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Beitrag: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
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reddshund
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ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Hallöchen, tja irgendwann musste ja so weit sein. Vorsicht an alle beim Kauf auf Ebay Verkäufer babelsberg85 (bei Ebay gemeldet mit dem Namen Wolf Florian). Ich habe Münzen (Kaiserreich) von dem ersteigert bezahlt leider nichts bekommen. Habe auch Kontakt mit anderen geschädigten Käufern ist also kein Einzelfall !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gleich dazu für alle Ebay kümmert sich natürlich ein Scheissdreck drum reagiert nicht auf meine Beschwerden als Antwort bekomme ich höhsten sowas:
Es tut uns Leid, dass sich der Verkaeufer Ihres Artikels noch nicht bei Ihnen gemeldet hat. Wir koennen Ihre Enttaeuschung darueber verstehen.
Leider duerfen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gruenden die
Adressdaten des Verkaeufers nicht herausgeben.
Jedoch koennen Sie sich diese ueber unser System noch einmal anfordern. Gehen Sie dazu in die \"erweiterte Suche\" und klicken Sie auf
\"Kontaktinformationen suchen\". Wenn Sie dem Mitglied eine E-Mail senden, benutzen Sie bitte Ihre
registrierte E-Mail-Adresse.
witzig oder die Mail habe ich jetzt schon drei mal bekommen. naja Ebay halt besser die Täter schützen als die Opfer die verkaufen ja nichts.
Gruss reddshund
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beulermaennlein 20.05.08 - 18:23
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Ebay bietet einen Käuferschutz bis höchsten 200? an, wovon 25? ebay einbehält den Rest bekommst du bis 200? zurück. Probier das doch mal!!
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kay 20.05.08 - 19:06
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Falls noch nicht geschehen, solltest du die Funktion nutzen, eine Unstimmigkeit zu melden. 2-3 Beschwerden von einem oder verscheidenen Käufern und der Verkäufer ist für immer gesperrt. Also ergiebt sich daraus, daß der Verkäufer anscheinend bisher sonst immer ehrlich war, oder daß niemand ihn gemeldet hat. Dann sage ich mal: " selber Schuld". So bleibt er jedefalls weiterhin aktiv, wenn ihn keiner richtig meldet. Nicht Mail an ebay-das bringt überhaupt nichts!
Und mit dem Wort "Betrüger" schön vorsichtig sein. Das recht, jemanden damit zu betiteln hat nur der Richter. Das wird sonst teurer,als ein paar Münzen.Solche Leute derehen dir während der gericgtsverhandlung einfach den Spieß um.
Wie wäre es denn mal, wenn man den Verkäufer anruft?
Name und Wohnort ist jawohl vorhanden, sonst hätte man kein Geld überweisen können.
Ansonsten erkenne ich anhand der Anbegotsbeschreibung schon einige andere Dinge, die für mich nicht ganz koscher sind.
Wer bei solchen Versandbedingungen kauft ist selber schuld oder einfach gierig!!!
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kay 20.05.08 - 19:07
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
""""
Bitte beachten Sie, dass eine Rücknahme, sowie Rückerstattung des Kaufpreises nicht möglich ist!
... ja klar ist das möglich!
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kay 20.05.08 - 19:07
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Wenn Sie diese Bedingungen nicht anerkennen, fordere ich Sie auf, nicht zu bieten!
.... Dann verschwinde doch von Ebay...
Mit Abgabe eines Gebotes, erklären Sie sich mit den oben genannten Bedingungen einverstanden.
.. Das stimmt überhaupt nicht...Dieser Kaufvertrag ist wegen des unzulässigen Angebotes nichtig-unwirksam..
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kay 20.05.08 - 19:08
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Es handelt sich hier um einen Privatverkauf, so dass EU-Recht hier nicht gilt. Daher gibt es auch keine Garantie und eine Rückgabe ist ausgeschlossen!
.. geh mal besser wieder zur Sonderschule, aber schreibe keinen Schei..., der überhaupt nirgendwo geschrieben steht...
