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MünzenBeitrag: Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
[ Antworten ] [ Regeln ]
Bethelgeuze
Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
wie kann ich den Versand von z.B. 10 Euro Münzen versichert versenden? Bei Verlust sollte der Wert, auch bei PP Münzen, erstattet werden.

Welfensammler
08.05.10 - 17:42
Re: Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
Im DHL Wertbrief sind gültige Zahlungsmittel bis 500 ? Sammlerwert / bzw. 100 ? Nominalwert zulässig und versichert.

drachenzahn
08.05.10 - 20:36
Re: Versand von g黮tigen Zahlungsmitteln
Aber: Den Wertbrief-National Aukleber gibt NICHT bei der Post in der Filiale. Die Marken dazu muß man sich extra online bestellen.Große Sauerei.Nur International kann man in der Filiale aufgeben.

anfaenger
08.05.10 - 20:43
Re: Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
Alternativ kann man die Zehner ja im Paket versenden, das ist auch bis 500,00 Euro versichert.

Wertbrief
09.05.10 - 10:40
Wertbrief - Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
Bei der Deutschen Post/DHL ist der Inhalt eines Normalbriefes per Einschreiben und Versand innerhalb Deutschlands bei Verlust bzw. Beschädigung nur bis 25 EUR versichert. Diese Versicherung schließt aussdrücklich Wertgegenstände, wie z. B. Bargeld (auch offizielle (Kurs-)Münzen und sog. Valoren) vom Ersatz aus. Der Ersatz bezieht sich nur auf z.B. Wiederbeschaffungskosten von Dokumenten bis max. Höhe von EUR 25,00. Wer also per normalem Einschreiben eine Münze versandt hat und bei eventuellem Verlust angibt, dass eine Münze (auch z. B. bei einem Münzwert geringer als EUR 25,00) im Brief enthalten war, bekommt keinen Ersatz, da es keine Haftung für Valoren bei der Post und normalem Brief/Einschreiben gibt.

Wer innerhalb Deutschlands Valoren versenden will muss eine Versandart wählen, die Valoren im Versicherungsschutz enthält. Das sind nur der Wertbrief bzw. das normale Postpaket, bzw. Versandprodukte mit dem Zusatz "Express". Valoren sind bei diesen Versandformen versichert, aber nur bis maximal EUR 500,00 innerhalb Deutschlands. Ins Ausland können durch Wertangabe auf der Sendung auch deutlich höhere Werte versendet werden, das muss dann separat versichert werden. Angaben müssen dem tatsächlichen Wert entsprechen. Deshalb Unterversicherung unbedingt vermeiden, denn sonst ist der Inhalt gänzlich unversichert (z.B. bei Falschangabe des Wertes)!

Wertbrief II
09.05.10 - 10:53
Wertbrief - Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
Noch ein Wort zum Wertbrief innerhalb Deutschlands: Grundsätzlich sind Valoren der Klasse II (also Edelmetalle, Münzen) versichert, aber nur bis maximal 500 EUR (gilt auch für Postpaket und Express-produkte bis max. 500 EUR).
Aufkleber für Wertbriefe gibt es nicht mehr bei der normalen Postfiliale, da alle Postfilialen, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, keine echten, posteigenen Postfilialen mehr sind, sondern nur noch Francise "Postfilialen", die als eigenständige Unternehmen gelten und von anderen Unternehmen geführt werden und nur einige Postprodukte im Auftrag der echten Post vertreiben. So z.B. sind die meisten Postfilialen heute von der Postbank betriebene Vertriebsstandorte, die Postprodukte im Nebenerwerb anbieten.

Echte "Wertbrief"-Aufkleber muss man im Voraus bei der e-Filiale im Internet bestellen und natürlich bezahlen. Auf dem Wertbrief-Aufkleber steht "Einschreiben" drauf, aber die vergebenen und auf den Besteller registrierten Aufkleber sind zumindest dem Zentralcomputer der Post als versichertes Wertbrief-Einschreiben bekannt. Diese Vorsichtsmassnahme hat mehrere Zusatzmerkmale:
a) Wer echte Wertbriefe versenden will, ist als Absender registriert und wird im Falle von erhöhtem, überdurchschnittlichen Ersatz- bzw. Versicherungsansprüchen dann genauer unter die Lupe genommen, ob die Angaben zum Verlust/Versicherungsvorfall auch stimmen.
b) Der Wertbrief (mit dem Aufkleber versehen) kann in jedem x-belibigen Postbriefkasten eingeliefert werden.
c) Auf dem Aufkleber steht nicht "Wertbrief", sondern nur "Einschreiben", dmit niemand innerhalb im Transportsystem der Post auf dumme Gedanken kommt.

