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MünzenBeitrag: Versandhaftung
[ Antworten ] [ Regeln ]
Käufer
Versandhaftung
Tach auch!

Ab und an liest man, dass ein GEWERBLICHER Verkäufer (also nicht verwechseln mit dem Privaten) auch für die Lieferung an den Käufer haftet - soweit er denn auch einen Versand anbietet. (Macht er ja wohl, wenn im Auktionstext steht: \"Portokosten .... EUR\").

Leider konnte ich z.B. im Fernabsatzgesetz nichts dazu finden... woraus resultiert daher die Haftung des gewerblichen Verkäufers?

Hintergund: Bei manchen Auktionen gewerblichen Verkäufern steht z.B. \"Lieferung als unversicherte Briefsendung auf Risiko des Käufers\" - ist aber doch Unsinn, wenn der gewerbliche Verkäufer für die Lieferung haftet, und als gewerblicher Verkäufer wird man wohl dieses Risiko nicht auf den Käufer abwälzen können. (Hiervon zu unterscheiden ist der private Verkäufer!)

Leser
03.04.08 - 10:04
Re: Versandhaftung
Eine solche Floskel "Lieferung als unversicherte Briefsendung auf Risiko des Käufers" ist bei gewerblichen Anbietern, welche an Endverbraucher verkaufen unzulässig und letztlich wohl auch unwirksam. Gibt es aber noch vielfach - ebenso, wie gewerbliche Anbieter, die innerhalb von Auktionen nur ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (statt 1 Monat) gewähren - oder es durch irgendwelche Formulierungen beschränken.
All diejenigen bewegen sich auf dünnem Eis. Ein etwaiiger Mitbewerber kann solche Fehler durchaus abmahnen lassen, denn letztlich entsteht demjenigen, der entsprechend fehlerhafte Angaben aufführt ein Wettbewerbsvorteil.
Daneben gibt es jedoch auch viele gewerbliche Anbieter, die Kleinteile und Billigware auf eigenes Risiko unversichert versenden - hierbei darf dann allerdings keine Formulierung stehen, die das Risiko auf den Kunden abwälzt - es bleibt stets beim gewerblichen Verkäufer.
Mit einem Gesetzestext oder § kann ich leider nicht dienen, ich habe lediglich zahlreiche Jammereien gelesen, in denen gewerbliche über Abmahnungen ihr Leid geklagt haben - leider ohne Quellennachweis zu den rechtlichen Hintergründen.

kay
03.04.08 - 13:31
Re: Versandhaftung
Ja, der gewerbliche Verkäufer haftet immer, wenn er ein gewerbliches Angebot erstellt hat.
Logisch wäre es dann, bei jeder Münze die Versandkosten z.B so anzugeben: versicherter Versand = 4,30 Euro per Hermes oder 6,90 per DHL. Dann könnte kein Abmahner meckern.
Aber wennn es sich um billige Münzen handelt, die angeboten werden, dann kauft natürlich keiner mehr,wenn er 6,90 Euro Versandkosten bei einer 2 euro-Münze bezahlen muß( er muß ja, weil es im Angebot steht, das er annimmt).

Viel lieber aber würde jeder Verkäufer schreiben: Versand ab 1 Euro auf Käuferrisiko und Versicherung auf Wunsch, bzw gegen Aufpreis.
Dann kann jeder Käufer selber entscheiden, ob er ein Risiko eingehen wil oder nicht.
Aber leider werden solche Klauseln auch abgemahnt. Warum auch immer. Der Käufer jedenfalls hat keinen Wettbewerbsnachteil dadurch,wenn er lesen kann.

Es gibt keine perfekte Lösung für dieses Problem. Schuld ist aber nicht der Käufer oder Verkäufer , sondern der Gesetzesgeber, der nicht in die Pötte kommt, gegen die Massenabmahner vorzugehen, die sehr viele seit Jahrzehnten vorhandene Gesetze ausgehebelt haben.

Ich kann ja mal mein Modell vortellen, bei dem ich zu 50% zufrieden bin, aber auch zu 50% Mißbilligung ernte, weil die Leute manchmal auch bei 40 Euro Gebotsbetrag nicht bereit sind, einen versicherten Versand zu bezahlen.



