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Beitrag: M?nzen aus den USA |
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villa_rustica
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M?nzen aus den USA |
Hallo MA-Gemeinde!
Weiß jemand von Euch, ob man für in den USA ersteigerte gültige Zahlungsmittel ohne Edelmetall (normale Quarters, aktuelle 1-Dollar-Münzen etc.) in D Einfuhrzoll zahlen muss?
In Auktionen zahlt man ja i.d.R. mehr, als die Münzen im Heimatland nominal wert sind?!
Wer hat damit (gute oder schlechte) Erfahungen gemacht?
Vielen Dank und ein gutes Neues aus Bayern!
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fake55 02.01.09 - 11:31
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Re: M?nzen aus den USA |
Hallo.
Frohes Neues Jahr aus Flensburg.
Ich erhalte relativ oft Münzen (Zahlungsmittel) aus den USA und habe bisher noch nie Einfuhrzoll bezahlen müssen (nur gute Erfahrungen).
Freundliche Grüsse fake55
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villa_rustica 02.01.09 - 12:07
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Re: M?nzen aus den USA |
Hallo zusammen!
Heute habe ich beim Zoll meine Sendung aus den USA abgeholt. Nach dem Öffnen besah sich der Zollmitarbeiter die Münzen und fragte, ob es sich um gültige Zahlungsmittel handle, was ich bejahte; wie gesagt: Quarter (State)und 1-USD-Münzen (President). Auch zeigte ich ihm anhand der Quarter, dass es sich um die Variante in Cu/Ni handelt, nicht um die aus Silber. Der freundliche Herr klickte sich hilflos durch seinen Bildschirm und konnte dort keine US-Dollar finden ;-) - somit seien 7% Einfuhrzoll auf diese Münzen (obgleich gültiges, gesetzliches Zahlungsmittel in den USA) fällig - gerechnet auf meinen Kaufpreis und nicht auf die nominalen 17,75 USD! Da aber ein Zahlbetrag von unter 5 EUR entstanden wäre wurde dieser wegen Geringfügigkeit nicht erhoben!
Ich habe es bei diesem Ergebnis belassen - obgleich die Rechtsanwendung m.E. falsch gelaufen ist - hätte ich zahlen müssen, so hätte ich mich durch Rechtsmittel gewehrt!
Beste Grüße aus Bayern!
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CDN 04.01.09 - 10:26
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Re: M?nzen aus den USA |
Vorgesehen ist eine Besteuerung immer dann, wenn der Einkaufspreis vom Nennwert nach oben abweicht, die Münzen also einen numismatischen Wert haben. Dann sollte auf Münzen aus unedlen Metallen eine Einfuhrumsatzsteuer von 7% fällig werden.
Faktisch gibt es bei der Einfuhr allerdings alle möglichen Konstellationen: Der Beamte versteuert gar nicht, versteuert mit 7% oder mit 19%. Alles schon erlebt. Gegen falsche Einfuhrumsatzsteuerbescheide ist der Einspruch möglich.
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