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Beitrag: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
PremiumS
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Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
Ich brauche sachkundige Unterstützung zu folgender Frage:
Ein Freund (gewerblicher Münzhändler) hatte bei eBola eine China Panda-Münze in PP angeboten.
Im Text hat er sie als PP / Polierte Platte beschrieben. Die Fotos zeigen die Münze, die wie es sich jetzt herausstellt \"nur\" Stempelglanz ist.
Der Käufer hat sofort nach Ende der Auktion darauf hingewiesen, daß er auf die PP-Version besteht und nicht die abgebildete Münze wünscht.
Mein Bekannter hat sich daraufhin für den Fehler sehr höflich entschuldigt und bedauert, dass er eine PP-Münze nicht liefern kann.
Der Käufer zeigt dafür kein Verständnis und besteht auf Lieferung. Er ist sogar bereit Bezugsquellen mitzuteilen. Der Käufer hat die Münze ganz bewusst ersteigert um ihm jetzt einen Strick daraus zu drehen.
Gibt es nur das Recht des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder hat ein Verkäufer auch mal irgendwelche Rechte, d.h. im vorliegenden Fall nicht zu liefern. Oder aber muss er die Münze für teures Geld beschaffen und liefern?
Würde mich über Einschätzungen und Antworten freuen.
Besten Dank im voraus.
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Muenzenfreund
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
Du kannst den Kaufvertrag gemäß §119 BGB wegen Irrtum anfechten. Dabei aber §121 und 122 BGB beachten.
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Muenzenfreund
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
Solchen Problemen kann man übrigens mit einem einzigen Satz vorbeugen: "Bild geht vor Textbeschreibung".
Jeder kann sich mal irren, solange man aber die abgebildete Münze liefert, entsteht keinem ein Nachteil.
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PremiumS
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
Danke @Münzenfreund. Den Passus wird er sicherlich in Zukunft aufnehmen.
Bin durch eigene Recherche auch auf die genannten Paragraphen aufmerksam geworden, aber auch gleichermassen auf einige Urteile, die dem Käufer einen Schadenersatz zusprechen.
Nach Einschätzung des Verhaltens des Käufers ist davon auszugehen, dass er bei Ablehnung den Rechtsweg beschreiten könnte.
Die PP - Münze ist im Ankauf ca. 30 - 35 Euro teurer als die Auktion gebracht hat.
Werde meinem Bekannten anraten in den sauren Apfel zu beissen, die Münze auf dem Markt anzukaufen und zu liefern.
Wegen dem verhältnismässig geringen Betrag lohnt es nicht einen möglichen Rechtsstreit einzugehen und die Kosten unnötig zu vervielfachen.
Ablage... Lehrgeld. :-)
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ulli.jens
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
Der Käufer wäre auch berechtigt, sich die PP-Münze anderweitig zu besorgen und die Mehrkosten dem Ebay-Verkäufer als Schadenersatz in Rechnung zu stellen.
Dabei darf er allerdings keinen ungerechtfertigt hohen Preis zahlen, da er auch eine Schadenminderungspflicht hat.
Gruß Jens
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silberfuchs
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
Hallo,
der Käufer hat das Recht die beschriebene Münze zu verlangen. Jeder Verkäufer hat sich vorher zu vergewissern, was er verkauft.
MfG
Karl
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beulermaennlein
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
um welchen Betrag geht es da???
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beulermaennlein
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
ich denke auch das der Typ wenig Chancen hat, wenn Bild und Artikelbeschreibung unterschiedlich sind, liegt eindeutig ein Fehler vor und das ist menschlich möglich, ich denke dass Gerichtsmäßig da auch nichts passiert, ich denke er darf sich nur auf ne negative Bewertung freuen..
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PremiumS
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Re: Fehler in der Angebotsbeschreibung!? |
nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
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