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MünzenBeitrag: Erlaubt oder verboten? - ? 8 FeinGehG
[ Antworten ] [ Regeln ]
Carsten Fromm
Erlaubt oder verboten? - ? 8 FeinGehG
Hallo,

ich bin neu hier und hoffe auf Eure Hilfe und Unterstützung. Ich habe letztes Jahr einige Münzen und Barren erworben und würde gerne wissen, ob ich diese überhaupt wieder verkaufen darf.

Es geht um einen Maple Leaf Barren, der aus einem unendlen Kernmetall (Messing oder Kupfer) besteht sowie einer edlen Plattierung mit 999er Gold. Ist nun die Prägung und die Angabe des Feingehalts erlaubt oder verboten?

Ich denke es ist verboten aufgrund von § 8 FeinGehG: http://www.gesetze-im-internet.de/feingehg/BJNR001200884.html

(1) Auf Gold- und Silberwaren, welche mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllt sind, darf der Feingehalt nicht angegeben werden.
(2) Dasselbe gilt von Gold- und Silberwaren, mit welchen aus anderen Metallen bestehende Verstärkungsvorrichtungen metallisch verbunden sind.
(3) Bei Ermittlung des Feingehalts bleiben alle von dem zu stempelnden Metall verschiedenen, äußerlich als solche erkennbaren Metalle außer Betracht, welche:

1. zur Verzierung der Ware dienen;
2. zur Herstellung mechanischer Vorrichtungen erforderlich sind;
3. als Verstärkungsvorrichtungen ohne metallische Verbindung sich darstellen.

Was meint ihr?

Foto anbei.

Vielen Dank!


kay, sehr nachdenklich...
11.01.12 - 14:33
Re: Erlaubt oder verboten? - ? 8 FeinGehG
Hallo.Du hast deine Fragen doch bereits selber beantwortet. Es ist klar verboten, es anzubieten als "Goldbarren". Erlaubt ist es aber, es als vergoldete Barrenreplik, Imitation oder vergoldeter Kupfer-Barren anzubieten.Und das berits in der Überschrift des Angebotes, nicht klein versteckt in der Beschreibung.
Alle weiteren Fragen kann man am besten beantworten, wenn man sich im Netz dazu die gefallenen Gerichtsurteile der bisher verurteilten Verkäufer durchliest. Die Beschriftung hat außerdem keinen Bezug zum Gegenstand und das Gesamtwerk ist daher als "Imitation" anzusehen, denn es befindet sich keine Troy Ounce Gold im Barren. Die 500Mills Vergoldungsdicke spielen dabei keine Rolle.Laut Kennzeichnung wäre es ja ein echter 999er Goldbarren mit zusätzlicher ( natürlich Blödsinn) 500 Mills dünner Vergoldung. Also Quatsch-Bauernfang, Betrug und würde bei Münzauktion gelöscht, eventuell noch eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges einbringen. Es gibt hier viele seriöse Händler, die echtes Gold anbieten, auf solche geschäftschädigende Betrugsauktionen zurecht besonders achten und ohne Zögern handeln. Viel Erfolg

silberphil.net
11.01.12 - 16:17
Re: Erlaubt oder verboten? - ? 8 FeinGehG
Ab und zu meint immer wieder irgendein Pausenclown auch so etwas in Muenzauktion.com anbieten zu müssen, - ohne dies hinreichend zu kennzeichnen. Unser Vorschlag wäre sowas hier von Anfang an direkt löschen zu lassen. Es gibt genug Plattformen, wo massenweise in betrügerischer Absicht etwas angeboten, - mögen sich die entsprechenden Anbieter auch dahin trollen :-)

Carsten Fromm
11.01.12 - 16:38
Re: Erlaubt oder verboten? - ? 8 FeinGehG
Hallo,

ja aber angenommen es wird alles Korrekt beschrieben als Imitation, Messingbarren etc...
Es greift doch trotzdem das MünzG:
(1) Auf Gold- und Silberwaren, welche mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllt sind, darf der Feingehalt nicht angegeben werden.

D.h. egal wie ich es beschreibe, das Produkt als solches ist verboten oder?

silberphil.net
11.01.12 - 17:04
Re: Erlaubt oder verboten? - ? 8 FeinGehG
m.E. haben wir bereits früher selbst Urteile erwirkt, daß ein solches Inverkehrbringen Beihilfe zum Betrug oder Betrug ist ist, je nachdem , wie man es beschreibt.
Wir erwägen in diesem Jahr gegen die zahlreichen Inverkehrbringer von Fälschungen vorzugehen. Der "Erstinverkehrbringer" mag noch irgendwo im Kleingedruckten "NP", "Nachprägung" oder "Probe" o.ä. schreiben... derjenige, der es kauft, tut dies beim Weiterverkauf dann vielleicht nicht... :-)
Zudem ist das reine Anbringen von "NP" o.ä. nicht ausreichend, das ist schon richterlich entschieden :-)

Man muß Übel an der Wurzel packen (das wäre i.d.R. in China...)...

Wir haben bisher noch kein Rechtsverfahren gegen solche Anbieter verloren, es ist immer nur müßig und kostet Zeit, Nerven und Geld :-)

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