Also wenn ich Münzen gewerblich verkaufe , schreibe ich folgendes dazu:

Die verbindlichen Versandkosten betragen 1 Euro im normalen Luftpolsterbrief bei einem Kaufpreis von 1,00 Euro-14,99 Euro.

Ab 15,00 Euro - 39,99 Euro Kaufpreis versende ich per Übergabe-Einschreiben für 3,05 Euro.

Ab einem Kaufpreis von 40,00 Euro versende ich per Hermespaket für 4,30 Euro Versandkosten.

Käufer im Europäischen Ausland zahlen 3,05 Euro Versandkosten als Einschreiben.

Käufer im übrigen Ausland zahlen 5,00 Euro Versandkosten als Einschreiben.

Mehre gekaufte Artikel werden im Versand von mir kostengünstig zusammengefasst .

Wenn Sie noch weitere Artikel ersteigern möchten, dann wäre es für mich hilfreich, wenn Sie mir kurz eine Mail dazu schicken.

Ich teile Ihnen dann die Gesamtkosten mit.




Diese Tabelle darf von jedem so kopiert und übernommen werden. Ich bin der Urheber und habe nichts dagegen.

Anmerkung dazu: Ich versende also immer ohne Risikoabwälzung, wie es ja nun vorgeschrieben ist.

Bei den Artikeln bis 14,99 Euro zahle ich aus meiner Tasche, wenn etwas verloren geht.
14,99 Euro- Das ist aber auch die harte Schmerzgrenze bei mir .

Darüber hinaus trägt der Käufer ganz legal die Versicherungskosten.


Da ich aber nach der Auktion jedsmal eine Extra-rechnung schreibe-(Invoice währe eine bessere Bezeichnung dafür), habe ich noch eine zusätzliche Möglichkeit, ohne gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen:

Dort biete ich dem Kunden an, mir freiwillig bei den Artikeln mit 1 Euro Versandkosten den Betrag von 1,60 Euro für ein Einwurfeinschreiben zusätzlich zu überweisen, wenn er dies erwünscht.

Es ist freiwillig und ich hafte auch ohne ( also für 1 Euro Versand)

Aber meistens siegt bei den Käufern der Anstand und sie wollen nichts von mir geschenkt haben.
oder:
Sie wissen, daß ich für 1 EURO nur einen normalen nicht nachverfolgbaren Luftpolsterbrief verwende, den ich bei Verlust nur durch Rückzahlung des Geldbetrages ersetzen kann, weil es die Münzen nicht nocheinmal gibt.

Und wennn es dem Käufer wirklich um das Ankommen einer schönen Münze geht, dann zahlt er automatisch für einen registrierten Versand, mit der Hoffnung,daß dann den Umschlag mit der Münze
gefunden wird und nicht einfach Geld ersetzt wird.
-Ohne, daß ich es von ihm fordere oder eine Haftung ablehne-


Was haltet Ihr eigentlich von dieser Lösung, die sowohl die Bedürfnisse der konservativen Verkäufer, der sparsamen Kunden und besonders der Abmahngeilen Konkurenz befriedigen sollte ?

bruno
03.04.08 - 18:54
Re: Versandhaftung
@kay

Das klingt alles sehr vernünftig, aber bei Einschreiben (wie bei allen Briefen) stellt sich die Deutsche Post quer.
Zitat zu Einschreiben:

? ... Wie in allen Briefsendungen sind Geld oder andere Zahlungsmittel,
Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Unikate,
Antiquitäten oder andere Kostbarkeiten oder Wertpapiere, für die im
Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren
durchgeführt werden können (Valoren der Klasse II), vom Versand ausgeschlossen.
Zugelassen sind aber Briefmarken und Telefonkarten, jeweils
bis zu einem tatsächlichen Wert von 25 EUR (Valoren der Klasse I), sowie
einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten. ... ?

Auch wenn Münzen, die keine Zahlungsmittel mehr sind, nicht extra erwähnt werden, sind diese doch meist aus Edelmetall und in einzelnen Fällen, besonders bei älteren Stücken doch wohl auch Unikate.