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kay 20.05.08 - 19:08
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
ebay Gebühren übernehme ich.
... sag bloß, schonmal Ebay AGB gelesen?
Die Porto- und Versandkosten trägt der Erwerber des Artikels.
Entweder Porto oder Versandkosten, doppelt abkassieren ist verboten!
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kay 20.05.08 - 19:09
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
IBAN und BIC werden auf Anfrage mitgeteilt.
KEIN VERSICHERTER VERSAND AUSSERHALB DEUTSCHLANDS - Shipping out of Germany only without insurance !!!!!!!
oder auf Deutsch.
.. ich betrüge grundsätzlich alle ausländischen Käufer...
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kay 20.05.08 - 19:10
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Unversicherter Versand stets auf Risiko des Käufers.
Versand erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Geldeingang!... Schonmal was gehört vom Verbot der Vorkasse in Angeboten?-Zug um Zug steht im Gesetzbuch!
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kay 20.05.08 - 19:10
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
4,60 Euro, Hermes Versand (versichert)-70-30 cent zuviel, Onlinebuchung 70, Handbuchung 30 zuviel.
2,90 Euro, Einschreiben- 30 cent zuviel.
Europäische Union - Europe:
7 bis 10 Euro: Einschreiben - Registered Letter-
..Scheinbar größenwahnsinnig geworden???
Einschreiben kostet 0,55+2,05= 2,60 Euro Porto!
Der zockt schon beim Versand ordentlich ab und gewährt absolut gar keine Rechte. Polizei und anzeigen wegen Verdachtes auf Warenbetrug.
Nicht ärgern. Wenn er den Finger nicht gehoben hat, dann bekommst du Geld und Auslagen ersetzt.
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ich halte mich mal raus.. 20.05.08 - 19:25
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
@ kay
1.
ich kenne keinen Verkäufer, der seine Ware bei ebay erst rausschickt und danach evtl seinen Geld nachrennen darf.
2. unversicherter Versand ist ja das Risiko, des Käufers.. er hätte ja auch für versichertes Packet bezahlen können...
Wie auch immer... die meisten Sachen sind wohl bei den Käufern angekommen, von daher kann es auch ein Zufall sein... ein bitterer aber den gibts auch...
Rückgaberecht.... da wünsch ich viel Spaß beim klagen, sobald der Eu Scheiß drin steht von Privatverkauf blabla.... langweilt sich der Richter und es kommt zu keinen Verfahren... von daher Kopf hoch und wenns paar Eus waren, die kommen auch woanders wieder rein....
@ Reddshund, hast du versichert Versand gewählt oder was??
Rücknahme darf ein privater ausschließen und man kann den eigentlich rein gar nichts...
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brokwedel 20.05.08 - 19:56
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
bei ebai gibt es schon immer Betrüger. Da gibts auch jede Menge Händeler die privat verkaufen als Privat. Weiter gibts auch Händler oder Neudeutsch "powerhändler" die "gesperrt" sind....... Riegel vor......Ende.
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kay 20.05.08 - 22:38
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
"Rückgaberecht.... da wünsch ich viel Spaß beim klagen, sobald der Eu Scheiß drin steht von Privatverkauf blabla.... langweilt sich der Richter und es kommt zu keinen Verfahren... von daher Kopf hoch und wenns paar Eus waren, die kommen auch woanders wieder rein...."
Da bist du aber ganz schön falsch informiert. Das sagenumworbene neue Eu-Recht gibt es gar nicht !
Bitte nenne doch eine Quelle, wo es stehen soll.
Es gab 2002 einen Entwurf, der zwar eingereicht und veröffentlicht wurde, jedoch nicht angenommen und nicht weiter beachtet wurde.
Selbstsverständlich besteht für JEDEN Privatverkäufer die Pflicht auf Rücknahme und Wandelung bei nicht ausgewiesenen Mängeln.
Sowie die Pflicht, für Echtheit zu garantieren und gerdezustehen.
-Ist auch schon klar, daß kaum niemand die Ware vorher versendet.
