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MünzenBeitrag: Brauch mal euren Rat wegen BTN
[ Antworten ] [ Regeln ]
Münzfreund
Brauch mal euren Rat wegen BTN
Hallo zusammen,

ich bekam heute wieder mal eine Rechnung von BTN, anders gesagt von diagonal Inkasso in der Höhe von 135,26 ?.

Es steht darin :
Bis heute keine Zahlung
Gericht steht bevor
Zahlen sie sofort nur mit diesem Beleg

Ich hatte mich schon vor langer Zeit telefonisch mit BTN in Verbindung gesetzt das ich die Münzen nicht wollte und zurückgeschickt habe.Aber die glauben mir das nicht.ich bekam immer wieder Post, mit Münzen und schrieb drauf Unfrei zurück + bitte keine Briefe mehr !!!

Und jetzt drohen sie mir mit Gericht.
Ich bitte euch um Rat...

Was soll ich da tun ?

goldmuenzer
08.05.07 - 14:34
Re: Brauch mal euren Rat wegen BTN
Hallo münzfreund,

hast Du die Münzen damals als Paket oder Einschreiben zurückgeschickt? Bei einem Normalbrief ohne Versandbeleg hast Du denke ich schlechte Karten. Normalerweise schicken Dir Großhändler bei Umtausch eine Paketmarke zu bzw. legen ein Formular (mit Erläuterung des procedere) der Sendung bei.

Thema juristischer Rat:
Manche Anwälte bieten eine kostengünstige (oft auch telefonische) Erstberatung an, am besten mal bei Google suchen.

Gruß

Adrian

ulli.jens
08.05.07 - 14:44
Re: Brauch mal euren Rat wegen BTN
Privatpersonen müssen unverlangt zugesandte Ware überhaupt nicht zurücksenden; lediglich aufbewahren, wenn der versender sie wieder abholen will.
Ich würde denen schreiben, daß sie gerne den Rechtsweg beschreiten können und dann abwarten, ob ein Mahnbescheid kommt (wahrscheinlichkeit sehr gering). Wenn doch; sofort Widerspruch einlegen, dann muss der Kläger eine detaillierte Begründung seines Anspruches bei Gericht liefern. Damit dann zum Anwalt gehen.
Die Inkassofirmen spekulieren zu 95% darauf, dass die Leute Angst bekommen und bezahlen. Das ist deren Geschäft. Die Risiken einer Klage gehen die nicht ein; außer natürlich, die Forderung ist eindeutig.
Gruß Jens

Bethelgeuze
08.05.07 - 20:19
Re: Brauch mal euren Rat wegen BTN
super Jens, so ist es!

kay
09.05.07 - 15:56
Re: Brauch mal euren Rat wegen BTN
Zitat:"Ich hatte mich schon vor langer Zeit telefonisch mit BTN in Verbindung gesetzt das ich die Münzen nicht wollte und zurückgeschickt habe.Aber die glauben mir das nicht.ich bekam immer wieder Post, mit Münzen und schrieb drauf Unfrei zurück + bitte keine Briefe mehr !!!"


Sollte der Fall tatsächlich so liegen, wie du ihn hier geschildert hast, schreibe BTN, daß wenn sie weiterhin auf Ihre Forederungen bestehen, du erstens eine Klärung auf dem Rechtsweg nicht fürchtest und 2.alle Unterlagen des bisherigen Schriftverkehrs und deine eidesstatliche Stellungnahme zum Geschehniss an die Beschwerdestelle der wettbewerbszentrale in Bad Homburg weiterleitest.
BTN verstößt eindeutig gegen das Gesetz, das verbietet:" Unerwünschte Zusendung von Werbung-Werbematerial, Unerwünschte Zusendung von Waren nach Ansicht. Unerlaubter Auschluß des Gewährleistungsrechts und Widerrufrechtes.
Das sind mindestens 3 Wettbewerbsverstöße, die mit hohen Abmahnsummen geahndet werden können.
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

Die Beschwerde über Wettbewerbsverstöße kann auf vier Wegen bei der Wettbewerbszentrale erfolgen:
Per Brief (Wettbewerbszentrale, Postfach 2555, 61295 Bad Homburg)
Per Telefax (06172 - 84422)
Mit dem Online-Beschwerdeformular
Per E-Mail


Auszug der Webseite:
Jedermann kann sich bei der Wettbewerbszentrale über einen Wettbewerbsverstoß beschweren. Anonyme Beschwerden werden von uns allerdings nicht bearbeitet
Im Streitfall müssen wir die Möglichkeit haben, mit Ihnen Rücksprache zu nehmen. Der Beschwerde müssen daher ein Ansprechpartner und eine postalische Anschrift (gerne auch eine Telefon- oder Telefaxnummer oder eine E-Mail-Adresse) zu entnehmen sein.