Vorsicht bei Wertbriefversand: Wenn der Wertbrief (also der mit dem bei der e-Filiale im Voraus gekauften, registrierten versicherten "Einschreiben"-Briefaufklebern) im normalen Briefkastens eingeliefert wird, hat man als Absender keinen Nachweis, dass der Wertbrief jemals auf die Resie geschickt wurde. Denn wenn der Brief auf dem Weg zwischen dem Briefkasten, in den er eingeworfen wurde, und der nächsten Sortierstelle, wo er hintransportiert wird und dann erstmals im Postsystem elektronisch registriert wird, bereits verschwindet, dann gibt es keinerlei Ersatz oder auch Nachweis, dass der Wertbrief je im Postsystem eingeliefert war. Erst nach der ersten elektronischen Erfassung (normalerweise automatisch in der ersten angelieferten Sortieranlage) gilt der Brief als eingeliefert im Postsystem (und damit auch ein Nachweis erbracht, dass der Wertbrief in den Briefkasten eingeworfen wurde). Man kann das ganze System im eigenen Sinne verbessern: Wenn man einen echten Wertbrief versendet, diesen trotzdem immer am Schalter abgeben und dort sofort einscannen (registrieren) lassen. Dann gilt der Wertbrief automatisch im Postsystem als "Einschreiben" eingeliefert und es gibt auch einen Nachweis der Existenz. Einen Zettel als Einlieferungsbeleg bekommt man aber am Schalter trotzdem nicht, weil man am Schalter ja auch nicht die Wertbrief-Einschreiben Aufkleber bekommt.

Wertversand III
09.05.10 - 12:46
Re: Versand von Valoren > 500 EURO
Valorenklasse und Versicherungsgrenzen beachten!

Beim nationalen Versand bei Deutscher Post/DHL unter Wahl einer versicherten Versandart (also Wertbrief, Paket oder "Express"-Produkte) innerhalb Deutschlands sollte unbedingt die Valorenklasse und die Versicherungsgrenzen beachtet werden.

Valoren der Klasse I sind z.B. Wertpapiere (Aktien, Flugtickets, Pfandbriefe, Sparbücher, etc., also alles was einen aufgedruckten (Gegenwert) in Papierform hat, aber auch Edelmetall-Halbzeuge (Gegenstände aus Edelmetalle, die weiterverarbeitet werden). Valoren der Klasse I sind bis maximal 25.000 EURO pro Empfänger und Sendung und Tag beschränkt

Valoren der Klasse II sind Briefmarken, Bargeld (gültiges Papier- und Münzgeld (inländisch und ausländisch), Sorten, Kreditkarten, Edelmetalle (z.B. Gold, Silber, Platin als Barren, als Nuggets, Gold- und Silbermünzen), Schmuck, Uhren, Edelsteine, etc.

Im nationalen Versand sind alle Valoren der Klasse II auf eine Einlieferung von 500 Euro pro Empfänger und Sendung und Tag beschränkt, also auch wenn es sich um mehrere Sendungen an den gleichen Empfänger handelt.
Wer also im nationalen Versand (innerhalb Deutschlands) Valoren der Klasse II mit Deutscher Post/DHL und einer der 3 genannten versicherten Versandarten (Wertbrief, Postpaket, "Express") versendet und höhere Werte als 500 EURO pro Sendung an einen Empfänger und Tag versendet, versendet gänzlich unversichert. Damit ist ist z.B, der Versand eines 1 Unzen-Krügerrands bereits nicht mehr versichert. Wer bei einem eventuellen Verlust der Sendung angibt, dass darin ein Wertgegenstand mit Wert über 500 EURO enthalten war, bekommt nicht einmal 500 EURO erstattet, da die Versicherungsgrenze überschritten ist und der Versand von Valoren der Klasse II über 500 EURO nicht durch die Bedingungen versicherbar ist.

Im Internationalen Versand gelten diese Bedingungen nicht. Im internationalen Versand kann die Versicherungssumme auch bei Valoren der Klasse II deutlich höherversichert versendet werden. Der Wert muss aber extra angegeben werden und dann entsprechend auch zusätzlich versichert und bezahlt werden.

Es gibt beim nationalen Versand dafür nur eine Alternative: einen anderen Versender wählen, der höhere Versicherungsgrenzen hat. Gänzlich abzuraten ist beim Valorenversand von Versandunternehmen wie Hermes. Bei Hermes ist der Versand von Valoren grundsätzlich nicht versichert versendbar!