Aber der Satz " Versand nach Vorkasse" ist gesetzeswidrig( wird auch verfolgt- ab 189 Euro-5000 im Wiederholungsfall), weil das Gesetz ganz klar den Ablauf ZUG um ZUG vorschreibt.
Wenn man natürlich so dumm ist, und diesen Satz auch noch in die Beschreibung setzt???
Normalerweise schreibt man dazu gar nichts.
Es besteht dann für den Käufer die Möglichkeit, die Ware Zug um Zug beim Verkäufer zu bezahlen oder abzuholen, oder, bequemlicherweise, von sich aus ohne Verlangen des Verkäufers zuerst zu bezahlen und dann die Ware zu erhalten.
Deshalb steht auch in keiner Rechnung etwas von Vorkasse, wenn der Verkäufer einigermassen gescheit ist.
Daß der Richter sich kaputtlacht, hättest du wohl gerne.
Ich beweise dir das Gegenteil, mit Belegen!
Mindeststrafe auf Warenbetrug bei Ebay, bzw unbegründete Nichtlieferung eines Privatverkäufers habe ich hier liegen:
Ohne Gerichtsverhandlung auf Entscheidung des Oberstaatsanwaltes:Schadenersatz + 150 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.-Streitwert war 70 Euro.
Andernfalls ein Verfahren mit Strafe bis 5000 Euro oder Freiheitsstrafe.
Staatsanwaltschaft in Verden.
Ausserdem wurde der oben angesprochene Verkäufer warscheinlich bereits von jemanden an die Wettbewerbszentrale gemeldet.
Denn er ist mit seinen vergangenen Aktivitäten schon einmal einem Kaiserreichhändler in die Quere gekommen.
Diese WBZ überprüft seine vergangenen Aktivitäten und setzt sich dann wohl mit ihm in Verbindung.
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kay 20.05.08 - 22:42
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Widerruf-/Rückgaberecht bei Privatverkauf
Private Verkäufer haften gemäß §§ 434, 437 BGB für die Sachmängel der verkauften Ware. Ein Mangel wird rechtlich als Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit definiert. Ein Sachmangel liegt deshalb auch dann vor, wenn die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht, ohne aber unbrauchbar (defekt) zu sein. Die Haftung kann durch den privaten Verkäufer jedoch ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht für den Fall falscher Warenbeschreibungen, da der Verkäufer insoweit eine Garantie abgegeben hat, § 444 BGB. In jedem Fall ist die Haftung für Sachmängel ist auf 2 Jahre begrenzt, § 438 Abs.1 Nr.3 BGB.
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reddshund 20.05.08 - 22:44
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Allöchen, ja ich habe versicherten Versand gewählt das Problem ist dass einzige Kontakt mit dem Verkäufer den ich hatte war seine erste Mail mit der Bankverbindung, wie ich es immer mache sofort bezahlt und seit dem ist Stille. Ich habe mehrmals versucht über Ebay sowie privatmails Kontakt aufzunehmen nur Stille, telefonisch auch niemand erreichbar !!!!
Gruss reddshund
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kay 20.05.08 - 22:53
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
zum angeblichen " neuen EU-Recht"
Das sollte JO mal ganz oben fest antackern.
http://www.google.de/search?hl=de&q=das+neue+Eu+recht&meta=
http://ra-melchior.blog.de/2006/06/28/ebay_das_neue_eu_recht~918580
http://testberichte.ebay.de/eBay-und-das-neue-EU-Recht_W0QQugidZ10000000004415459?ssPageName=BUYGD:CAT:-1:SEARCH:1
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kay 20.05.08 - 23:01
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
reddshund: Die Polizei kann über die Bnkverbindung an die Adressdaten deines Vrkäufers gelangen und gegen ihn ermitteln.
Lass dich nicht einschüchtern. Du bist im Recht und bekommst auch dein Recht.
wenn du nicht Anzeige erstatten willst:
Schreibe 1 Erfüllungsaufforderung mit Frist von 14 Tagen an den Verkäufer.Nach weiteren 14 Tagen bei Bedarf eine 2. und letzte Aufforderung zur Lieferung. Dann bei Bedarf auf zum Amtsgericht.
