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MünzenBeitrag: nicht erhaltene Sendung
[ Antworten ] [ Regeln ]
Hans-J. Kirchner
nicht erhaltene Sendung
Hallo, Münzsammler,
hat schon mal jemand die per Überweisung voraus bezahlte Lieferung des Verkäufers \" coinfreak2009 \" tatsächlich erhalten ?
Für eine Aussage im voraus dankend
mfG
hansjoki

Corleone
04.07.11 - 18:47
Re: nicht erhaltene Sendung
Ja es ist allerdings im August 2010 gewesen.
Ich habe den Verkäufer damals positiv bewertet,
da die Abwicklung einwandfrei war.
Der Verkäufer hat jetzt 918 positive Bewertungen.
Wie lange steht die Lieferung schon aus ?

kay
04.07.11 - 20:52
Re: nicht erhaltene Sendung
Um es schonmal vorwegzunehmen.
Da Sie sicherlich ein Einschreiben oder ein versichertes Paket gewählt haben, sollte es keine Probleme geben. Ansonsten - Versand auf Käuferrisiko bei Verlust und keine Pflicht des Verkäufers, den Versand zu belegen.
Bei der Post geht sehr viel verloren, ohne daß der Versender Schuld daran trägt...

rudi0911
04.07.11 - 21:14
Re: nicht erhaltene Sendung
Hi hansjoki,

ehrlich gesagt, verstehe ich den Sinn dieser Frage nicht und finde es reichlich übertrieben, dies in einem öffentlichen Forum zu posten!

Die Antwort steht doch eindeutig in den Bewertungen.

Bei 918 bis heute nachweislich gelieferten Münzen und keiner Beanstandung, ist diese Frage schon im Vorfeld beantwortet.

Wer tatsächlich von diesem integren Verkäufer nichts erhalten hat, hätte dies ganz sicher in die Bewertungen einfliessen lassen.

Dem ist aber nicht so.

Also was soll das?
Grenzt schon fast an Rufmord - meine Meinung.
Vor einem solchen Posting sollte man vorher ein wenig etwas einschalten.

Hans-J. Kirchner
04.07.11 - 21:32
Re: nicht erhaltene Sendung
Danke für die großenteils objektiven (!)
Antworten !
Auf die restlichen oberlehrerhaften und dümmlichen Stellungnahmen möchte ich nicht antworten (letztere scheinen ihren Tag damit zu verbringen, ihren "Senf" zu streuen).
Zu dem Hinweis der "vielen positiven Bewertungen" meines "Objektes der Begierde":
a) schon mal analysiert, wieviel Einzelkäufer dies
sind ?
b) schon mal davon gehört, dass es "zum guten Ton
gehört", anfänglich "Eingeweihte" zur
Vertrauensbildung zu nutzen ?

Karl
04.07.11 - 22:21
Re: nicht erhaltene Sendung
Dieses Thema gehört nicht gepostet. Das ist eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer. Die Bewertungen wurden zu 100% positiv abgegeben und das von etlichen verschiedenen Mitgliedern. Aus welchem Grund sollte man angesichts dieser Tatsache etwas schlechtes beim Verkäufer vermuten? Unversichert versendet-> du hast verloren und wenn die Ware versichertt versendet wurde haste-> gewonnen!

D. Aust
07.07.11 - 10:17
Re: nicht erhaltene Sendung
Hallo zusammen, als unmittelbar Betroffener (Verkäufer) kann ich den Käufer verstehen. Es könnte ja Anbieter geben, die behaupten, sie hätten nicht verschickt, behalten aber die Zahlung ein.
So kann man ja mal in einem Forum fragen, ob auch andere Käufer bestimmte Erfahrungen gemacht haben. Da ist bei mir aber Fehlanzeige, sowohl bei MA als auch bei Ebay unter x-leader. Habe mich mit dem Käufer auf hälftige Verteilung der Kosten des Verlustes geeinigt. Ist natürlich ärgerlich, so eine verlorene Sendung. War ja lange ok bei der Post, aber derzeit häufen sich verlorene Sendungen, bei mir aber bis auf diese alle mit Einschreiben.
Wünsche allen Münzfreunden viel Spaß beim Sammeln und problemfreie Kontakte.
Dieter