Alle eingehenden Beschwerden werden gleich behandelt
Wir unterscheiden bei der Bearbeitung der Beschwerden nicht zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern. Allerdings können wir nur Mitglieder über den Stand des Verfahrens informieren, da uns das Rechtsberatungsgesetz verbietet, Nichtmitgliedern Auskunft zu erteilen. Bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen nehmen wir keine Rücksicht auf eine bestehende Mitgliedschaft. Auch gegen Mitglieder werden wettbewerbsrechtliche Verfahren eingeleitet.

Die genaue Art des Wettbewerbsverstoßes muss uns mitgeteilt werden
Kommentarlos zugesandte Werbemaßnahmen werden von uns nicht bearbeitet. Auch Angaben wie ?Der Konkurrent X behindert mich? oder ?Die AGB des Anbieters X sind unzulässig? reichen für eine Rechtsverfolgung nicht aus. Bitte nennen Sie uns Ihre konkrete Beanstandung, z. B. ?Der Konkurrent X hat am ? meine Werbeplakate in ? überklebt? oder ?Die AGB des Anbieters X enthalten einen unzulässigen Haftungsausschluss (Punkt ? AGB)?. Eine generelle und umfassende Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt nicht.

Entsprechend verfolgen wir auch keine Beschwerden, in denen lediglich auf die Nichteinhaltung von Informationspflichten oder einen Verstoß gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht hingewiesen werden. Auch hier sind konkrete Verstöße vorzutragen (z. B. ?Der Internet-Shop-Betreiber X räumt auf der Plattform ? kein Widerrufs- oder Rückgaberecht ein? oder ?Das Impressum der Webseite ? enthält keine ladungsfähige Anschrift?).

Kann der Wettbewerbsverstoß nicht durch Dokumente belegt werden, benötigen wir für die Rechtsverfolgung eine eidesstattliche Versicherung
Soll ein Wettbewerbsverstoß schnell abgestellt werden, muss in manchen Fällen eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirkt werden. Damit die Gerichte ohne Zeugenvernehmung entscheiden können, benötigen wir in den oben genannten Fällen eine eidesstattliche Versicherung. Hier finden Sie die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung zum Herunterladen als PDF-Dokument, die Sie (auch am Rechner mit den vorgesehenen Formularfeldern) ausfüllen und ausdrucken können. Bitte schildern Sie in der eidesstattlichen Versicherung so genau wie möglich die Umstände, denen Sie einen Wettbewerbsverstoß entnehmen.

Je nach Art des Wettbewerbsverstoßes müssen uns (ggf. neben der Beschwerde-E-Mail oder dem Ausfüllen des Beschwerdeformulars) zusätzliche Informationen postalisch zur Verfügung gestellt werden
1. Belästigende Werbung
1.1 Telefaxwerbung
Original oder gut lesbare Kopie des Ihnen zugesandten Telefax
Eidesstattliche Versicherung darüber, dass Sie keine Einwilligung in den Erhalt von Werbung per Telefax erteilt haben
1.2 Telefonwerbung
Eidesstattliche Versicherung über Tag und Uhrzeit des Anrufs, Anrufer, Hinweis darauf, für welches Unternehmen angerufen wurde, Gesprächsverlauf und Angabe, dass gegenüber dem werbenden Unternehmen keine Einwilligung in den Erhalt telefonischer Werbung erteilt wurde
1.3 Sonstige Belästigungen
Eidesstattliche Versicherung zu dem beanstandeten Verhalten mit genauer Beschreibung des Wettbewerbsverstoßes
2. Beschwerden über Informationspflichtenverletzungen
2.1 Verstöße auf Internet-Auktionsplattformen
Angabe des Mitgliedsnamens
Angabe mindestens einer Artikelnummer oder des Shops
Art des Wettbewerbsverstoßes. Eine Angabe wie ?Anbieter XYZ verstößt gegen Informationspflichten? reicht für eine Rechtsverfolgung nicht aus. Bitte nennen Sie uns Ihre konkrete Beanstandung, z. B. ?Der Artikel (Nr. 123456) des Anbieters XYZ wird/wurde vom ? bis ? ohne Hinweis auf das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts beworben?. Welche Pflichten gewerbliche Versteigerer erfüllen müssen, finden Sie in unserer Checkliste Online-Handel
2.2 Sonstige Internet-Shops oder Webseiten
Ausdruck der Webseiten, aus denen das beanstandete Verhalten erkennbar wird (z. B. Artikelbeschreibung innerhalb einer gewerblichen Internet-Auktion ohne Angabe zum Widerrufs- oder Rückgaberecht). Impressum der Webseite (oder bei fehlendem Impressum eines gewerblichen Angebots Ausdruck, der das Fehlen dokumentiert)
3. Print-Werbung
Originalwerbung oder gut lesbare Kopie mit Quellenangabe und gegebenenfalls Angabe, wann Sie die Werbung erhalten haben
4. Sonstige Werbung (z. B. Fernsehwerbung, Preisangabenverstöße in Schaufenstern o. ä.)
Wenn möglich Dokumentation des beanstandeten Verhaltens (Foto, Video oder andere Aufzeichnung)
Eidesstattliche Versicherung zu dem beanstandeten Verhalten mit genauer Beschreibung des Wettbewerbsverstoßes