Nach 30 Tagen ab Bezahlung kannst du auch einen Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht erwirken, da sich der private Verkäufer nach 30 Tagen ohne Reaktion automatisch in Verzug setzt.Diesen Vollstreckungsbescheid kopierst du und sendest ihn an ein Inkassounternehmen.Diese besorgen sich dann dein Geld und ihre Geld. Du hast also verschiedene Möglichkeiten.
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kay 20.05.08 - 23:04
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Ach ja, noch was:
Ich zitiere oben :"2. unversicherter Versand ist ja das Risiko, des Käufers.. er hätte ja auch für versichertes Packet bezahlen können..."
Das ist Blödsinn. Der private Verkäufer muß immer den Versand der Ware nachweisen können.
Sein Erfüllungsort ist das zuständige Postamt.
Entweder bezahlt er selbst ein Einschreiben oder er braucht 2 unabhängige Zeugen des Versandes.
Auch dazu gibt es Urteile.
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beulermaennlein 20.05.08 - 23:20
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
@kay, nimms mir bitte nicht übel, aber wenn ich ne 10 Karte 90iger Briefmarken kaufe und dann den Brief in den Briefkasten werfe, gebe ich als Zeugen den Weihnachtsmann an und schon hat der Verkäufer nen Zeugen (und wahrlich einen Glaubwürdigen).....
Ich bin selber schon beschießen wurden und da ging nicht um paar penauts... und die Staatsanwaltschaft hatte zwischenzeitlich auch schon das Strafverfahren eingestellt gehabt, wenn ich nicht Druck gemacht hätte, wäre die Sache schon at acta gelegt...
Ich will nur damit sagen, Recht haben und welches Bekommen, kann man gern versuchen, aber wenn einer Bescheißt ist der garantiert nicht dämlich und hat sich vorher irgendwie abgesichert...
Im übrigen muß der Kaufwert über 50? liegen, alles andere wird auch nur abgeschmettert wegen Geringfügigkeit.
@ reddshund, versuche über Ebay Käuferschutz und wenn 50? Verlust waren, bekommst 25? wieder knallst den ne negative rein und hoffst, das du noch irgendwo eine Doublette von deinen Russenmünzen hast die innerhalb von nen Jahr sich verfünfacht und schon ist die Welt wieder in Ordnung...
Achso um welchen Betrag ging es den eigentlich, wenn man fragen darf??
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kay 20.05.08 - 23:42
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Zitat:@kay, nimms mir bitte nicht übel, aber wenn ich ne 10 Karte 90iger Briefmarken kaufe und dann den Brief in den Briefkasten werfe, gebe ich als Zeugen den Weihnachtsmann an und schon hat der Verkäufer nen Zeugen (und wahrlich einen Glaubwürdigen).....""
Das stimmt natürlich, aberw enn es mehr Auktionen sind, sollte man sich bei der Post nach dem Abstempeln ein Kopie der fertigen, abgestempelten Umschläge machen lassen ( kostet 10 cent) und im bedarfsfall kann man damit zur Postfiliale gehen, diese Kopie vorzeigen und sich bestätigen lassen, daß dieser Brief tatsächlich dort aufgegeben wurde.
Deswegen verwende ich niemals gekaufte Briefmarken und werfe niemals einen Brief einfach in den Kasten.es gibt üble Gestelten, die sich darauf spezialisiert haben, " Briefe einfach nicht bekommen zu haben" und dann mit Anzeige drohen, weil der Verkäufer den Versand nicht nachweisen kann.
Darf ich dich korrigieren. die Bagatellgrenze liegt unter 26 Euro.Ab 26 Euro muß bei öffentlichen Inmteresse auch ermittelt werden.
Ich weiß jetzt nicht, um welchen Betrag es ging.
