Hallo Leute,
heute erhielt ich die folgende sehr interessante Meldung. Hoffen wir einmal, dass da jetzt noch mehr passiert.
Sein Name stand für Serien-Abmahnungen, und er darf nun endlich als rechtskräftig verurteilter Betrüger bezeichnet werden. Nach der in dieser Woche verworfenen Revision ist ein im September 2008 ergangenes Urteil rechtskräftig, das Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu 14 Monaten Haft verurteilte.
Dürfen wir mit Bekennermut aussprechen, dass Schadenfreude die schönste Freude ist? Zumal bei Teczilla vor kurzem auch schon die erste Abmahnung eintrudelte. Nicht von einem Freiherrn, aber begleitet von einer fürstlichen Rechnung, wie man das so kennt.
Das Revisionsurteil vom 2. Februar 2009 ist nachzulesen auf der Homepage von taz-Anwalt Johannes Eisenberg.
Der Berliner Anwalt setzte dieses Verfahren gegen den Freiherrn in Gang, um die Tageszeitung vor der betrügerischen Pfändung sowie Auktionierung ihrer Webdomain taz.de nach einer unrechtmäßigen Abmahnung Gravenreuths zu schützen. Es endete mit dem durchschlagenden Erfolg, der auch viele PC-Spieler und andere - oft noch jugendliche - Opfer von Gravenreuths langjähriger Abmahntätigkeit begeistern dürfte.
Das Kammergericht Berlin verschärfte das ergangene Urteil sogar noch und stellte nicht nur versuchten, sondern ?vollendeten Betrug? durch Günter Werner Freiherr von Gravenreuth geborener Dörr fest. Dieses bestätigte Urteil ist ein schönes Beispiel für eine unabhängige und hellwache Justiz.
Ungelöst bleibt das hässliche Problem des deutschen Abmahnrechts. Mehr als überfällig ist eine Gesetzesänderung, die endlich den Abkassier-Mechanismus durch überhöht angesetzte Streitwerte abschaltet. Damit anfällige Advokaten gar nicht erst in Versuchung kommen.
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Gruß Rudi
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