Jenny
09.05.07 - 19:01
Re: Brauch mal euren Rat wegen BTN
Hallo,
hier mal eine kleine Schilderung. Ein Freund von mir bekam auch laufend Post von BTN die er nicht bestellt hatte und die er laufend zurückschickte.
Noch nicht mal sein Name hat gestimmt. Als er dann im Januar nicht zu Hause war bekam er wieder
Post in den Briefkasten. Wieder nach Hause gekommen schickte er die Post zurück und siehe da, man schickte ihm von BTN eine Mahnung, die Ware wäre zu spät zurückgekommen. Er hat nie etwas bei BTN bestellt. Also ging er zur Polizeiwache und wollte eine Anzeige machen, weil
er gleichzeitig von einem Inkassodienst eine Drohung bekommen hatte. BTN war auf dieser Wache nicht unbekannt. Der Wachtmeister verfaßte mit ihm ein Schreiben, welches 1 an BTN eines an den Inkassodienst, da er nichts bestellt hat, verbat er sich weitere Belästigung von BTN und vom Inkassodienst. Könnten sie ihm nachweisen, dass er dort bestellt hat, sollten sie ihm die Papiere zuschicken, damit er alles seinen Anwalt übergeben kann.

Fazit: BTN wollte über den Inkassodienst dann keine 163 Euro mehr. Sie entschuldigten sich schriftlich und das war es dann.

gruß Jenny

reddshund
12.05.07 - 01:23
Re: Brauch mal euren Rat wegen BTN
Uuuuuu, altes Thema selbst so ein alte Hase wie ich hatte schon Ärger mit den. Apropo Telefonwerbung, halbes Jahr lang haben die immer wieder bei mir angerufen (leider habe ich bis Heute nicht rausgefunden woher die meine Nummer hatten) und ich habe immer wieder gesagt dass Sie es sein lassen sollen und meine Nummer aus deren Computer löschen sollen. Die Antworten waren immer die gleichen ich soll deren Kundendienst anrufen wodrauf ich immer gesagt habe wieso sollte ich auf meine Kosten die anrufen.
Naja hat nichts geholfen also habe ich Paar Anrufe mit den aufgenommen mein Anwalt eingeschaltet und dann sie wegen Belästigung angezeigt :-)
Tja hats wohl gewirkt seit dem hat niemand mehr angerufen.

Gruss reddshund

Paul, Dieter
06.11.12 - 15:36
Re: Brauch mal euren Rat wegen BTN
Ich bin jetzt auch bei BTN ausgestiegen. Für mich ist diese Firma unseriös und eine Abzocke hoch 10 !
Verkauft nur zu überhöhten Preisen, und für Münzsammler keine Werte, sondern nur ihre eigenen Replikationen ! Immer gorß angesetzte Verkaufspreise mit dann tollen Abschlägen ! In Wirklichkeit ist es dann kaum möglich später etwas zu verkaufen ! Außerdem halten sich sich nicht an gemachte Absprachen oder Vereinbarungen !.... und immer diese Werbungsfluten ! Am besten Kündigung und Androhung bei weiteren Lieferung mit dem Anwalt!

Welfensammler
06.11.12 - 17:55
Re: Brauch mal euren Rat wegen BTN
Eine seltene Erkenntnis. Meistens kommt sie erst den Erben.

Welfensammler
06.11.12 - 22:38
Re: Brauch mal euren Rat wegen BTN
Auch wenn der Beitrag von Jenny 5 Jahre alt ist, ein paar Hinweise von mir.