Aber sicherlich gibt es viele überarbeitete Polizeibeamte, die das nicht richtig machen. Da hast du schon recht. Aber der Weg steht reddshund trotzdem offen und mit etwas Glück gibt es ja schon irgendwoher eine weitere Anzeige..Dann stehen die Chancen noch besser.
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kay 20.05.08 - 23:49
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Sicherlich wird hier neimand wegen eine geringen Betrages die Welt verrückt machen wollen.
-Mit Panzern auf Spatzen schießen-
Aber sicherlich lesen auch immer einige dunkle Gestalten heimlich mit und sehen, daß die Gemeinschaft sich untereinander austauscht und auf etwailige Betrugsversuche zu reagieren weiß-vorbereitet ist. Das schreckt natürlich einige ab!
Und ich findes es sehr wichtig, solch wichtige Dinge nicht unerkannt in irgednwelchen Intenetrubriken stehen zu lassen. Irgendwann ist jeder mal betroffen und kann sich vielleicht an solch einen Thread und enthaltene Tips erinnern.
Und sicherlich ärgern sich auch einige dunkle Gestalten jedesmal pechschwarz, wenn der blöde Kay wieder seitenlange Vortäge aus dem Internet herauskramt.
Aber komplett und lückenlos muß es eben schon sein.
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beulermaennlein 21.05.08 - 09:35
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Naja, also nochmal zum unversicherten Versand, ich muß sagen bisher hatte ich einen wo der Brief nicht ankam, da haben wir uns auf halbe halbe geinigt, seitdem ist die Sache für mich durch. Wenn jemand unversichert will kann er das bekommen, ich verschicke die Briefe auch 100% ist logo, ich muß nicht wegen 20? bescheißen...
Aber wenn jemand kommt und dann rumheult, dass der Breif verloren ging, muß man dann eben den Weihnachtsmann und den Osterhasen als zeugen parrat haben und Betrüger mehr als genug und es gibt aber auch mehr als genug dämliche Käufer, die bieten wie blöde obwohl in der Auktionsbeschreibung z.B drin steht PS3 OVP und dann wird 300? geboten und bekommen dann die original Verpackung... für jemanden der Geld brauch und ne rege Phantasie hat, ist ebay eine gute Marktnieche.
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reddshund 21.05.08 - 12:15
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Allö,
also es waren zwei Auktionen Gesamtwert ca 120 Euros.
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beulermaennlein 21.05.08 - 14:11
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
hast du mal probiert dort bei dem anzurufen???
wenn de ne flat hast kostet das dich nichts mehr als ein müdes lächeln...
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Karsten 21.05.08 - 17:35
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Zitat Kay: "Das stimmt natürlich, aber wenn es mehr Auktionen sind, sollte man sich bei der Post nach dem Abstempeln ein Kopie der fertigen, abgestempelten Umschläge machen lassen ( kostet 10 cent) und im bedarfsfall kann man damit zur Postfiliale gehen, diese Kopie vorzeigen und sich bestätigen lassen, daß dieser Brief tatsächlich dort aufgegeben wurde".
Schöner Mist, die eine Postfiliale die es bei uns in der Stadt noch gibt, wurde von mir vor ein paar Tagen aufgesucht. Ich hatte der netten Dame 2 normale Briefe in die Hand gedrückt und wollte nach dem Abstempeln der Briefe ganz gerne jeweils eine Kopie davon haben. Die Antwort war : " Kopien machen wir nicht, auch nicht gegen Bezahlung. " Na super, habe ich dann gedacht, der Tag fängt ja gut an.
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beulermaennlein 21.05.08 - 19:10
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
@karsten deswegen immer den Weihnachtsmann und den Osterhasen als Zeuge parat haben, wenn man den Brief einwirft, ist bei uns auch die Regel, ich gebe das bei einen in nen Shop ab den ich etwas kenne, der macht auch keine Kopien, aber der käme als Weihnachtsmann in Frage gelle... wie soll man es auch sonst nachweisen?
