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MünzenBeitrag: M?nze in die USA versenden
[ Antworten ] [ Regeln ]
silberfuchs
M?nze in die USA versenden
Hallo,
bitte um Hilfe. Habe hier eine Münze für 13,00 Euro verkauft. Der Bieter sitzt in den USA. Kann mir jemand mitteilen, ob Zollbestimmungen einzuhalten sind, und wie hoch die Versandkosten bei einem Gewicht von ca. 60 g sind?
Danke
Karl

Muenzenfreund
28.02.09 - 16:05
Re: M?nze in die USA versenden
www.post.de gibt über die Versandkosten sicher Auskunft.
Zoll wird erst bei höheren Beträgen interessant.

Drachenzahn
28.02.09 - 16:42
Re: M?nze in die USA versenden
Mit dem Zoll für den Eingann nach USA hast dus selber nichts zu tun.
Auch wenn kein Einschreiben versendet wird, kannst du vorsichtshalber einen grünen Zollzettel draufkkleben und den Warenwert draufschreiben. Nur Artikelbezeichnung den Warenwert, also "Old Token" und 13 Euro.Münmze darfst du nicht draufschreiben. Münzversand ist verboten mit der Post.
Versandkosten nach USA bis 150g betragen 6 Euro.
Also rechnet der Zoll dann 13+6= 19 Euro = Zollfrei und Einfuhrumsatzsteuerfrei.Grenze liegt ca bei 22 Euro.

silberfuchs
28.02.09 - 18:17
Re: M?nze in die USA versenden
Danke.

reddshund
02.03.09 - 05:52
Re: M?nze in die USA versenden
Juhu, also aus meine Erfahrung hab bis jetzt immer als Übergabeeinschreiben versendet und alles ist schnell angekommen ohne irgendwelche Probleme. Was Zoll angeht beim Einschreiben brauchst Du es nicht, die Zettel muss man nur ausfühlen wenn man versichertes Versand bzw. Wertbriefe verschickt obwohl ehrlich gesagt weiss ich gar nicht ob die Deutsche Post ins Übersee verischert.

Gruss reddshund

Casper Letheater
02.03.09 - 07:44
Re: M?nze in die USA versenden
Guten Morgen. Entschuldigung, aber Einschreiben sollte immer mit grünen Aufkleber deklariert werden. Denn ein Einschreiben erweckt wegen seiner scheinbaren Wichtigkeit oder Wertes immer Aufmerksamkeit.

reddshund
02.03.09 - 19:03
Re: M?nze in die USA versenden
Na dann müssten meine geschätzt 300 Einschreiben in die USA grosses Aufsehen gemacht haben ;-).

Aber zum Thema es ist keine Pflicht bei einem Einschreiben eine Zollerklärung zu machen also würde ich es auch niemals machen, wenn das Zoll es kontrollieren will dann machen die es eh.

Drachenzahn
02.03.09 - 21:12
Re: M?nze in die USA versenden
Auch für Briefe mit Wareninhalt ist der Aufkleber CN 22 zu verwenden
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/b0_ausfuhr/index.html


Alle Postsendungen, die in die Europäische Gemeinschaft verbracht oder aus dieser versandt werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung. Im Rahmen dieser Überwachung prüft der Zoll beispielsweise:
ob für die Postsendung Einfuhrabgaben zu zahlen sind,
ob in der Postsendung Waren enthalten sind, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen und
ob alle für die Postsendung erforderlichen Angaben und Dokumente vorliegen.

Angenehmen Abend noch!

Drachenzahn
02.03.09 - 21:28
Re: M?nze in die USA versenden
Nachtrag:
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=lo&check=no&lang=de_EN&xmlFile=link1017119_1009428

reddshund
03.03.09 - 19:18
Re: M?nze in die USA versenden
Hmmmm ich habe in den letzten 10 Jahren so ca. 3000 Briefe in die ganze Welt versendet und beim Zoll war ich bis jetzt so ca. 5 mal und dass nur wenn ich mir etwas zuschicken lassen habe und dies auch nur wenn es kein gewöhnliches Einschreiben gewesen ist sondern versichertes Einschreiben mit Wertangabe. Also wo ist diese Zoll ???? davon abgesehen dass nach wie vor gibt es ein Briefgeheimniss in Deutschland was soviel heisst dass wenn schon dann müsste mich der Zoll immer einladen denn die Sendungen dürfen die NUR in meine Anwesenheit öffnen.

AGB`s und Vorschriften sind ja nur interessant wenn man die wirklich anwendet nicht war ???!!!

Wenn Du mal Gold nach Schweiz verkaufst wirst Du zB. galube ich nicht erleben dass Dich der Käufer anfleht Ihm es per Wertbrief zu versenden, genauso sieht es mit Russland aus und in viele andere Länder, wobei natürlich gibts auch solche wie Italien wo man NUR als Wertbrief verschicken sollte sonst ist es gleich hinter der Grenze verschwunden usw. und sofort, von solchen Beispielen könnte ich Dir so viele Vortragen dass es Dir mit Sicherheit Paar Stunden Zeit nehmen würde die zu lesen ;-)

Gruss reddshund

Gruss reddshund

reddshund
03.03.09 - 19:20
Re: M?nze in die USA versenden
Sorry Berichtigung zu Oben 3000 Briefe versendet bzw. erhalten :-)

Drachenzahn
03.03.09 - 19:40
Re: M?nze in die USA versenden
Zitat:
"Aber zum Thema es ist keine Pflicht bei einem Einschreiben eine Zollerklärung zu machen"

Diese Aussage ist trotzdem falsch.