UNAUFGEFORDERT zugesandten Müll auf eigene Faust zurückzuschicken ist die denkbar schlechteste Lösung. Damit geht das Versandrisiko auf euch über und ihr müsst im Zweifel auch 3 Jahre später nachweisen können, dass ihr das Zeug verschickt habt. Ansonsten seid ihr für den möglichen Verlust haftbar.

Einfachste Lösung: Den Absender anschreiben und eine 14tägige Frist zur Abholung setzen, zu mehr seid ihr nicht verpflichtet !

Lässt der Absender die Frist verstreichen, gehört das Zeug euch. Macht damit was ihr wollt.

Ludwig_st
07.11.12 - 17:07
Re: Brauch mal euren Rat wegen BTN
Wieder mal interessante Beiträge. Immer das gleiche
mit den modernen Raubrittern.
Eine Mailadresse von BTN. Frau Fuchs hatte meine Anliegen und alle Sachen geregelt, war sehr freundlich. Ob sie allerdings noch da arbeitet weis ich nicht. Letzter Kontakt war 12.Januar 2012

Ich habe sie für OK befunden, sie hatte mir super geholfen

P.Fuchs@btn-muenzen.de

Wolfgang Treichel
08.12.13 - 18:06
Re: Brauch mal euren Rat wegen BTN
alles nicht so wild. hatte ich auch schon. das noch mit der Dreistigkeit, das ich die Rücksendung nachweisen solle. Ich konnte das, denn auch für unfreie Rücksendung erhielt eine Einlieferungsbescheinigung. Auch ich wurde mit einem und von einem Anwalt der betrieb eigenen Anwaltskanzlei bedroht. Ich habe denen mitgeteilt,das ich eine sehr gute Rechtsschutzversicherung habe - was auch stimmt - und ich es gerne darauf ankommen lassen wurde. Dieses war nicht die BTN sondern dieMDM. Alles die gleichen Machenschaften.Noch einmal, beide Betriebe schreiben , das die portofrei Rücksendung in ihren Verantwortungsbereich liegt. Ob Du nun bestellt hast oder nicht, Es spielt in diesem Fall keine Rolle.Kopf hoch und alles Gute

Ludwig_st
09.12.13 - 01:23
Re: Brauch mal euren Rat wegen BTN
Hallo,
ich hatte schon mal im Forum geschrieben dass die unter einer Decke stecken. Dann einige böse Briefe bekommen, dass das nicht stimmt. Ich sollte einiges bezahlen was ich nie gesehen hatte. Allerdings war der Besteller meine Mutter, viel postlagernd, damit wir das nicht mitbekommen. Nach nicht Abholung wurde es automatisch nach einiger Zeit, 4 Wochen glaube ich automatisch zurückgeschickt. Dennoch kamen Rechnungen. Da Mutter verstarb, Post nicht abgeholt wurde, hab ich denen die Todesurkunde geschickt und mich blöd und stur gestellt. Mitgeteilt dass ich es darauf ankommen lasse. Sie Raubritter wissen ganz genau wie weit sie gehen können und nutzen das auch aus mit Drohungen. Die einzige Antwort die vernünftig war habe ich bei BTN von einer Frau bekommen,
P.Fuchs@btn-muenzen.de. Weis aber nicht ob sie noch erreichbar ist. Sie war Ok und hat dann alles geregelt. Seither war Ruhe.
Ich würde vorschlagen, es darauf ankommen zu lassen, die ziehen sich sicher zurück. Der Kläger muss auch was beweisen und die Kosten tragen wenn es für sie schief geht. Das kostet sie viel Geld.
Soweit gehen sie sicher nicht, da das Risiko und da die momentane Bekanntheit über die Machenschaften bekannt sind. Gruß Ludwig

Weinandy
03.01.18 - 15:19
Re: Brauch mal euren Rat wegen BTN
auch ich bin ein betroffener. erhalte ständig unbestellte münzen. mails werden nicht beantwortet. das ist unseriös und grenzt an betrügerische absichten. wen sie mal in den klauen hatten, lassen sie nicht mehr los. auf lockangebote sollte man nicht reagieren. nicht vertrauenswürdig ! ich bin auch dafür, nicht bestellte ware NICHT zurückzuschicken, sondern zu sammeln. wichtig ist jedoch, nicht bestellte ware sofort schriftlich zu reklamieren, damit man gerichtsrelevante beweise vorlegen kann.

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