kay
07.07.11 - 11:24
Re: nicht erhaltene Sendung
Dieter, es ist ja lobenswert, daß du nun die Hälfte des Verlustes trägst, obwohl du es nicht brauchst.
Aber groß rumerzählen würde ich das an deiner Stelle nicht, sonst häufen sich die Fälle eventuell in der Zukunft.
Fakt ist, daß deer Verkäufer nicht dafür bluten muß, wenn ein Käufer an den Versandkosten sparen will, bzw wenn ein Käufer meint es wäre hier alles noch sicher wie vor 60 Jahren wo man dem Absender alles verschulden zuschieben kann , weil der Briefträger noch mit Beamtenuiform und Pistole durchs Land geradelt ist.
Wenn das Einschreiben oder der versicherte Versand angeboten oder gefordert, aber nicht angenommen wurde, dann haftet der Empfänger ab Postamt.
Den Versandnachweis kannst du als Verkäufer auch anders belegen als durch einen Einschreibebeleg. Daran liegt es nicht.
Scheinbar war es bei dir der erste Fall eines Vrlustes. bei mir sind es jedes Jahr um 10-20 Fälle, wo sich jemand meldet und eine Dunkelziffer , wo sich niemand meldet.
Aber lasse es mal ein paar mehr werden und Paypal friert dann dein Konto ein, weil du keinen Einschreibebeleg vorlegen kannst, und z.B Ebay schränkt dann dein Verkäuferkonto für 14 Tage bis 6 Monate ein. Das ist dann nicht mehr schön.
Und in fast 12 Jahren gabe ich auch schon einige Käufer überführt, die einfach nur angaben, nichts empfangen zu haben. Irgendwann früher oder später verkaufen die ihre Münzen dann wieder hier oder in der Auslands-Bucht.

Drehen wir den Spieß doch einfach um. Ein Käufer muß genauso beweisen, daß er nicht bekommen hat. Das kann er aber nur,wenn er ein Einschreiben bezahlt.Verweigert er das Einschreiben zu zahlen, wird wohl irgendeine Absicht dahinterstecken.
Dieter: Für die Zukunft mache es so wie ander: Lasse den unregistrierten Brief einfach nach dem Abstempeln auf dem Postamt ordentlich kopieren, so daß man Stemple mit Datum und Postleitzahl erkennen kann. Das kostet dich 10-15 Cent für die Kopie. Sollte du eine Meldung bekommen, der Brief sei nicht anbgekommen, gehst du mit dieser Kopie zum Postfilialenleiter und läßt sie durch einen Stempel und Einzeiler zur Urkunde beglaubigen.

Ich weiß, daß z.B der EbayKäuferschutz diese Methode anerkennt und dann eine Paypalsperre aufhebt.

olfy
07.07.11 - 13:35
Re: nicht erhaltene Sendung
Hallo Kay,

die Methode des Kopierens eines nicht registrierten Briefes wird tatsächlich so anerkannt? Die Damen an meiner Post sagten mir schon vor einiger Zeit dazu, dass das ein Umweg sei, einen Brief zu registrieren, sie würden deshalb der Post helfen, weniger Geld einzunehmen, das dürfen sie nicht fertig.

Zweitens: Wenn Du eine Kopie ohne Original vorlegst, wie kann das beglaubigt werden? Da musst Du schon gut bekannt sein, oder?

Drittens: @Dieter: Sehr sozial, obwohl Kunde offenbar ausdrücklich den unversicherten Versand gewählt hat.

Grüße an alle

olfy

kay
07.07.11 - 14:07
Re: nicht erhaltene Sendung
Olfy. Na klar,wenn bei der Post gegen Gebühr kopiert wird, dann müsen sie auch deinen Brief kopieren, wenn du es verlangst. Du bezahlst ja dafür. Wenn ein Kopierer angeboten wird, dann müssen die auch kopieren.
Die Kopie des Briefes ist doch nicht dasselbe wie ein Einschreiben.Ein Einschreiben ist ein besonderer Beförderungsvertrag mit begrenzter Versicherung drin. Das was du möchstest ist nichts anderes wie ein dir gestzlich zustehnder Kaufbeleg mit Angabe des gekauften Artikels( wofür du sogar noch extra bezahlst). Wenn ich zum Aldi gehe, steht da auch drauf" 1 Dose Ravioli-99" Cent und nicht einfach nur: Kay hat bei uns etwas für 99 Cent gekauft"". und wenn sie dich dann nur auf den einfachen Kassenbon verweisen, dann verweise sie einfach auf das Preisauszeichnungsgesetz und Pflicht zur Austellung von detailierten Quittungen/Rechnungen.
Geh mal in andere, mehr entwickelte Länder und besuche deren Postämter. Überall steht mittlererweile auf den einfachen Belegen drauf, an wen du versendet hast.Denn dort wollen die Finanzämter wissen, woher all die Portobelege stammen, die Unternehmer jährlich absetzen.