Es wurde gefragt, ob Zollbestimmungen einzuhalten sind?

Ja, sind es,
auch wenn jemand 10000 Briefe mit Wareninhalt bekommen hat.

Drachenzahn
03.03.09 - 20:18
Re: M?nze in die USA versenden
Das Briefgeheimnis darf selbstverständlich von der Zoll/Steuerverwaltung gebrochen werden.
Briefe unterliegen nur solange dem Briefgeheimnis, wie sie von der Post befördert werden.

Gast
06.03.09 - 11:36
Re: M?nze in die USA versenden
Woher kommt eigentlich die Behauptung, dass man per Post keine Münzen versenden DARF???

drachenzahn
06.03.09 - 12:41
Re: M?nze in die USA versenden
Gast. In den AGB der Deutschen Post AG steht es drin, daß man in BRIEFEN keine Münzen versenden darf.
Das wurde hier im Forum aber auch schon mehrmals ausführlich diskutiert und mit Auszügen/ Quellennachweisen belegt.MfG.

drachenzahn
06.03.09 - 13:58
Re: M?nze in die USA versenden
http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/download/agb/_download_agb_agb_brief_national_010104.pdf


(2) Die Deutsche Post schließt nur Beförderungsverträge für Sendungen, die keine ausgeschlossenen
Güter (nachstehend aufgelistet) enthalten; der Absender kann die Übernahme
von Sendungen, die ausgeschlossene Güter enthalten, nicht als Annahme seines Angebots
auf Abschluss eines Beförderungsvertrags verstehen. Mitarbeiter der Deutschen Post und
sonstige Erfüllungsgehilfen sind nicht berechtigt, Beförderungsverträge über Sendungen zu
schließen, die ausgeschlossene Güter enthalten:


5. Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine,
Kunstgegenstände, Unikate, Antiquitäten oder andere Kostbarkeiten oder
Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren
durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), enthalten;

3) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format und Gewicht
usw.) oder in sonstiger Weise nicht den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen oder
diesen AGB, so steht es der Deutschen Post frei,
1. die Annahme der Sendung zu verweigern oder
2. eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung
bereitzuhalten oder
3. diese ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Entgelt
gemäß Abschnitt 5 Abs. 3 nachzufordern.
Entsprechendes gilt, wenn bei Verdacht auf ausgeschlossene Sendungen oder auf sonstige
Vertragsverstöße der Absender auf Verlangen der Deutschen Post Angaben dazu verweigert.
(4) Erlangt die Deutsche Post erst nach der Übergabe der Sendung Kenntnis davon, dass diese
ausgeschlossene Güter enthält, oder verweigert der Absender auf Verlangen der Deutschen
Post bei Verdacht auf ausgeschlossene Güter Angaben dazu, erklärt die Deutsche Post
bereits jetzt die Anfechtung eines etwaigen Beförderungsvertrags wegen arglistiger Täuschung.
Die Deutsche Post ist nicht zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen gemäß
Absatz 2 verpflichtet; sie ist jedoch bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur Öffnung und
Überprüfung der Sendungen berechtigt. Der Absender kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich
Vertragsschluss, Behandlung, geschuldetem Entgelt, Haftung usw. aus der unbeanstandeten
Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem
Kennzeichen versieht, das auf eine unter die Absätze 2 oder 3 fallende Beschaffenheit verweist,
oder wenn er in sonstiger Weise darauf hinweist.

Bitte auf oben genannter Seite weiterlesen.

drachenzahn
10.03.09 - 10:40
Re: M?nze in die USA versenden
Guten Morgen. Soeben ist eine Antwort zum Thema vom Zoll gekommen, die ich hier gerne veröffentliche. Somit sollten sich jegliche weitere Wunschdiskussionen wohl erübrigen:

Sehr geehrter Herr ...,

bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt antworte. Aufgrund des sehr hohen
Anfragevolumens hat sich diese lange Bearbeitungszeit ergeben.

Zu Ihrer Anfrage teile ich IHnen Folgendes mit:

Sendungen, die im Postverkehr in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft verbracht oder aus diesem ausgeführt
werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung.

Paketsendungen sind vollständig ausgefüllte Paketkartensets (bestehend aus Einlieferungsschein, Aufschriftzettel,
Paketkarte und Zollinhaltserklärung "CN 23" als Durchschreibesatz) beizufügen. Die Formulare sind bei der Deutschen Post
AG erhältlich.

Für Päckchen ist ein Päckchenschein und der Klebezettel "CN 22" auszufüllen und auf die Aufschriftseite der Sendung zu
kleben. Auch für Briefe mit Wareninhalt ist der Aufkleber CN 22 zu verwenden. Päckchenschein und Aufkleber sind
ebenfalls bei der Deutschen Post AG erhältlich.

In der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung
(EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften werden die o.g. Bestimmungen geregelt.



Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

...

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr

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