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Beitrag: Abmahnung wegen "unversichertem" Versand |
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Dieter
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Abmahnung wegen "unversichertem" Versand |
Hallo zusammen, habe eine Email erhalten, in der jemand behauptet, es sei abmahnfähig, wenn man im Internetverkauf ausdrücklich \"unversicherten\" Versand anbietet. Ist da was dran oder ist das ein Fake?
In meinen Angeboten formuliere ich das (seit Jahren) so:
Porto und Verpackung: Versandpauschalen (siehe Tabelle) zuzüglich zum Kaufpreis - unversichert - Risiko trägt Käufer. Sammellieferung mit Versandrabatt bei Erwerb mehrerer Münzen ist zur Portoersparnis möglich. Auf Wunsch, gegen Erstattung der Kosten, auch versicherter Versand.
Was könnte denn da dran abmahnfägig sein?
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Goldfinger 31.07.11 - 09:51
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Re: Abmahnung wegen "unversichertem" Versand |
Ganz unproblematisch ist es nicht. Beim Münzverkauf handelt sich zwar um eine Holschuld, die Übergabe erfolgt am Leistungsort also am Wohn- oder Geschäftsort des Verkäufers. Wenn er sie dort der Post übergibt, muss er dies aber nachweisen können, und das geschieht eben am besten durch Paketversand oder Einschreibesendung.
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kay 31.07.11 - 11:59
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Re: Abmahnung wegen "unversichertem" Versand |
Dieter, wenn du es ( als gewerblicher Verkäufer)in das Angebot schreibst, ist es tatsächlich abmahnfähig.( aber der andere muß ersteinmal abmahnberechtigt sein, nicht nur Käufer) Schreibe einfach weiterhin deine Versandkosten rein und lasse jeglichen Hinweis auf unversicherten oder versicherten Versand, wenn du sicher gehen willst.
Schreibe einfach: Normalversand: so und so viel, Einschreiben, soundsoviel, Paket so und so viel. Formuliere die genauen Bedingungen nur in Zahlungsbenachrichtigung oder Rechnung, wo es niemand ausser dir und Käufer sieht.
Ein Tip. Jeder hat unwissentlich Fehler in seinen Angeboten. Es gibt keine genauen Richtlinien, wie ein Angebot 100%ig gemacht werden muß. Das Ganze ist nur Abzockerei. Auf Abmahnungen gehe ich prinzipiell nicht ein lasse es auf einen Gerichtstermin ankommen. Dann bei Bedraf eine satte Negativfeststellungsklage gegen den Abnmahner, wenn die Staatsanwaltschaft nicht schon vorher alles abgewürgt hat.Für den anderen wird es dann meistens richtig teuer, weil einige ungünstige Faktoren dann auf ihn zurückfallen, wie z.B der Verhandlungsort, wo er dann extra hinreisen muß. Die meisten Staatsanwälte haben mittlererweile die Nase voll von der Abmahnerei lehnen ein Verfahren ab.
Aus kinkerlitzchen-Abmahnungen wie das jetzt mit dem unversicherten Versand kann schnell eine teure Sache für den Abmahner werden.Wenn der Staatsanwalt oder Richter wegen Abmahnmißbrauchs NEIN sagt, dann muß er nämlich den beauftragten Anwalt selbst bezahlen.
Grundsätzlich besteht an solchen Abmahnungen kein öffentliches Interesse und Steuergelder werden dafür verschwendet.
Lasse dich nicht bedrohen. Es kostet nur deine Nerven. Oftmals nützt es auch, den entsprechenden email-Schreiber zu veröffentlichen. Denn wohl keiner wird zukünftig bei solchen Leuten noch etwas kaufen, die sich so unmoralisch und arschig gegenüber anderen Verkäufern benehmen.
Deutschland ist leider zu so einem Gebilde geworden, wo der eine den anderen anschwärzt, nur weil er gerade zu schlecht geschissen hat.
Frage einfach bei der nächten Mail, ob dein Konkurrent etwas Abführmittel benötigt? Andernfalls soll er sich einen Pfleger suchen.
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gelkar59 31.07.11 - 16:21
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Re: Abmahnung wegen "unversichertem" Versand |
Helft mir bitte mal!