Wie können die soetwas sagen, daß man an der Post vorbei wirtschaften würde?
Du könntest auch die Briefe fotografieren. wie sollen sie dir das verbieten? Wennn ein Postmitarbeiter soetwas sagr, dann macht er sich in meinen Augen schon verdächtig( hat Angst vor Nachvollziehbarkeit?)
Bei mir wurde die Kopie mit Stempel des Filialleiters vom Ebay-Verkäuferschutz akzeptiert.
Die Beglaubigung habe ich mir natürlich erst später nachgeholt, als der Brief angeblich verschwunden und mein Paypalkonto rot und gesperrt war.
Einfach nur: dieser Brief wurde am xxx in dieser Filiale versendet. Stempel, Unterschrift. Dann habe ich die Kopie mit der Webcam fotografiert und als .jpg an den Verkäuferschutz gesendet(faxen geht auch).
Die einfache Kopie selbst ist schon eine Urkunde, da auf ihr der einmalige Frankierstempel mit Postleitzahl=Filialkennung sichtbar ist, den es nur 1 mal gibt.Mit Unterschrift und noch Firme/Postagenturstempel dann ist das Papier gerichtstauglich. Aber auch schon ohne diese zusätzliche Beglaubigung würde ein Richter nachfragen, wie denn sonst ein Frankierstempel auf einen Brief kommt, der angeblich nie versendet wurde.( und ausserdem Kopierer haben noch eine unsichtbare Kennung, die sie auf das Papier drucken, welche man notfalls zum Vergleich auslesen könnte ).
Wenn deine Post nicht kopieren will, dann melde es unter 08001888444
Die werden dann ihren Filialleiter schon zurechtstutzen.

rudi0911
07.07.11 - 14:11
Re: nicht erhaltene Sendung
Him Olfy,

du weisst ja ganz genau wie ich versende. ;-)
Von allen Briefeb mache ich einen Scan und drucke den aus.
Auf unserer Poststelle, die ganzen Postämter im Umkreis haben sie ja "eleminiert", lege ich des Scan vor mit dem Zusatz:
Dieser Brief wurde am xx.xx.xxxx in der Posttelle 52134 Herzogenrath, ....str. abgegben und zur Weiterleitung in Empfang genommen.
Ich denke mal, dass ich ein Recht habe, mir den Empfang in einer Poststelle bestätigen zu lassen.
Die Inhaberin unserer Poststelle sieht das auch so.
Es geht hier nicht um die Umgehung einer eingeschriebenen Sendung, sondern um einen Nachweis des Verschickens.

Ob die Post dann bei Verlust zahlt, weiß ich nicht und habe ich auch nicht gehabt. Ich denke mal eher NEIN.

Ich habe aber gengenüber dem Käufer, der das Verlustrisiko bei unversichertem Versand zu tragen hat, einen Nachweis der Versendung.

Das hatte ich einmal nötig. Angeblich war mein Brief nicht angekommen. Als ich dann meinen Scan mit der Bestätigung gemailt habe, tauchte der Brief dann doch - zwar ein paar Tage später - wieder beim Käufer auf. ;-)

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Gruß in den Pott ;-)
Rudi

kay
07.07.11 - 14:27
Re: nicht erhaltene Sendung
Olfy: ich habe gerade nochmal nachgeschlagen.

Du kannst sogar verlangen, daß man dir neben dem Kassenbon eine detaillierte Quittung austellt.
Der Postangestellte kann sich nun entscheiden:
-Entweder er kopiert( geht am schnellsten)
-oder er stellt eine Quittung aus mit Namen Adresse, Artikelbezeichnung8 Empfängername) usw.
-oder aber du läßt ihn eine komplette Rechnung erstellen( du läßt ihn leiden!).
..denn auf besondere Nachfrage ist jedes umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen verpflichtet, an den Kunden eine ordentliche Rechnung auszustellen( und das auch unter 1,00 Euro).

-Die Regelung mit den Kassenbons ist nur eine Vereinfachung-aber Rechnungspflicht besteht weiterhin( Aussnahme: Du du wärest gewerblich unterwegs, biste aber ja nicht).
Und wenn die Post das alles nicht machen will, dann kommt eines Tages die Wettbewerbszentrale dahinter und mahnt ab.

olfy
07.07.11 - 15:03
Re: nicht erhaltene Sendung
Rudi, Kai, vielen Dank für die sehr informativen Ausführungen! Richtig was gelernt! Ich habe mich seiner Zeit abspeisen lassen. Das soll dann nun auch vorbei sein!

Danke Euch herzlich

viele Grüße

olfy

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