümlichen Magie, den Zauberkräften der norduischen Druiden.
Hittler kante die Macht des Runen und hat diese nicht nur in Form des Haggallas ( Swastika) eungesetzt. Jedes der Runenzeichen aus den verschiedenen alten Futharks war bekannt als mächtige Waffe. Das Symbol der Waffen SS bestnd aus 2 Symbolen des ältern Futhark , dem sowilo,saugil,sigil,sol( entspricht den 4 dafür in der Welt bekannten Namen).
Diese Rune ist ein Teil des Swastikas und steht für Kraft, Herrschaft über Leben und Tod, Unbesiegbarkeit und respekt. In doppelter Form sollte es natürlich doppelte Kraft haben.
Dies Rune mußte aber immer in Verbindung mit dem heiligen Swastika gezigt werden, in Erscheinung treten.
Das Swastika alleine hat die Funktion, durch seine Oberherrschaft alle untergeordnten Runensymbole in der Kraft zu verstärken.
Ausserdem dienteves immer dazu, die Blicke der Menschen zu fesseln...sie magisch anzuziehen.
Das Zeichen hat jedenfalls seinen Zweck erfüllt wie Jahrtausende zuvor. Angst und Abschreckung erzeugt. Die SS-Truppen waren am gefürchtetsten von allen.
Weiter geht es smit den Kleinigkeiten.
die Offiziere bekamen einen stern, der beim näheren Hinsehen ein kleines , auf den Seiten stehendes Qudrat waren. Je nach Rang ein paar Sterne mehr( Quadrate mehr).
Es handelt sich hierbei um die Ingwaz,Enguz, ING,Yngvi-Rune., symbolisch für den Namen Freyas.
Sie symbolisiert den Gott auf Erden mit Authorität und Macht."das Zeichen zwingt andere zum Folgen." Zusätzlich ist es das Zeichen für einen Helden.

Bethelgeuze
03.03.07 - 15:30
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymb
wusste gar nicht, was so eine Currywurst anrichten kann!
Münzen aus dem Dritten Reich sehen eben so aus und basta.

kay
03.03.07 - 16:05
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
....ja, ich hatte Besuch aus dem Libanon und wurde unterbrochen.Konnte deswegen nur noch schnell ENTER drücken, ohne Rechtschreibfehler zu korrigieren.
Man findet bei allen im Nazireich verwendeten Symbolen Rückschlüsse auf die uralte Runenmagie unserer Vorfahren.Demnach hat Hitler diese Symbole systhematisch eingesetzt, weil er fest daran glaubte, daß ihm eine höhere Macht bei seinen Vorhaben beistand. Und wie man in dieser Diskussion feststellen muß, üben die Geldstücke mit dem Swastika ja auch noch heute, 60 Jahre nach Ende des Regimes in aller Welt einen negativen oder positiven Anreiz aus.
Ohne das Symbol würde warscheinlich ausser dem Fachgebietssammler kein Hahn danach krähen.
Es hat also seine rituelle Kraft nicht verloren.
Selbst heute gibt es in Europa noch zahlreiche Sekten und Logen ohne einen faschistischen Hintergrund, die Runenzeichen aktiv benutzen.

Muenzenfreund
03.03.07 - 16:11
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Nach so viel Historie noch etwas aktuelles:

Berlin nimmt von Vorhaben Abstand

EU soll doch nicht Hakenkreuz verbieten

Angesichts massiver Kritik an dem Vorhaben Deutschlands, während der EU-Ratspräsidentschaft ein europaweites Verbot des Hakenkreuzes durchzusetzen, ist die Bundesregierung von ihrem Plan nun doch wieder abgerückt. Das geht aus einem in Brüssel vorgelegten Entwurf für ein Anti-Rassismus-Gesetz der Gemeinschaft hervor. Großer Widerstand kam vor allem von Seiten der Hindus, in deren Religionsgemeinschaft das Hakenkreuz ein Symbol des Friedens ist.

"Das Hakenkreuz gibt es seit 5000 Jahren als ein Symbol des Friedens", sagte Ramesh Kallidai vom britischen Hindu-Forum. NS-Diktator Adolf Hitler habe es genau ins Gegenteil verkehrt. "Das ist fast so, als würde man sagen, der Ku Klux Klan hat Schwarze mit brennenden Kreuzen terrorisiert, deshalb muss das Kreuz verboten werden." Die Initiative Deutschlands sei wahrscheinlich gut gemeint, aber es habe im Vorfeld keine Beratungen darüber gegeben.

Auch Holocaust-Leugnung keine EU-SacheIn dem Entwurf zum Anti-Rassismus-Gesetz nun schlägt die Bundesregierung vor, den EU-Mitgliedstaaten auch die Entscheidung zu überlassen, ob das Leugnen der Judenvernichtung im Zweiten Weltkrieg unter Strafe gestellt wird. Auch das Leugnen des Holocausts und die Darstellung von Nazi-Symbolen wollte Deutschland ursprünglich in der gesamten EU per Gesetz verbieten lassen. Doch auch dieser Vorstoß war auf Widerstand einiger Länder gestoßen, in denen das Leugnen des Holocaust - anders als beispielsweise in Deutschland, Österreich und Frankreich - nicht als Straftat betrachtet wird.

Nach dem neuen Entwurf soll nun die Aufstachelung zu Rassenhass und zu Ausländerfeindlichkeit in allen 27 EU-Ländern mit mindestens einem bis drei Jahren Gefängnisstrafe geahndet werden. Die Regelung der Einzelheiten soll aber den Regierungen selbst überlassen werden.

