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MünzenBeitrag: Erlaubt oder verboten? - ? 8 FeinGehG
Carsten Fromm
Erlaubt oder verboten? - ? 8 FeinGehG
Hallo,

ich bin neu hier und hoffe auf Eure Hilfe und Unterstützung. Ich habe letztes Jahr einige Münzen und Barren erworben und würde gerne wissen, ob ich diese überhaupt wieder verkaufen darf.

Es geht um einen Maple Leaf Barren, der aus einem unendlen Kernmetall (Messing oder Kupfer) besteht sowie einer edlen Plattierung mit 999er Gold. Ist nun die Prägung und die Angabe des Feingehalts erlaubt oder verboten?

Ich denke es ist verboten aufgrund von § 8 FeinGehG: http://www.gesetze-im-internet.de/feingehg/BJNR001200884.html

(1) Auf Gold- und Silberwaren, welche mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllt sind, darf der Feingehalt nicht angegeben werden.
(2) Dasselbe gilt von Gold- und Silberwaren, mit welchen aus anderen Metallen bestehende Verstärkungsvorrichtungen metallisch verbunden sind.
(3) Bei Ermittlung des Feingehalts bleiben alle von dem zu stempelnden Metall verschiedenen, äußerlich als solche erkennbaren Metalle außer Betracht, welche:

1. zur Verzierung der Ware dienen;
2. zur Herstellung mechanischer Vorrichtungen erforderlich sind;
3. als Verstärkungsvorrichtungen ohne metallische Verbindung sich darstellen.

Was meint ihr?

Foto anbei.

Vielen Dank!


silberphil.net

Re: Erlaubt oder verboten? - ? 8 FeinGehG
Ab und zu meint immer wieder irgendein Pausenclown auch so etwas in Muenzauktion.com anbieten zu müssen, - ohne dies hinreichend zu kennzeichnen. Unser Vorschlag wäre sowas hier von Anfang an direkt löschen zu lassen. Es gibt genug Plattformen, wo massenweise in betrügerischer Absicht etwas angeboten, - mögen sich die entsprechenden Anbieter auch dahin trollen :-)

Carsten Fromm

Re: Erlaubt oder verboten? - ? 8 FeinGehG
Hallo,

ja aber angenommen es wird alles Korrekt beschrieben als Imitation, Messingbarren etc...
Es greift doch trotzdem das MünzG:
(1) Auf Gold- und Silberwaren, welche mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllt sind, darf der Feingehalt nicht angegeben werden.

D.h. egal wie ich es beschreibe, das Produkt als solches ist verboten oder?


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