Abmahnungen sind doch zivile Rechtsstreitigkeiten. Was hat denn der Staatsanwalt damit zu tun? Der wird meines Wissens doch nur im Straf- oder (ausnahmsweise) im Ordnungswidrigkeitenrecht tätig, oder bin ich da falsch informiert?
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kay 31.07.11 - 16:38
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Re: Abmahnung wegen "unversichertem" Versand |
Wenn du die Abmahn-Kostennote und darauf folgenden Mahnungen nicht bezahlst, sowie die strafbewährte Unterlassungserklärung nicht unterschreibst oder sogar noch gegen deren Auflagen weiterhandelst( anders würdest du eine Schuld anerkennen), dann wirst du vor ein Gericht gezehrt. Denn der Abmahnende hat nun ein Problem, den niemand bezahlt seine bisher entstandenen Anwaltskosten.
Oder glaubst du, man kann einfach so jemanden abmahnen und der zahlt das dann auch ohne Gegenwehr( Verleumdung, Nötigung-Erpressung)?-Zumal es nichteinmal geklärt ist, was wie und überhaupt abgemahnt werden darf.
Die ganze Abmahnerei baut darauf auf, Leute zu verängstigen, die dann schnell zahlen und einen langen Rechtstreit vor Gericht scheuen.
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Kay 31.07.11 - 16:45
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Re: Abmahnung wegen "unversichertem" Versand |
Als Nichtbehörde einfach Geld von jemanden mit Androhung von Konsequenzen zu verlangen, ohne zuvor ein rechtsgültiges Geschäft mit ihm abgeschlossen zu haben ist was????
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kay 31.07.11 - 16:52
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Re: Abmahnung wegen "unversichertem" Versand |
Außerdem sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ohne nachweisbar entstandenen wirtschaftlichen Schaden, der je nach Wirtschaftszweig eine bestimmte Höhe haben muß, nicht mehr rechtens.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1971
OLG Hamm, Urteil vom 28.04.2009 - 4 U 216/08
Missbräuchliche Rechtsverfolgung - Zur Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Vorgehens bei der Geltendmachung und Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG.
UWG § 8 Abs. 1 Abs. 4, § 9
Und gegen diese missbräuchliche Rechtsverfolgung geht man natürlich vor. Andernfalls wäre man selber schuld.
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Goldfinger 31.07.11 - 17:46
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Re: Abmahnung wegen "unversichertem" Versand |
Grundsätzlich geht es ja um Wettberwersverstöße, also um strafbare Tatbestände, für die durchaus die Staatsanwäte zuständig sind. Und natürlich gibt es - neben den vielen schwarzen Schafen - auch seriöse Abmahnorganisationen wie die Verbraucherzentralen, die sich z.B in den letzten Jahren wiederholt gegenüber überhöhten Bankgebühren durchgesetzt haben.
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Silberphil.net 02.08.11 - 11:27
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Re: Abmahnung wegen "unversichertem" Versand |
Hier werden einige Sachen durcheinander gebracht. Ein Wettbewerbsverstoss ist keine Straftat und damit auch keine Angelegenheit für den Staatsanwalt. Bei Wettbewerbsverstössen haben Wettbewerber und Verbraucherschutzvereine, die entsprechend legitimiert sind, einen Abmahnanspruch und die Möglichkeit, einen strafbewehrten Unterlassungsanspruch durchzusetzen. Dies ist aber an enge Voraussetzungen gebunden. Ein gewerblicher Anbieter, der "unversicherten" Versand anbietet, macht sich i.d.R. eines Verstosses gegen das Wettbewerbsrecht "schuldig" und ist damit abmahnbar.
Beliebtes "Spiel" von unliebsamer Konkurrenten ist es, solche Angebote an die www.Wettbewerbszentrale.de weiter zu melden.
Aus der Erinnerung heraus haben wir noch nie eine Abmahnung gegen einen Wettbewerber erwirkt und mußten auch noch rechtskräftig eine entgegen nehmen.
Versucht wird das natürlich immer wieder, bisher ist keiner durchgekommen. Ein guter Wettbewerbsanwalt bügelt nahezu alles weg :-)
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Goldfinger 02.08.11 - 13:48
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Re: Abmahnung wegen "unversichertem" Versand |
Stimmt im Wesentlichen. Dennoch gibt es im UWG-Gesetz Strafvorschriften, so in den §§ 16 - 18. Dabei sind z.B. für "strafbare Werbung" Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vorgesehen.
