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MünzenBeitrag: Goldm?nze aus der Schweiz
[ Antworten ] [ Regeln ]
coinselekt
Goldm?nze aus der Schweiz
Hallo und guten Tag,ich habe eine Frage: Wer kennt sich mit den Zollbestimmungen über den Kauf von Goldmünzen aus der Schweiz aus?Folgender Fall: Ich habe bei einem Händler eine Goldmünze erworben(20 Francs 1849).Gestern teilte mir meine Poststelle mit,dass Sie mir die Wertsendung aus der Schweiz nicht zustellen könnte,weil diese vom Zoll einbehalten wurde und ich mich bei genannter Zollstelle melden solle!Ich soll dann eine Rechnung vorlegen und noch eine Gebühr(?)entrichten!-Kann ich so nicht nachvollziehen,da ich schon einige Münzen gekauft habe und bis dato mit einer zollgeprüften Erklärung(ohne Gebühren!) erhalten habe!Was nun? Für Antworten wäre ich dankbar!MfG coinselekt

kay
01.04.07 - 10:47
Re: Goldm?nze aus der Schweiz
Hallo, wie schon öfter hier geschrieben.Normalerweise muß ab einer Wertangabe höher als 5 CHF Zoll oder Einfuhrumsatzsteurer entrichtet werden.
Das gilt bei Wertsendungen und Einschreiben mit grünem Aufkleber( nachzuschlagen auch über google.de).
Es werden aber nur sporadisch Sendungen vom Zoll herausgepickt. Oftmals solche, wo schon auf dem Zollzettel panisch geschrieben steht" Wertvoll! Gold!!, teure Münze usw..."
Es reicht aber auch schon eine Wertangabe von z.B 10 Euro aus( passiert aber seltener)
Manche Leute streiten dies immer vehement ab, wie einer meiner Käufer erst kürzlich( und hat dann gegen mich ein Nichtlieferungsverfahren bei Ebay ausgelöst). Dann aber nach 2 Wochen hat der Zoll ihn benachrichtigt.
Dagegen kann man nicht machen. Schweiz ist eben nicht EU und Zollabgaben und Steuern hat der Käufer zu tragen.
Du mußt zu diner Zollstelle fahren und einen Nachweis über Wert und Art, Beschaffenheit, Herkunft vorlegen.Dann wird die Sendung vor dienn Augen geöffnet und kontrolliert.
Dann schauen die Sachberabeiter in ihre Tabellen und du bekommst einen DIN A4 großen Auszug mit Warengruppennummer usw, wo dann der zu bezahlende Wert draufsteht. Nach Unterschrift bekommst du deine Sendung ausgehändigt und nach ca 1 Woche eine Rechnung zugestellt. Bestehe darauf,( falls ein Zollamt in deiner Nähe ist), die Verzollung selbst vorzunehmen.
Wenn GLS es macht, kostet es mindestens 11 Euro Bearbeitungsgebühr ( inkls Mehrwertsteuer)+ zusätzlich die abzuführenden Gebühren.
bei Einfuhr von Schweiz in BRD gelten folgende Regeln:
http://www.zoll.de/
19% Einfuhrumsatzsteuern bei Münzen Edelmetallen nach Taric Tabelle, und nicht gültige Umlaufmünzen aus Edelmetallen werden zum reduzierten Steuersatz nach Beweis , daß diese nicht aus Edelmetall und nicht kursgültig sind, berechnet.
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/i1_versandverfahren/index.html

Einfuhr von BRD in Schweiz gelten folgende Regeln:
-Abgaben

Jede Sendung aus dem Ausland ist grundsätzlich zoll- und MWSTpflichtig.
-Zölle
-Ausnahmen
Es besteht keine spezielle Wertfreigrenze wie im Reisendenverkehr sondern nur eine Abgabenfreigrenze. Danach werden Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge nicht erhoben, sofern sie höchstens CHF 5.- je Zolldeklaration ausmachen.

Der Zollbetrag bemisst sich nach dem Bruttogewicht der Postsendung. In der Regel betragen die Zollansätze weniger als CHF 1.- pro Kilogramm. Alkoholika, Tabakwaren, Lebensmittel und Textilien unterliegen indessen höheren Zollansätzen.
-Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer berechnet sich vom Entgelt, das der Importeur zu entrichten hat und den Nebenkosten bis zum ersten Bestimmungsort (Beförderungskosten und Taxen der Post) sowie den auf Grund der Einfuhr geschuldeten Zöllen und Gebühren (z. B. Revisionsgebühr).

Erfolgt die Einfuhr nicht auf Grund eines Kaufgeschäfts, ermittelt sich die Mehrwertsteuer vom Marktwert und den Nebenkosten bis zum ersten Bestimmungsort. Dieser entspricht dem Betrag, den ein Käufer für die eingeführten Gegenstände zahlen müsste.

Grundlage für die Festsetzung der Mehrwertsteuer ist die Deklaration des ausländischen Absenders. Den Warenwert hat er mit einer Rechnungskopie oder einem anderen Wertnachweis wie Internet-Auszug, Kaufvertrag usw. zu belegen. Fehlen Wertangaben, wird das Zollamt die Steuerbemessungsgrundlage von Amtes wegen festsetzen. Dasselbe gilt, wenn es Zweifel an der Richtigkeit der Deklaration hat. Diese Massnahme kann zu einer hohen Steuerbelastung führen.