Stand: 29.01.2007 21:14 Uhr

Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID6355724_REF1,00.html

silberfuchs
05.03.07 - 08:57
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Hallo,
habe bei Ebay schon öfters Pfennige und Markstücke aus der Nazizeit verkauft, ohne das Hakenkreuz abgedeckt zu haben. Keine Probleme. Habe unlängst eine Alumünze eingestellt (mit etwas gutem Willen könnte man diese als Gedenkmünze bezeichnen). Eine Seite Hakenkreuz, mit dem Text Ein Jahr Verbot, stärker denn je, andere Seite Mann mit Schwert hinter Wappen und Text Heil Hitler. Diese lief ca. 3 Tage, wurde auch relativ gut beboten und dann aus der Auktion genommen, mit dem Hinweis, sollte ich so etwas nochmals machen, würde ich bei Ebay gesperrt. Andererseits geniert sich der Münzhandel Strothotte nicht ähnliche Medaillen im Angebot Nr. 48, Seiten 422 - 423, mit Fotos anzubieten.
Was sagt Ihr dazu?
Gruß von Karl.

Jumbo-01
05.03.07 - 19:18
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Hallo Karl.
Ich wurde vor Jahren bei Ebay wegen einer dicken Goldmedaille vom Adolf rausgeschmissen.
Diese war OFFIZIEL vom Staat Venezuela geprägt worden.!!!
Vorderseite: Adolf und als Text: Dem größten Heerführer aller Zeiten.
Rückseite: Gewicht, Feingehalt und Text:
Geprägt von der Staatsbank von Venezuela!!

Nachdem sehr viele meiner Bekannten bei Ebay protestiert hatten, hatte sich Ebay für ihr voreiliges Handeln bei mir entschuldigt und mich gebeten, die Auktion wieder neu zu starten.
Ich habe denen war gesch...n und die Medaille hier zur Auktion eingestellt, wo sie auch sehr schnell beboten wurde.
Nach den Informationen die ich bekam, ist sie inzwischen bei einem Geschäftsmann in Hongkong gelandet.:-))
Gruß
heinz

Thomas
07.03.07 - 20:29
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
Hier ist von einem Muenzhaendler die Rede, der sich (meiner Meinung) scheinheilige Argumente sucht um Verkaeufer abzumahnen.
Immer wieder lese ich so etwas und es soll (angeblich) um einen bestimmten Muenzhaendler gehen. Genannt wird der Name jedoch nie, wuerde mich mal interessieren, wer das sein soll.

Grund: Bei DEM wuerde ich niemals etwas kaufen oder sollte ich dort Kunde sein nicht wieder etwas bestellen / kaufen.

Da ist wirklich jemand abgemahnt worden, weil auf dem abgebildeten Starterset nicht alle Muenzen ersichtlich gewesen sind? Mahnen diese Leute demnaechst auch Aldi oder Lidl ab, da MEIN gekaufter Joghurt im Prospekt nicht SO bzw. genau dieser abgebildet gewesen ist? - Denn mal viel Spass dabei und ich hoffe dieser Muenzhaendler hat einen sehr grossen Geldbeutel um den Kampf vor den Gerichten zu ueberleben ;)

Namen oeffentlich zu nennen ist immer so eine Sache und das verstehe ich auch. Aber vielleicht per E-Mail? ;)

Von einem Haendler weiss ich, der haelt auch gerne Ausschau auf Ebay, ob da mal wieder jemand seine Bilder "geklaut" hat. Durchaus ja noch legitim, aber wirklich danach suchen um diese dann kostenpflichtig abzumahnen bzw. um Gebuehren fuer seine Bilder zu kassieren? Natuerlich darf man keine fremden Bilder ungefragt verwenden, ist mir auch klar und finde ich ebenfalls unerhoert.

Interessant dabei ist jedoch die Tatsache, dass er seine eigenen Bilder versteckt verfremdet hat. Da fehlt schon mal ein Buchstabe (oder ist durch einen anderen ersetzt worden) in der Landesbezeichnung (mittels Grafikprogramm entfernt)einer dargestellten Muenze. Nur damit er eindeutig beweisen kann, dass SEIN Foto unerlaubt verwendet worden ist.

Was ist, wenn nun ein Kunde in seinem Shop diese Muenze bestellt und auf die dargestellte Muenze besteht (koennte ja eine Fehlpraegung etc. sein)? - Ein Zusatz "Beispiel" oder auch "Abbildung aehnlich" fehlte damals noch.

Habe es nicht weiter verfolgt.


Wenn Du Briefmarken aus der NS Zeit verkaufen moechtest, nenne einfach die Katalog-Nr. (Michel-Nr.). Damit koennen die Sammler ohnehin fuer gewoehnlich mehr anfangen.
Die HKs kannst Du ja ueberschwaerzen und dieses auch im Auktionstext vermerken. Dann duerfte meiner Auffassung nichts passieren. Oder jemand anderer Meinung?

Muenzenfreund
09.03.07 - 16:09
Re: Wie ist die Rechtslage bei Sachen mit Nazisymbolen
eBay legt seine AGB oftmals strenger aus als es der Gesetzgeber eigentlich vorsieht. Bei Powersellern ist man hingegen sehr nachsichtig.

Mir wurde auch gerade eine Auktion gelöscht, ein PC-Spiel FSK 18, mit der Begründung es handele sich um jugendgefährdende Schriften (?!). Und dabei muß man doch schon bei der Anmeldung bestätigen, daß man min. 18 Jahre alt ist...

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