Hallo Sammlerfreunde,
ich habe heut mal wieder im Cafe nachgelesen und bin über den Beitrag von Drachenzahn vom 6.3. erstaunt, vielen Dank für den Link.
Ich begreife das Urteil des LG Frankfurt nicht, dass bei Angeboten in Online-Auktionen der Hinweis auf die Echtheit des Stückes als irreführende Werbung laut UWG ausgelegt wird und zu Abmahnungen führt. Im § 5 finde ich keinen Hinweis darauf, aber ich bin ja auch kein Anwalt!
Ich habe gleich meine Angebote bei E... geändert, vielleicht können wir hier mal hier Erfahrungen austauschen.
Die Echtheit als Selbstverständlichkeit herabzustufen ist falsch, ständig werden bei E... falsche Münzen mit dem Hinweis: ich kenne mich nicht aus, Dachbodenfund usw. angeboten, in letzter Zeit 5-Mark Kaiserreich usw., warum soll ich als seriöser Sammler nicht die Echtheit bestätigen können.
Ich habe einige Erfahrungen mit diesen Anbietern, wir können uns auch über E-Mail austauschen.
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