Wertangaben in ausländischer Währung rechnet das Zollamt nach dem am letzten Börsentag vor der Zollabfertigung notierten Devisenkurs (Verkauf) um.

Die Mehrwertsteuer beträgt 7,6% (Normalsatz).

-Revisionsgebühr
Für ungenügend oder nicht deklarierte Sendungen erhebt das Einfuhrzollamt eine Revisionsgebühr von CHF 6.- für Briefpostsendungen oder CHF 7.- bzw. 10.- für Paketpostsendungen.
-Taxen der Post
Die Post erhebt für ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zollabfertigung verschiedene Taxen. Diese sind auf der Quittung entsprechend ausgewiesen. Auskünfte darüber erteilt der Kundendienst von Swiss Post International, Tel. 0800 888 777; www.swisspost.com

a) Vorweisungstaxe
Für jede Zollquittung erhebt die Post eine Vorweisungstaxe von CHF 10.-.

b) Besichtigungstaxe
Bei Sendungen, die die Post besichtigt, stellt sie CHF 6.- in Rechung.

c) Lagertaxe
Für Sendungen, die bei der Post z.B. wegen ungenügender Angaben in der
Zolldeklaration gelagert werden müssen, verrechnet die Post CHF 8.-.
-http://www.ezv.admin.ch/

ulli.jens
01.04.07 - 22:53
Re: Goldm?nze aus der Schweiz
Vrenelis sind steuerfrei. Das hab ich nun schon mindestens zehnmal durch.<br>
Also hinfahren; dem Zöllner zeigen, was im Paket ist; sagen, daß es sich um eine umsatzsteuerfreie Anlagemünze handelt und wieder gehen.<br>Und aus die Maus.<br>
Gruß Jens

kay
02.04.07 - 06:10
Re: Goldm?nze aus der Schweiz
Das muß er aber sagen, bevor GLS die Verzollung durchführt, weil sonst die GLS Gebühren trotzdem fällig werden.

Antidote
02.04.07 - 12:21
Re: Goldm?nze aus der Schweiz
Kann man sich eigentlich gegen die Tätigkeit von GLS nicht generell wehren??

kay
02.04.07 - 16:04
Re: Goldm?nze aus der Schweiz
keine Ahnung. Manchmal machen die es einfach.

foxcoin
02.04.07 - 16:37
Re: Goldm?nze aus der Schweiz
Hallo,
soweit ich weiss wurden die Schweizer Goldmünzen (Franken) bisher noch nicht verrufen.
Das hiesse das es sich um Bargeld handelt.
Sollte auch Steuerfrei sein.
Bitte um aufklärung falls ich hier was falsches schreibe. ;-)

Gruss foxcoin

Chippi
02.04.07 - 18:14
Re: Goldm?nze aus der Schweiz
20 Schweizer Franken 1849??? Wurden nicht die ersten erst 1883 geprägt. Sind wohl 20 französische Francs. Oder?

Gruß Chippi

foxcoin
02.04.07 - 19:49
Re: Goldm?nze aus der Schweiz
Oh Aua,
entschuldigt,bin nun von den Vrenelis ausgegangen.
Habe die 1849 überlesen.:-(

Mein Posting existiert gar nicht.;-)

Gruss foxcoin

Antidote
02.04.07 - 22:36
Re: Goldm?nze aus der Schweiz
Zitat: " Die gesetzlichen Steuerbefreiungen nach § 5 Abs. 1 und § 25c UStG ....
.... Von der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind hiernach alle Gegenstände, deren Lieferung auch im Inland keiner Umsatzsteuer unterliegt. Diese Waren sollen bei ihrer Einfuhr nicht höher belastet werden als gleichartige Inlandswaren.gesetzliche Zahlungsmittel, d.h. im Kurs befindliche Münzen und Banknoten sowohl in Euro als auch in anderer Währung; nicht dagegen Zahlungsmittel, die wegen ihres Metallgehalts oder Sammlungswerts umgesetzt werden, d.h. wenn sie mit einem höheren Wert als ihrem Nennwert geliefert werden. Goldmünzen in fremder Währung gelten nur in wenigen Fällen als gesetzliches Zahlungsmittel, sie sind deshalb grundsätzlich nicht einfuhrumsatzsteuerfrei (nähere Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Hauptzollamt) "

von: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/e0_befreiung/index.html


(oder habe ich hier was mißverstanden?

coinselekt
03.04.07 - 14:46
Re: Goldm?nze aus der Schweiz
Hallo und guten Tag,mittlerweile habe ich meine Münze(20 Francs 1849A-Frankreich)abgeholt!Da die dortigen Mitarbeiter diesbezüglich überfordert waren und zudem eine Zollerklärung der Schweiz beilag(Anlagegold-umsatzsteuerfrei)durfte ich meine Münze OHNE Gebühren mitnehmen!!MfG coinselekt+Möchte mich bei all den Usern bedanken,welche mir geantwortet haben!!

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