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Karsten 21.05.08 - 19:12
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
ja geht klar ;0)
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Vorkasse 21.05.08 - 20:05
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
es gibt auch welche, die nicht auf Vorkasse bestehen
europatrone( 20416Bewertungspunktestand von 10,000 bis 24,999) Mitglied ist ein PowerSellerGeprüftes Mitglied
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R.Schneider 22.05.08 - 12:52
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Briefe ohne Zustellnachweis sollte man am besten gar nicht erst losschicken, das mag teurer sein, erspart aber eine Menge Ärger.
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onkelhotte 23.05.08 - 00:30
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Hier ist auch einmal kurz das Thema Garantie angeschnitten worden.
Hierzu moechte ich noch mal anmerken, in der deutschen Gesetzgebung ist eine Garantie ueberhaupt nicht geregelt. NIEMAND muss Garantie auf seine Ware geben, weder ein Hersteller (hier redet man allgemein von einer Herstellergarantie)noch ein Haendler.
Gesetzlich geregelt ist nur die Gewaehrleistung.
Sofern der Haendler oder Hersteller eine Garantie ausdruecklich (schriftlich auf dem Kaufbeleg oder in den Unterlagen der Herstellerpapiere) gewaehrt, so muss er diese auch einhalten.
Aber auch das ist nicht unbedingt sicher, welches ich an einem Beispiel erlaeutern moechte:
Haendler verkauft einen Artikel mit 2 Jahren Hersteller - Garantie. Nach anderthalb Jahren moechte der Kunde seine Garantie (aufgrund eines Defektes etc.) geltend machen. Den Hersteller gibt es nicht mehr, da pleite. Was nun? Der Haendler kommt fuer die Hersteller - Garantie NICHT auf. Theoretisch Pech fuer den Kunden, viele Haendler verhalten sich jedoch trotzdem kulant und uebernehmen die Garantie oder zumindest einen Teil davon. Ein Recht darauf hat man als Kunde jedoch nicht.
Der Kunde koennte es ueber die Gewaehrleistung (die ist tatsaechlich gesetzlich geregelt und betraegt zwei Jahre, die der Verkaeufer/Haendler geben muss) gegenueber dem Haendler versuchen.
Nur ist das auch nicht so einfach, da nach dem ersten halben Jahr die Beweislastumkehr in Kraft tritt. Von da an muss der Kaeufer dem Verkaeufer beweisen, dass der Artikel bereits bei Kauf (Uebergabe!) aufgrund von Produktionsmaengeln etc. fehlerhaft gewesen ist bzw. der jetzige Mangel darauf zurueckzufuehren ist. Kaum ein Kunde wird das wirklich koennen.
Ich weiche etwas vom Thema ab, doch hat mir das mal auf dem Herzen gelegen. Sehr viele Leute werfen Garantie und Gewaehrleistung durcheinander. Habe sogar schon Schreiben von Rechtsanwaelten gesehen, die das nicht auseinanderhalten koennen oder wollen. Vermute eher letztes, denn man verdient ja an so einem Schreiben auch etwas, auch wenn die Situation aussichtlos ist. Anders kann ich mir manche Schreiben nicht erklaeren.
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kay 23.05.08 - 13:01
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Re: ACHTUNG BETR?GER AUF EBAY !!!!! |
Da wir von Münzen sprechen, geht es aber schon um den Begriff;" Garantie": nämlich - für Echtheit wird garantiert-obs da nun als satz steht oder weggelassen wurde. Die Pflicht bleibt. Wer Münzen öffentlich anbietet, muß sich vorher erkundigen, ob diese auch original sind.
Wenn die Münzen nicht echt sind und dies im Angebot nicht erwähnt wurde, muß der Verkäufer/Priavtverkäufer entweder wandeln oder Ersatz leisten.
Hierbei gibt es keine Herstellergarantie.
In den Ebay AGB steht auch drin, daß der Verkäufer die Garantie auf Antiquitäten, Münzen usw nicht ausschließen darf. Laut AGB kann eine Auktion mit Garantieauschluss kostenverbunden entferntw erden, d.h. die Gebühren werden nicht erstattet.
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