zurück zur Forumübersicht
Beitrag: Nicht bestellte Ware bekommen! |
[ Antworten ] [ Regeln ] |
Wilfried
|
Nicht bestellte Ware bekommen! |
Hallo,
bräuchte mal euern Rat. Ich habe in der Vergangenheit mal einige Münzen bei einem Münzversand bestellt. Danach bekam ich dann ein Paket mit Medaillen/Münzen zugesandt, die ich aber nicht bestellt hatte. Das Paket wurde von mir mit Hermes Versand wieder zurück geschickt. Hatte auf der Rechnung geschrieben, das ich nichts bestellt hätte, und Sie mir bitte in Zukunft keine ungewollte Ware mehr zusenden sollen. Außerdem bat ich um Erstattung meiner Versandkosten. Keine Antwort!!! Gestern bekam ich wieder ein Paket mit einer Medaille/Münze und Münzbox. Wie soll ich mich nun verhalten?
|
Muenzenfreund 13.04.08 - 12:06
|
Re: Nicht bestellte Ware bekommen! |
In die Ecke legen und dem Versender mitteilen, dass er den Kram wieder abholen kann.
Niemand ist verpflichtet, unaufgefordert zugesannte Ware auf seine Kosten zurückzusenden.
|
kay 13.04.08 - 14:28
|
Re: Nicht bestellte Ware bekommen! |
Mach dich mal bei google schlau, nach wievielen Monaten die Ware in dein Eigentum übergeht.
Ich erinnere mich an 6 Monate.
Das Versandhaus wird sich in den meisten Fällen nicht bemühen, die Ware abzuholen, weil es meistens nur geringwertige Münzen sind. und er Aufwand , die Münzen zu holen, wäre teurer, als wenn man die Münzen einfach bei dir liegen läßt.
Es gibt genug Leute, die unaufgefordert die meist überteuerten Preise bezahlen und somit eine Abo abgeschlossen haben. Durch diese leute refinazieren sich die dir unaufgefordert zugeschickten Münzen von alleine.
|
Hans 13.04.08 - 18:46
|
Re: Nicht bestellte Ware bekommen! |
Das ist wieder schwierig zu beantworten. Grundsätzlich kann man mit unbestellter Ware machen, was man will (§ 241a BGB), sie also auch wegwerfen (aber nicht weiterverkaufen).
Aber: Wenn der Versender fälschlicherweise an eine Bestellung geglaubt hat (etwa wegen einer vorangegangener Bestellung, die nun ergänzt wurde,) ist der Empfänger verpflichtet, die Ware aufzubewahren und auf Anforderung des Berechtigten herauszugeben. Die Verjährungsfrist beträgt dann drei Jahre.
|
goldmuenzer 13.04.08 - 22:50
|
Re: Nicht bestellte Ware bekommen! |
Mir wurde neulich ebenfalls nicht bestellte Ware zugesandt, zum Wucherpreis. Habe per Email (mit Referenznummer) den Kundenservice informiert, "liegt zur Abholung bereit". Rückantwort in etwa: Abholung logistisch nicht möglich, mit beiligendem Umschlag bitte kostenfrei zurücksenden. Ich wieder: Kann in nächster Zeit aus beruflichen Gründen nicht zur Post. Jetzt hat man mir die Münzen "als Entschädigung" geschenkt, das ist doch mal nett ;-)
|
beulermaennlein 14.04.08 - 00:28
|
Re: Nicht bestellte Ware bekommen! |
wie heißt den der Laden, wo es sowas gibt??
|
Hans 14.04.08 - 12:47
|
Re: Nicht bestellte Ware bekommen! |
Das können doch nur wertlose Vatikaneuros gewesen sein :).
|
goldmuenzer 15.04.08 - 09:27
|
Re: Nicht bestellte Ware bekommen! |
@beulermaennlein: es war das Versandhaus G...
@Hans: Nicht Vatikan, aber immerhin Zypern+Malta ;-)
|
[ Antworten ] |
Kataloge & Bücher Sofortkauf MA-Shops.de
|