Dagegen kann man über DWL (DIREKTexpress) Wertsendungen innerhalb Deutschlands versichert versenden, auch Valoren über EURO 500,00 pro Sendung. Der Standard-Wertversand bei DWL ist z.B. bei einer Versicherungssumme bis 2.500 EURO versichert und höhere Werte bis 50.000 EURO sind versichert versendbar. Auch hier gilt: Unterversicherung durch Falschangabe/Falschbewrtung vermeiden, da sonst Versicherungsschutz entfällt.

Wertversand IV
09.05.10 - 13:11
Wertbrief im internationalen Versand
Auch wer Wertsendungen über Deusche Post/DHL im internationalen Verkehr versendet, alles korrekt angibt und auch versichert, muss noch ein paar Hürden mehr überwinden.

Beim Internationalen Wertbrief bei Werten > 500 EURO werden ganz besondere Anforderungen an die Verpackung gestellt. Der Brief muss z.B. eine besonders reißfeste Ausführung haben und alle Kanten und Ecken müssen deutlich erkennbar versiegelt werden. Unbedingt die genauen besonderen Bedingungen in Bezug auf die Verpackungsform bei Internationalem Wertbrief achten. Je höher der Wert umso höher auch die Anforderungen an die Verpackung/Versiegelung des Umschlags.

Bethelgeuze
09.05.10 - 17:51
Re: Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
ich danke euch allen

vbdoc72
29.05.10 - 00:00
Re: Versand von gьltigen Zahlungsmitteln
Hallo,

habe ähnliche Frage, allerdings zum Versand von DDR-Medaillen/Orden (aus Buntmetall).
Sind diese den Valoren I- oder II-Gruppe zuzurechnen?

Danke!

dazu
29.05.10 - 11:11
Re: Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
Wieso? DDR sind UNGÜLTIGE Zahlungsmittel, nicht gültige.

vbdoc72
29.05.10 - 11:25
Re: Versand von gьltigen Zahlungsmitteln
Hallo,

es handelt sich um Orden/Medaillen, keine Münzen!!!

dazu
29.05.10 - 12:05
Re: Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
Ja, dann sind es keine gültigen Zahlungsmittel.Alles andere sagen ja die AGB aus.

dazu
29.05.10 - 12:07
Re: Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
siehe oben. Es ist kein papier, also nicht I, es ist nicht gültig, also nicht II.Also keines von beiden.

dazu
29.05.10 - 12:27
Re: Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
Und wenn die Sendung keine Valoren enthält, dann kann eine Versandart gewählt werden, wo auf Valoren keine Rücksicht genommen werden muß.
Es ist aber eh egal, weil die Postmitarbeiter keine Ahnung von nichts haben. Verschwindet ein Einschreiben mit Medaillen aus Unedelmetall, dann schreibt das Schadencentrum trotzdem, "Sie haben Münzen oder Wertgegenstände" versendet. Münzen sind im Versand ausgeschlossen.Es gibt keinen Ersatz Aus und Basta. Hilft dann nur der Anruf bei der Rechtsabteilung der Post.Da aber wiederum gibt es Leute, die keine Lust haben, sich damit zu befassen und antworten, man hätte sich nicht die AGB der Deutschen Post zurechtzulegen.
Also kannst du praktisch nur unversichert senden.
Denn sobald du die Medaillen als Verlust meldest und einen Verlustwert angibst,hast du gegen die AGB verstoßen. Du solltest doch per Wert versenden! Dann landest du wieder hier imn Forum, weil du nicht weißt, unter was für Wert/ Valoren du versenden sollst.
Deswegen versende gleich alles als wertvolle, Sammlermünzen zum teuresten Portopreis oder schlicht unversichert als Päckchen für weniger Gel oder als was ganz anderes, ähnliches:
Wenn du unbedingt versichert versenden willst, dann mußt du als Inhalt etwas erlaubtes angeben:Runde Zierscheiben aus Metall, Inlays für Knöpfe von Schützenuniformen,Alte Spielsteine aus Bronze, verzierte Spielsteine, irgendsoetwas. Dann bekommst du Ersatz. Ich spreche aus mehrfacher Erfahrung.
Ist die Sendung dann unauffindbar verschwunden, bekommst du Ersatz.Taucht die Sendung bei Nachforschung wider auf, gilt das Briefgeheimnis und sie darf nicht von der Post geöffnet werden.
Das einzige Problem ergäbe sich bei einem Auffinden einer geschmälerten geöffneten Sendung.Wenn dann ein Aberschlauer meint, daß da doch Medaillen drin wären und nicht Zierscheiben!
Dann aber sagst du, daß die von dir versicherten Zierscheiben sich nicht mehr in der Sendung befinden und die Medaillen hast du ja schließlich nicht mitversichert, da du die AGB genau kennst.
Aber beruhige dich: Bisher habe ich noch nie einen aberschlauen Mitarbeiter kennengelernt.Andernfalls hätte ich garantiert schon so manche vermisst Sendung zurückbekommen.
Eine meiner Medaillensendung war verschunden und ihr Aufenthalt wurde nach Wochen ermittelt: Eine Poststation in Südbayern. Ziel war eigentlich Holland. Dort in Südbayern angerufen, stellte sich heraus, daß diese Poststation eine Kneipe mit Postannahme gewesen ist. Von dort aus konnte/wollte mir niemand mehr weiterhelfen.
Der Fall wurde von der Post aus geschlossen.
Ich bekam das Geld erstatet.

