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Beitrag: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
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PremiumS
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Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
Ich brauche sachkundige Unterstützung zu folgender Frage:
Ein Freund (gewerblicher Münzhändler) hatte bei eBola eine China Panda-Münze in PP angeboten.
Im Text hat er sie als PP / Polierte Platte beschrieben. Die Fotos zeigen die Münze, die wie es sich jetzt herausstellt \"nur\" Stempelglanz ist.
Der Käufer hat sofort nach Ende der Auktion darauf hingewiesen, daß er auf die PP-Version besteht und nicht die abgebildete Münze wünscht.
Mein Bekannter hat sich daraufhin für den Fehler sehr höflich entschuldigt und bedauert, dass er eine PP-Münze nicht liefern kann.
Der Käufer zeigt dafür kein Verständnis und besteht auf Lieferung. Er ist sogar bereit Bezugsquellen mitzuteilen. Der Käufer hat die Münze ganz bewusst ersteigert um ihm jetzt einen Strick daraus zu drehen.
Gibt es nur das Recht des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder hat ein Verkäufer auch mal irgendwelche Rechte, d.h. im vorliegenden Fall nicht zu liefern. Oder aber muss er die Münze für teures Geld beschaffen und liefern?
Würde mich über Einschätzungen und Antworten freuen.
Besten Dank im voraus.
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Muenzenfreund 11.02.09 - 16:56
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
Du kannst den Kaufvertrag gemäß §119 BGB wegen Irrtum anfechten. Dabei aber §121 und 122 BGB beachten.
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Muenzenfreund 11.02.09 - 17:12
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
Solchen Problemen kann man übrigens mit einem einzigen Satz vorbeugen: "Bild geht vor Textbeschreibung".
Jeder kann sich mal irren, solange man aber die abgebildete Münze liefert, entsteht keinem ein Nachteil.
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PremiumS 11.02.09 - 17:36
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
Danke @Münzenfreund. Den Passus wird er sicherlich in Zukunft aufnehmen.
Bin durch eigene Recherche auch auf die genannten Paragraphen aufmerksam geworden, aber auch gleichermassen auf einige Urteile, die dem Käufer einen Schadenersatz zusprechen.
Nach Einschätzung des Verhaltens des Käufers ist davon auszugehen, dass er bei Ablehnung den Rechtsweg beschreiten könnte.
Die PP - Münze ist im Ankauf ca. 30 - 35 Euro teurer als die Auktion gebracht hat.
Werde meinem Bekannten anraten in den sauren Apfel zu beissen, die Münze auf dem Markt anzukaufen und zu liefern.
Wegen dem verhältnismässig geringen Betrag lohnt es nicht einen möglichen Rechtsstreit einzugehen und die Kosten unnötig zu vervielfachen.
Ablage... Lehrgeld. :-)
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ulli.jens 11.02.09 - 22:03
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
Der Käufer wäre auch berechtigt, sich die PP-Münze anderweitig zu besorgen und die Mehrkosten dem Ebay-Verkäufer als Schadenersatz in Rechnung zu stellen.
Dabei darf er allerdings keinen ungerechtfertigt hohen Preis zahlen, da er auch eine Schadenminderungspflicht hat.
Gruß Jens
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silberfuchs 11.02.09 - 22:17
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
Hallo,
der Käufer hat das Recht die beschriebene Münze zu verlangen. Jeder Verkäufer hat sich vorher zu vergewissern, was er verkauft.
MfG
Karl
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beulermaennlein 11.02.09 - 22:45
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
um welchen Betrag geht es da???
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kay 11.02.09 - 23:21
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
Es sieht doch offensichtlich so aus, daß der Käufer mit Absicht geboten hat, um genau das durchzuziehen, was nun von ihm angedroht wurde.
Ich glaube aber nicht, daß der Käufer tatsächlich rechtliche Schritte eingehen wird, wenn man ihn die Lieferung wegen eines Fehlers im Angebot verweigert.
Er will nur Druck erzeugen.
Also bitte nicht bedrängen lassen.
Denn wenn rechtliche Schritte eingeleitet werden, muß der Käufer einen Anwalt beauftragen und selbst in Vorkasse für dessen Gebühren gehen, bis ein Gerichtsurteil verkündet worden ist..
Zur Polizei kann er nicht gehen,weil kein Warenbetrug, nichtmal Verdacht auf Warenbetrug, vorliegt. Die jagen ihn da so raus.
Vor einem Gericht würde der Richter schnell durchschauen, was hier eigentlich gespielt wurde.
Und der Richter könnte sehr hart gegen den Käufer entscheiden.
Für alle Fälle dein Freund alle emails und das Ebaynagebot ausdrucken.
Wenn der Käufer dann doch rechtliche Schritte einleitet, dann kann der Verkäufer über seine Rechtschutzversicherung einen Anwalt zur Verteidigung beordern.
Da er ja "dann" ein Beschuldigter eines Vergehens ist.
Falls er überhaupt rechtschutzversichert ist...
Ausserdem.
Was hier abläuft, ist das nicht bereits Nötigung?
Der Verkäufer wird ja praktisch erpresst, eine PP zu liefern, obwohl keine vorhanden ist.
Was für ekelhafte Leute gibt es doch auf dieser Welt!
In jedem Ladenlokal kannst du Kunden rausschmeißen und Hausverbot erteilen,und vorallem kannst du dort entscheiden, ob du jemanden etwas verkaufst oder nicht.
Nur bei Ebay bist du als Verkäufer ein Knecht.
Aber ich drücke deinem Kumpel die Daumen und wünsche ihm alles Gute. Da wird schon nichts passieren.
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beulermaennlein 12.02.09 - 09:43
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
ich denke auch das der Typ wenig Chancen hat, wenn Bild und Artikelbeschreibung unterschiedlich sind, liegt eindeutig ein Fehler vor und das ist menschlich möglich, ich denke dass Gerichtsmäßig da auch nichts passiert, ich denke er darf sich nur auf ne negative Bewertung freuen..
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PremiumS 12.02.09 - 12:40
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
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