Also wie soll man es machen ???

Viele Grüße
Roland

beulermaennlein
03.04.08 - 20:07
Re: Versandhaftung
@bruno, die Post stellt sich nicht quer, wenn ein Einschreiben wegkommt.

Ich habe anstandslos mein Geld wiederbekommen, die Post hat sogar versucht ein Ersatzstück in Ihren Zentrallager in Marburg zu finden.

Also Einschreiben gibt es keine Probleme.

beulermaennlein
03.04.08 - 20:07
Re: Versandhaftung
@bruno, die Post stellt sich nicht quer, wenn ein Einschreiben wegkommt.

Ich habe anstandslos mein Geld wiederbekommen, die Post hat sogar versucht ein Ersatzstück in Ihren Zentrallager in Marburg zu finden.

Also Einschreiben gibt es keine Probleme.

kay
03.04.08 - 21:07
Re: Versandhaftung
z.B Brillengläser, Fotonegative und Inlays für Knöpfe von Schützenuniformen werden bei Verlust als Einschreiben anstandslos ersetzt.
--KLICK!!!- ???
Über die Klausel aus den AGB der Post kann man seit Jahren viel streiten.
Auf einer anderen Werbeseite der Post widerum wird sogar damit geworben, daß die Post die bei ihrem Sammlerservice bestellten Münzen sicher und schnell versendet.Es weiß die eine Post-hand nicht, was die andere Post-hand tut.

Sollte ein Brief gefunden werden, der zerstört ist, aber der Inhalt noch vorhanden ist, muß die Post ihn trotzdem weiterbefördern, denn das Briefgeheimnis sagt klar aus, daß egal, was drin ist, ausser bei Verdacht auf Sprengstoff,andere gefährliche Stoffe Leichenteile und Drogen unter Aufsicht der Umschlag untersucht werden darf von innen.

Sollte mal eine Sortiermaschine kaputtgehen und die können nachweisen, daß es wegen einer Münze im Umschlag war, dann können sie dich in Haftung nehmen.
Aber da ein herkömmlicher c5-oder c5 Luftpolsterumschlag eh mit der Hand weitergeleitet wird,sehe ich da kaum Probleme.
Im normalen Briefumschlag versenden, um 10 Cent zu sparen ist allerdings fahrlässig-dumm!

Bei mir hat die Post ein Einschreiben ( an mich gerichtet) trotzdem bezahlt, wo auch in der Verlustmeldung angegeben war, daß 10 kleine indische Goldmünzen drin gewesen sind.
Um das zu erreichen habe ich schnell nach Festellung bei der Kripo eine Anzeige wegen Verwahrbruchs aufgegeben.
Ich konnte beweisen, daß der Umschlag in Frankfurt während der Bearbeitung leergeklaut worden ist, anhand von auffälligen Spuren und anschließender Versiegelung des Briefes durch den Dieb mit.......Postversiegelungsklebeband!!!!!

Daraufhin meldete sich die Konzernsicherheit sehr kooperativ bei mir am Telefon und alles weitere lief glatt mit der Entschädigung.
Diese war natürlich viel höher als ein Einschreiben ersetzt wird. Bei internen Straftaten wird aber nicht nach den üblichen AGB gehandelt. Das kann sich die Post heutzutage gar nicht leisten. Sonst verliert sie ihr Ansehen und Vertrauen.
Zwar sind meine Münzen nie wieder aufgetaucht, doch konnte genau in der betreffenden Abteilung ein fleissiger Postdieb aus der Sortierabteilung auf frischer Tat verhaftet werden.

Hans
04.04.08 - 13:33
Re: Versandhaftung
Die rechtliche Regelung, nach der hier gefragt wurde, ist § 474, Abs.2 BGB. Danach findet die Bestimmung des § 447, wonach allein der Spediteur verantwortlich ist, bei einem Verbrachsgüterkauf (Händler an privat) keine Anwendung.

Hans
04.04.08 - 13:34
Re: Versandhaftung
Schreibfehler: Verbrauchsgüterkauf.

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