vbdoc72
30.05.10 - 21:50
Re: Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
Danke für solch ausführliche Information!
D.h. de facto, dass man weder mit der Post noch mit DHL versenden kann, obwohl bei Valoren II folgende Gegenstände versichert sind: "Gültige Briefmarken (inländische und ausländische)
Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten (zum Beispiel Sammlerwertgegenstände, wie ungültige Sammlerbriefmarken, -münzen (ohne Edelmetallanteil), -banknoten und -telefonkarten)".
Bei Valoren I sind es u. a. "Alle sonstigen Wertgegenstände
zum Beispiel Computer, Handys, Verdienstkreuze..."

Ist bei direkt-express die Medaillen/Orden denn versichert? Hat schon jemand hier Erfahrungen gemacht?

MfG,

Wertversand V
03.06.10 - 10:15
Re: Versand von Medaillien
Die Frage der Versicherbarkeit von Medaillen nach welcher Valorenklasse ist durchaus berechtigt.

Man könnte Medaillien durchaus als Valoren II ansehen, weil Valoren II ja auch wären "sonstige Kostbarkeiten (zum Beispiel Sammlerwertgegenstände, wie ungültige Sammlerbriefmarken, -münzen (ohne Edelmetallanteil)".

Aber irgendwie auch Valoren Klasse I: "alle sonstigen Wertgegenstände, z.B. Verdienstkreuze...". Wobei bei Valoren der Klasse II ja der Edelmetallgehalt eines sonstigen Wertgegenstandes im Vordergrund steht, bei Valoren der Klasse I aber der Handelswert eines Gegenstandes.

Es wird wohl eher eine Valore der Klasse I sein in dem beschrieben Fall, weil es ein Wertgegenstand mit einem Handelswert darstellt und die beschriebene Medaille kein Edelmetall enthält. Wenn es eine edelmetallhaltige Medaillie wäre, dann wohl wäre es eher eine Valore der Klasse II (und dann nur bis maximal 500 EUR vesichert versendbar). Aber genau daran werden sich die Geister scheiden.

Die Frage und das Problem ist also, dass man die Versicherung der Post bei einem Verlust davon überzeugen muss, dass eine nicht-Edelmetall-haltige Medaillie einen Handelswert hat. Und eventuell muss man bei einem Verlust einer solchen Medaille der Post erst mit juristischen Auseinandersetzungen drohen, bis sich jemand dort eingehend mit der Frage beschäftigt, dass eine Medaille keine Münze ist, aber ein Sammlerwertgegenstand mit einem gewissen (nachzuweisenden) Handelswert. Post bzw. DHL werden also Ersatzansprüche wohl ganz bewusst auf diese Weise möglichst hinauszögern, bis man eventuell die Lust an dem "Spielchen" verliert. Denn die juristische Auseinandersetzung, bis es zu einer Anerkennung des Handelswertes nach Verlust kommt, übersteigen im Normalfall ja den Wert der versandten Ware.

Bei Direktexpress gelten zwar auch die allgemeinen Begriffsbestimmungen der Valorenklassen, aber dort kann man nach Anfrage vorab genau klären, ob der Versand möglich ist und zu welchen Bedingungen. Denn wenn man genau mit dem Versender den Versand eines genau beschriebenen Wertgegenstandes mit einem definierten Handelswert vereinbart, dann ist das quasi ein geschlossener Vertrag, den dann der Versender im Verlustfalle auch zu erfüllen hat. Solche Einzelfalllösungen im Vorfeld zu klären empfiehlt sich also bei solchen "schwierigen Sachen" durchaus.