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Silberphil.net 02.08.11 - 14:34
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Re: Abmahnung wegen "unversichertem" Versand |
Straftaten sind im Strafgesetzbuch geregelt. Unlautere Werbung gehört nicht dazu. Da beißt die Maus keine Faden ab... :-)
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kay 02.08.11 - 14:42
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Re: Abmahnung wegen "unversichertem" Versand |
Vom Wettbewerbsverstoß vom Straftat habe ich auch nichts geschrieben. Ich bezog mich auf den Verstoß, bzw Mißachtung gegen die strafbewährte Unterlassungserklärung und das Nichtbezahlen der Abmahngebühren und darauffolgenden Mahnungen. Hierbei geht die sache dann immer zum Staatsanwalt, wenn der Abmahner es wünscht.Das nennt man dann auch ein "Meldedelikt"
Da ich ein Schreiben an mich von einem Oberstaatsanwalt zu dieser Sache vorliegen habe) der auf weitere Verfolgung mangels öffentlichen Interesse und nicht klar erkennbaren Tatbestand laut allgeminer Rechtsprechung verzichtet hat), weiß ich es eigentlich sehr genau.
Nochmal zur Wettbewerbszentrale: Diese verfolgt Wettbewerbsverstöße nur dann, wenn sie auch abmahnfähig sind und auch einen wirtschaftlichen Schaden erzeugt haben. Als Denunziant muß man auch eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben. Anonyme Meldungen werden nicht bearbeitet. Sinnlose Anscheißereien aus Spaß und Laune gehen meistens nach hinten los.
Spätestens in 2 Jahren ist das hoffentlich sowieso alles vorbei, falls unsere Justiz alle Vorschläge annimmt.Unteranderem: Erste Abmahnung für Abgemahnten kostenlos,Kostennote muß vom Abmahner getragen werden( ist schon in Vorgereitung und bewilligt).Die Kostenpflichtige, Strafbewährte Unterlassungserklärung wird nicht mehr vom beliebigen Anwalt versendet, sondern von einem Gericht nach Prüfung als Verfügung oder Anordnung freigesetzt.( das hätte von Anfang an so sein müssen, da ein Anwalt gar nicht die Rechtsprechung durchführen und Straf/Ordnungsgelder auferlegen darf, was aber scheinbar üblich geworden ist.
Alle anfallenden Kosten trägt der Abmahner bis zur gerichtlichen Entscheidung( noch nicht abschließend entschieden). - Um den Mißbrauch einzuschränken.
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Goldfinger 02.08.11 - 18:57
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Re: Abmahnung wegen "unversichertem" Versand |
@Silberphil: Bei "Strafbewehrten Unterlassungserklärungen" hanelt es sich in der Tat um vereinbarte Vetragsstrafen. Das UWG und viele andere Gesetze beinhalten aber Strafrahmen,sogar das Jugendarbeitsschutzgesetz, oder wie wir wohl alle schon erfahren haben,die Straßenverkehrsordnung. Dazu braucht es kein StGB.
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Silberphil.net 03.08.11 - 09:58
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Re: Abmahnung wegen "unversichertem" Versand |
Was ich sagen wollte, ist, daß ein STAATSANWALT nur Verstöße gegen das Strafgesetzbuch (STGB) verfolgt und sich mit Wettbewerbsverstössen NICHT beschäftigt. Das ist Zivilrecht und unterliegt nicht dem Staatsanwalt. http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt
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gelkar59 03.08.11 - 20:50
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Re: Abmahnung wegen "unversichertem" Versand |
Die Staatsanwaltschaft verfolgt natürlich nicht nur Straftaten, die im StGB geregelt sind. Als Beispiel seien hier nur die sogenannten "Rauschgiftdelikte" aufgeführt. Die stehen auch nicht im StGB sondern im Betäubungsmittelgesetz (BTMG) oder die Steuerhinterziehung, deren Strafbarkeit sich aus der Abgabenordnung (AO)ergibt.
Mir war nur nicht bekannt, dass sich aus einer Abmahnung eine strafbare Handlung nach dem UWG ergeben könnte. Ich hielt dies für eine reine zivilrechtlich Angelegenheit.
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