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Beitrag: Verkauf von Fälschungen |
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villa_rustica
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Verkauf von Fälschungen |
Wie kann man offenbar falsche \'Münzen\' (Größe, Gewicht etc.) rechtmäßig zum Kauf anbieten, wenn die Fälschung selbst nicht als solche gekennzeichnet ist? Reicht eine ausführliche Bescheibung der vorliegenden, messbaren Parameter aus - oder läuft ein Laie damit noch immer Gefahr, gutgläubig zu erwerben - und ich bin dran...?! Ich hoffe die Frage ist verständlich formuliert.
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gelkar59 28.10.14 - 18:36
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Re: Verkauf von Fälschungen |
Ich denke, die Frage ist verständlich.
Ich verstehe sie so: Wie kann ich eine Fälschung am besten an jemanden verkümmeln, ohne dass er gleich auf den ersten Blick merkt, dass es sich um eine Fälschung handelt, sondern vielmehr glaubt, die Münze könne echt sein. Allerdings soll er mich im Nachhinein nicht belangen können.
Richtig?
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drachenzahn 28.10.14 - 19:28
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Re: Verkauf von Fälschungen |
Jede gekennzeichnete Repruduktion muß beim Verkauf zusätzliche mit den Worten Kopie oder Nachahmung, Imitation, Replikat angeboten werden. Immer vom Angebot einen Ausdruck aufbewahren, um sich für später abzusichern.
Offensichtliche Fälschungen dürfen überhaupt nicht angeboten werden.
Ein Laie macht sich beim Kauf nicht strafbar.
Ein Laie macht sich beim Verkauf nicht strafbar, wenn die Fälschung nicht offensichtlich ist und mit greifbaren Prüfungsmethoden nicht auf Anhieb zu erkennen ist. Strafbar macht er sich erst ab dem Zeitpunkt, wo er auf eine Fälschung aufmerksam gemacht worden ist und sein Verkaufsangebot nicht sofort beendet hat.
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villa_rustica 28.10.14 - 20:01
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Re: Verkauf von Fälschungen |
Wenn der Verkäufer die Prägung (den Guss etc.) als falsch erkennt und auch als 'falsch' anbietet, der Gegenstand selbst aber nicht gekennzeichnet ist, dann macht sich der Verkäufer strafbar - richtig?! Gilt dies für ausschließlich für deutsche oder auch für Münzen bzw. Prägungen aus edm Ausland?
Der Verkäufer könnte aber selber ein 'F' für 'falsch/false' einschlagen (Schalgbuchstabe u.ä.)und ist damit aus dem Schneider?! Danke für Eure Hilfe.
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drachenzahn 28.10.14 - 20:06
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Re: Verkauf von Fälschungen |
Ja, F einschlagen kann er machen, aber dann muß er das Stück behalten und kann es nicht bei seinem Verkäufer reklamieren.
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drachenzahn 28.10.14 - 20:07
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Re: Verkauf von Fälschungen |
ach so. Ja mit f kann er es verkaufen.
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