ANMERKUNG ZU WERTVERSAND IV
03.06.10 - 11:54
Re: Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
Juhu, also ich versende seit ca. 5 Jahren mehrere 100 Wertbriefe ins Ausland in normalen Luftpolstertaschen, das einzige was die am Postschalter wissen ist dass der Brief ein Siegel haben muss und das wars. Selbst da aber kontrollieren es nicht mal alle genau weil die es einfach nicht wissen was mit dem Siegel gemeint ist. Es reicht aber aus ein nromalen Siegelstempel mit Wachs zu benutzen aber bitt vorsicht ich klebe es immer mit Klebeband über denn die lösen sich gerne.
Wo die drauf achten sind die Wertgrenzen die sind nähmlich sogar innerhalb der EU unterschiedlich.

ANMERKUNG ZU ANMERKUNG ZU WERTVERSAND IV
09.06.10 - 23:40
Re: Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
Das mit dem Sigelwachs ist irgendwie sowieso unsinnig, nach meiner Einschätzung, da eine Luftpolstertasche sich schwerer aufreissen ließe als das Sigel. Aber die Vorschriften des Weltpostvereins sind so: es muss versiegelt werden.
Und die Wertgrenzen sind deshalb in den Ländern unterschiedlich, weil man es immer auf einen einheitlichen Wertstandard bezieht, den sogenannten Sonderziehungsrechten (SZR), die einmal im Jahr festgelegt werden. Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine Rechnungseinheit und ein Zahlungsmittel für Transaktionen mit dem Internationalen Währungsfonds. Zum 1. Januar jedes Jahres wird ein Durchschnittswert ermittelt, der die Grundlage für Entgelte, Wertangaben und Haftungsbeträge bildet. Der für 2010 ermittelte Wert beträgt: 1 SZR = 1,12461 EUR.

kay
10.06.10 - 01:21
Re: Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
Das mit dem Versiegeln ist nicht ganz richtig.Eine Versiegelung ist in den meisten Ländern erst ab 250 Euro notwendig. Das Siegel muß nicht aus Wachs sein.Es muß ein nicht im Handel erhältliches Unikat sein, welches nicht in kurzer Zeit, ohne technischen Aufwand nachgefertigt werden kann.


Also habe ich mir einen Stapel der alten Päckchenaufkleber bei der Post mitgenommen und bei Sendungen über 250 Euro den Strichcode ordentlich ausgeschnitten und auf 2 kreuzförmig angelegte rote Bindfäden geklebt.Den Rest der Karte habe ich mir zurechtgeschnitten für Absender und Adressfeld.Alles was auf Deutsche Post hinwies habe ich weggeschnitten.
Also praktisch: Oben den ganzen Rand abgeschnitten, den Strichcode unten links rausgeschnitten und dann schön Anschrift und Adresse drauf. Die Ecke, wo der Strichcode vorher saß, wurde bei der Post dann für den VV-Aufkleber genutzt. Bas Ganze sieht dann hochprofessionell aus.Roten Bindfaden über Kreuz stramm anliegend umzu und auf der Rückseite dann den Strichcodeaufkleber auf das Kreuz drauf-fertig.


Es gab jeden strichcode schließlich nur 1 mal. Dieses Unikat wurde immer anstandslos akzeptiert, denn man dachte wohl, es sei eine persönliche Firmenversiegelung.
Als Siegel, um bei bestimmten Menschen etwas Eindruck zu schinden, habe ich aber auch mal einfach ein ägyptisches Silberamulett, so Art wie ein Wappen genommen und in Siegelwachs abgedruckt. Das sah toll aus,jedoch können solche Versiegelungen leicht von alleine zerbrechen, was bei einem Aufkleber nicht der Fall ist.

Ein Hinweis:
Ausserdem müssen in manchen Ländern ab einem bestimmten Wert "die Briefkanten verstärkt" werden.( einfach etwas dickes Gewebeband drauf, das reicht)

reddshund
13.06.10 - 18:29
Re: Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
???? gab es nicht auch Siegelaufkleber zu kaufen ??? Bin mir nicht sicher aber ich glaube so was mal gesehen zu haben bei den Sendungen die ich erhalten habe.

Ich denke wenn es so was gibts muss es auch von der Post akzeptiert werden.

MfG reddshund

kay
13.06.10 - 18:44
Re: Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
Reddshund. Die Siegelaufkleber bei dir hatte ich von den neuen Bayern M¨¹nchen Socken abgerissen ;-)

erhan
Heute - 18:51
[kein Thema]
is there anyone here Who is speak english or turkish??

kaya
Heute - 21:13
Re: Versand von g?ltigen Zahlungsmitteln
yes-what is going on?

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