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Beitrag: DM Geldscheine |
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Horst
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DM Geldscheine |
Hallo,
was soll den das???
dass das Anbieten von Banknoten, die gesetzliche Zahlungsmittel sind, gegen Bestimmungen des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) und somit auch gegen die Grundsätze oder AGB von eB.. verstoßen. Selbst DM-Geldscheine sind tatsächlich noch als gesetzliche Zahlungsmittel anzusehen und dürfen aus diesem Grunde nicht gehandelt werden.
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Goldfinger 26.01.13 - 18:03
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Re: DM Geldscheine |
Was soll dieser Einwand? Dann dürften auch keine Euro-Münzen gehandelt werden und ebensowenig DM-Münzen.
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Horst 26.01.13 - 18:11
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Re: DM Geldscheine |
Hatte DM Geldscheine eingestellt, diese wurden gelöscht mit den oben angegebenen Schriftsatz!
Gruss
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Welfensammler 26.01.13 - 19:17
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Re: DM Geldscheine |
Das Sortengeschäft bei deutschen Kreditinstituten ist eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 7 KWG. Es umfasst den Handel mit Banknoten oder Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel darstellen, sowie den Verkauf und Ankauf von Reiseschecks. Wechselstuben sind damit Finanzdienstleistungsinstitute. Wer Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, bedarf gemäß § 32 Abs. 1 KWG der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Sorten#Sortengesch.C3.A4ft_bei_Kreditinstituten
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